Eigene Meinung Polizisten ins Gesicht sagen?

hallo liebe experten :smile:

ich hab vor kurzem von einem freund erzählt bekommen, dass man zu einem Polizisten „Ich finde Sie sind ein A******“ sagen darf, weil es sich hierbei um die eigene Meinung handelt und Meinungsfreiheit gelte auch für so etwas. („Du bist ein A****“ darf man also selbstverständlich nicht sagen)

kann ich das glauben? ich bitte euch um eure meinung! mir kommt das ein bisschen komisch vor.
liebe grüße
kati =)

kann ich das glauben? ich bitte euch um eure meinung! mir
kommt das ein bisschen komisch vor.

Am Besten ausprobieren. Da hast du dann Sicherheit :wink:

Es ist schon gut möglich, dass ein Gericht mit dieser Argumentation zu Gunsten des „Beschimpfer“ entschieden hat.
Bei einem anderen Gericht könnte dies schon wieder ganz anders aussehen.

liebe grüße
kati =)

Liebe Grüße zurück

hallo liebe experten :smile:

ich hab vor kurzem von einem freund erzählt bekommen, dass man
zu einem Polizisten „Ich finde Sie sind ein A******“ sagen
darf, weil es sich hierbei um die eigene Meinung handelt und
Meinungsfreiheit gelte auch für so etwas. („Du bist ein A****“
darf man also selbstverständlich nicht sagen)

Sagen darf man alles, nur ob man dadurch einen Straftatbestand erfüllt ist eine ganz andere Frage. :wink:

kann ich das glauben? ich bitte euch um eure meinung! mir
kommt das ein bisschen komisch vor.

Wenn der freundliche Herr Polizist das „Ich finde…Arschloch“ subjektiv als beleidigung empfindet wurde höchstwahrscheinlich eine Straftat begangen. :wink:

Anders wäre es eventuell mit der Formulierung „Ich würde ja nie sagen, dass sie ein Arschloch sind!“ - aber wer weiß?

Aber im Zweifelsfall schließe ich mich der anderen Meinung an: Einfach mal ausprobieren und den Richter entscheiden lassen. :wink:

Gruß Andi

Unsinn
Von diesen Legenden gibt es im Rechtswesen ja einige. Der Gedankengang hinter dieser hier ist natürlich klar: Weil wir freie Meinungsäußerung haben, kann man, wenn man denn nun mal der Meinung ist, ein Polizist sei ein Arschloch, diesem das auch ins Gesicht sagen.

Dein Rechtsgefühl wehrt sich aber ganz zu Recht dagegen. Was für ein blöder Formulismus das wäre:

„Sie sind ein Arschloch“ --> Straftat

„Ich meine, Sie sind ein Arschloch!“ --> keine Straftat.

Kann das sein? Nein. Und so ist es auch nicht.

Eine Beleidigung i. S. v. § 185 StGB ist die Kundgabe einer Nicht- oder Missachtung. Siehst du angesichts dieser Definition zwischen den beiden Aussagen einen Unterschied? Nein? Ich auch nicht.

Auch verfassungsrechtlich ist das völlig unproblematisch:

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem ***Recht der persönlichen Ehre***.

Levay

hi,

ob du ihm das jetzt direkt odeer als deine persönliche meinung sagst, es ist ein werturteil, und dieses kann er als beleidigung ansehen.

dankeschön für eure antworten (und sogar herausgesuchte §§!!!) ich bin froh dass mein hausverstand in diesem punkt noch halbwegs intakt ist :stuck_out_tongue:

vlg
kati (-:

und sogar herausgesuchte §§!!!

Keine Sorge, die wusste ich auswendig :wink:

Berufskrankheit.

Levay

Wenn der Polizist allein ist, darfst du es auf jeden Fall sagen.

Grüße
Ostlandreiter

Berufskrankheit.

das heißt hier hat mir ein echter experte auskunft gegeben *lol
danke :smile:

Wenn der Polizist allein ist, darfst du es auf jeden Fall
sagen.

Das ist Quatsch. Genauso könntest Du behaupten, man dürfe jemanden umbringen, wenn es nicht beweisbar ist.
Gruß
loderunner

1 Like

das heißt hier hat mir ein echter experte auskunft gegeben
*lol
danke :smile:

Deswegen nennt sich der Laden hier auch „wer-weiss-was.de“ und nicht „wer-vermutet-was.de“. :wink:

Hi,

Deswegen nennt sich der Laden hier auch „wer-weiss-was.de“ und
nicht „wer-vermutet-was.de“. :wink:

was aber viele User noch nicht begriffen zu haben scheinen…

vermutet behauptet:

Anja

1 Like

Wenn der Polizist allein ist, darfst du es auf jeden Fall
sagen.

Das ist Quatsch. Genauso könntest Du behaupten, man dürfe
jemanden umbringen, wenn es nicht beweisbar ist.

Das läuft eben auf dasselbe heraus. Wenn der Polizist keine Zeugen hat, kann dafür ebenso keine Strafe verhängt werden, als wäre es nicht rechtswidrig.

Grüße
Ostlandreiter

PW:
„Darf man zu einem Polizeiobermeister Kamel sagen?“
„Nein, das wäre eine Beleidigung.“
„Und darf man zu einem Kamel Polizeiobermeister sagen?“
„Es spricht eigentlich nichts dagegen.“
„Na, dann vielen Dank, Herr Polizeiobermeister.“

Das läuft eben auf dasselbe heraus. Wenn der Polizist keine
Zeugen hat, kann dafür ebenso keine Strafe verhängt werden,
als wäre es nicht rechtswidrig.

Komplizierter Satz mit dreifacher Verneinung. :wink:

Wichtig ist nicht wer was gesehen oder gehört hat, sondern wem der Richter mehr glauben schenkt.

System erkannt, Gefahr gebannt…

Hallo!

Das läuft eben auf dasselbe heraus. Wenn der Polizist keine
Zeugen hat, kann dafür ebenso keine Strafe verhängt werden,
als wäre es nicht rechtswidrig.

Na was wäre denn der einsame Polizist im Strafverfahren wenn nicht ein Zeuge?

Gruß,

Florian.

1 Like

Na was wäre denn der einsame Polizist im Strafverfahren wenn
nicht ein Zeuge?

Die Aussage des mutmaßlichen Geschädigten als des einzigen Zeugen gegenüber der Aussage des Angeklagten sollte nicht zur Verurteilung ausreichen. Allerdings ist in der BRD so einiges denkbar.

Grüße
Ostlandreiter

Sehr lustig :smile:

Deswegen nennt sich der Laden hier auch „wer-weiss-was.de“ und
nicht „wer-vermutet-was.de“. :wink:

Allerdings nicht immer zutreffend. Nicht selten müsste es sogar heißen wer-raet-was.de

Levay

Die Aussage des mutmaßlichen Geschädigten als des einzigen
Zeugen gegenüber der Aussage des Angeklagten sollte nicht zur
Verurteilung ausreichen. Allerdings ist in der BRD so einiges
denkbar.

Ja ja, die böse BRD… in anderen Staaten ist alles besser.

Wie auch immer, auch wenn Florian darauf nicht eingangen ist: Schon deine Behauptung, eine nicht beweisbare Tat sei auch nicht rechtswidrig, ist

selbstverständlich

völlig falsch. Und ich bin froh, in der BRD zu leben, in der so ein Unsinn nur die Phantasie einiger weniger ist und nicht rechtliche Realität.

Levay

Herrlich! Einfach herrlich! :smile:))

Levay