Allerdings nicht immer zutreffend. Nicht selten müsste es
sogar heißen wer-raet-was.de
…oder sehr-komische-fragen.de
Allerdings nicht immer zutreffend. Nicht selten müsste es
sogar heißen wer-raet-was.de
…oder sehr-komische-fragen.de
Na was wäre denn der einsame Polizist im Strafverfahren wenn
nicht ein Zeuge?Die Aussage des mutmaßlichen Geschädigten als des einzigen
Zeugen gegenüber der Aussage des Angeklagten sollte nicht zur
Verurteilung ausreichen.
Ja, was dann wohl ein Freifahrtsschein für alle potentiellen Vergewaltiger dieses Landes wäre, oder? Bzw. wenn man die Vergewaltigung zu mehrt vornimmt kann dann ja quasi gar nichts mehr schief gehen - man hat ja sogar mehrere Zeugen die aussagen, nicht wahr?
Das Recht auf freie Meinungsäußerung befreit sollte an eine Pflicht zum vorherigen Nachdenken gekoppelt werden…
Gruß Andreas
Wenn der Polizist allein ist, darfst du es auf jeden Fall
sagen.
Wo hast du nur dein (gefährliches Halb-)Wissen her ? ? ?
Diese Aussage, und auch die, die du weiter unten von dir gibts, sind total von der Rolle ! ! !
Bsp: doofe BRD - warst du schon mal Österreich??? Da reicht es aus, wenn der Polizist sagt „Sie warn zu schnell“ - und du zahlst.
In Italien werden Fahrzeuge beschlagnahmt, falls die Vignette nicht vorhanden ist.
Bekommst du in der Schweiz ein 'Knöllchen` und zalhst nicht, kannst du noch Jahre später beim GRenzübertritt verhaftet werden.
Doofe BRD ! ! !
Bsp: Polizist hat keinen Zeugen - in ländlichen Bereichen sind Polizisten oft allein unterwegs. Sie zeigen dich an, weil du bei rot über die Ampel bist. Du warst „zum Glück“ zu zweit im Auto. Was denkst du wie das Gericht entscheiden wird???
Meine Meinung(und auch Erfahrung) zu 95 für den Polizisten. Denn er ist Beamter, hat eine besondere Stellung im Rechtssystem und es ist sein Job.
Anders würde es evtl. aussehen, wenn dich Nachbarin Lieschen Müller anzeigen würde.
Wie auch immer, auch wenn Florian darauf nicht eingangen ist:
Schon deine Behauptung, eine nicht beweisbare Tat sei auch
nicht rechtswidrig, istselbstverständlich
völlig falsch. Und ich bin froh, in der BRD zu leben, in der
so ein Unsinn nur die Phantasie einiger weniger ist und nicht
rechtliche Realität.
Ich habe nicht geschrieben, daß eine solche Tat niht rechtswidrig sei, sondern daß sie nicht geahndet weren könne, was in der Praxis einer nicht rechtswidrigen Stellung gleichkomme.
Grüße
Ostlandreiter
Ja, was dann wohl ein Freifahrtsschein für alle potentiellen
Vergewaltiger dieses Landes wäre, oder? Bzw. wenn man die
Vergewaltigung zu mehrt vornimmt kann dann ja quasi gar nichts
mehr schief gehen - man hat ja sogar mehrere Zeugen die
aussagen, nicht wahr?
Sofern der Täter nicht anhand anderer Beweismittel überführbar ist, sollte das zutreffen.
Grüße
Ostlandreiter
Wo hast du nur dein (gefährliches Halb-)Wissen her ? ? ?
Diese Aussage, und auch die, die du weiter unten von dir
gibts, sind total von der Rolle ! ! !
Bsp: doofe BRD - warst du schon mal Österreich??? Da reicht es
aus, wenn der Polizist sagt „Sie warn zu schnell“ - und du
zahlst.
Das glaube ich dir sogar. Es gibt wahrscheinlich auch Staaten, die ihre eigenen Handlangern völlige Willkür einräumen. In einem Staat, der Anspruch auf die Rolle eines Rechtsstaats erhebt, haben die Gerichte jedenfalls nicht die Aussage eines Einzelnen deshalb höher zu bewerten, weil er Staatsbediensteter ist.
In Italien werden Fahrzeuge beschlagnahmt, falls die Vignette
nicht vorhanden ist.
Bekommst du in der Schweiz ein 'Knöllchen` und zalhst nicht,
kannst du noch Jahre später beim GRenzübertritt verhaftet
werden.
Ich sehe hier keinen Zusammenhang mit meiner Aussage.
Doofe BRD ! ! !
Bsp: Polizist hat keinen Zeugen - in ländlichen Bereichen sind
Polizisten oft allein unterwegs. Sie zeigen dich an, weil du
bei rot über die Ampel bist. Du warst „zum Glück“ zu zweit im
Auto. Was denkst du wie das Gericht entscheiden wird???
Meine Meinung(und auch Erfahrung) zu 95 für den Polizisten.
In einem solchen Fall wäre eine solche Entscheidung noch halbwegs nachvollziehbar, weil der Polizist, ohne direkten Kontakt zum Fahrer, keinerlei eigene Interessen an dessen Verfolgung hätte.
Denn er ist Beamter, hat eine besondere Stellung im
Rechtssystem und es ist sein Job.
