Unsinn
Von diesen Legenden gibt es im Rechtswesen ja einige. Der Gedankengang hinter dieser hier ist natürlich klar: Weil wir freie Meinungsäußerung haben, kann man, wenn man denn nun mal der Meinung ist, ein Polizist sei ein Arschloch, diesem das auch ins Gesicht sagen.
Dein Rechtsgefühl wehrt sich aber ganz zu Recht dagegen. Was für ein blöder Formulismus das wäre:
„Sie sind ein Arschloch“ --> Straftat
„Ich meine, Sie sind ein Arschloch!“ --> keine Straftat.
Kann das sein? Nein. Und so ist es auch nicht.
Eine Beleidigung i. S. v. § 185 StGB ist die Kundgabe einer Nicht- oder Missachtung. Siehst du angesichts dieser Definition zwischen den beiden Aussagen einen Unterschied? Nein? Ich auch nicht.
Auch verfassungsrechtlich ist das völlig unproblematisch:
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem ***Recht der persönlichen Ehre***.
Levay