Diese Tatsachen haben in einem zumindest sich selbst dieses Attribut verleihenden Rechtsstaat keine Auswirkung auf Entschedung von Gerichten zu nehmen.
Wichtig ist nicht wer was gesehen oder gehört hat, sondern wem
der Richter mehr glauben schenkt.
Wenn der Richter befangen ist, gibt es ja noch die Anrufung höherer Gerichte.
Letztendlich ist natürlich nur das Urteil der obersten Instanz (BGH?) wichtig.
Grüße
Ostlandreiter
Wichtig ist nicht wer was gesehen oder gehört hat, sondern wem
der Richter mehr glauben schenkt.Wenn der Richter befangen ist, gibt es ja noch die Anrufung
höherer Gerichte.
Das hat nichts mit Befangenheit zu tun, sondern mit Glaubwürdigkeit, Erfahrung und Wahrscheinlichkeit.
Sofern Urteile inzwischen nach Wahrscheinlichkeiten gefällt werden, hat die BRD wieder einmal an Ansehen verloren.
Und die Glaubwürdigkeit: Wie soll sie in einem solchen Fall, wo es ja überhaupt keinen richtigen Tathergang gibt, festgestellt werden?
Grüße
Ostlandreiter
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Deswegen nennt sich der Laden hier auch „wer-weiss-was.de“ und
nicht „wer-vermutet-was.de“.
und deswegen wird hier auch so oft als antwort gegeben „google doch mal“
ich bin froh dass es diesmal nich so war
den hab ich gekannt aber schon wieder vergessen
sehr treffender witz für dieses thema *lol
Wenn man keine Ahnung hat…
Sofern Urteile inzwischen nach Wahrscheinlichkeiten gefällt
werden, hat die BRD wieder einmal an Ansehen verloren.
Was für ein unglaublicher Schwachsinn! Du hast, wie obige Aussage zeigt, nicht die geringste Ahnung von prozessualen Beweisverwertungsregelungen und der gerichtlichen Wahrheitsfindung.
Es ist eine eine wichtige Errungenschaft, dass die Gerichte eben nicht nur nach dem Vorliegen oder der Anzahl von Schriftstücken, Fotos, etc. urteilen, sondern nach dem Gesamteindruck der Beweiserhebung. Hierzu zählt natürlich auch die Glaubwürdigkeit von Zeugen.
Und wenn gerade bei umfangreicheren Prozessen eine Vielzahl von Beweisen und Aussagen vorliegen, muss das Gericht nach Wahrscheinlichkeiten urteilen. Dieses wird also verurteilen, wenn es von der Schuld überzeugt ist. Das ist immer eine Frage der Wahrscheinlichkeit.
Die hierfür geltenden Regeln der Beweiswürdigung und Urteilsbegründung (inkl. der möglichen Revision) sind halt etwas komplizierter und nur weil man sie nicht kennt oder nicht versteht, sollte man sich trotzdem oder gerade deshalb vielleicht einfach mal kein Urteil darüber erlauben.
Und wenn Du ernsthaft meinst, dass Deutschland an „Ansehen“ verlieren würde, weil die Gerichte im Gegensatz zu anderen Ländern (welchen eigentlich) Urteile nach Wahrscheinlichkeitsprognosen fällen, dann zeigt das leider ein erbärmlichen Mangel an Allgemeinbildung in diesem Bereich.
Dea
Guten morgen,
Dein Rechtsgefühl wehrt sich aber ganz zu Recht dagegen. Was
für ein blöder Formulismus das wäre:
„Sie sind ein Arschloch“ --> Straftat
„Ich meine, Sie sind ein Arschloch!“ --> keine Straftat.
Kann das sein? Nein. Und so ist es auch nicht.
witzig ist nur, daß FAQ:1129 auf diesem Prinzip basiert. Aber das Thema ist ja schon lange durch.
Gruß
Christian
Hallo,
Wenn der Polizist allein ist, darfst du es auf jeden Fall
sagen.Das ist Quatsch. Genauso könntest Du behaupten, man dürfe
jemanden umbringen, wenn es nicht beweisbar ist.Das läuft eben auf dasselbe heraus. Wenn der Polizist keine
Zeugen hat, kann dafür ebenso keine Strafe verhängt werden,
als wäre es nicht rechtswidrig.
a) selbstverständlich kann eine Strafe verhängt werden.
b) ‚Du darfst‘ ist nicht dasselbe wie ‚kann keine Strafe verhängt werden‘. ‚Legal‘ ist kein Synonym für ‚nicht beweisbar‘.
Dein Verständnis von Recht hast Du hier ja schon oft genug verbreitet. Trotzdem kann man derartige Aussagen in einer Demokratie nicht einfach hinnehmen. Wohin das führt, wissen wir schließlich.
Gruß und Ende
loderunner
Es ist eine eine wichtige Errungenschaft, dass die Gerichte
eben nicht nur nach dem Vorliegen oder der Anzahl von
Schriftstücken, Fotos, etc. urteilen, sondern nach dem
Gesamteindruck der Beweiserhebung. Hierzu zählt natürlich auch
die Glaubwürdigkeit von Zeugen.Und wenn gerade bei umfangreicheren Prozessen eine Vielzahl
von Beweisen und Aussagen vorliegen, muss das Gericht nach
Wahrscheinlichkeiten urteilen. Dieses wird also verurteilen,
wenn es von der Schuld überzeugt ist. Das ist immer eine Frage
der Wahrscheinlichkeit.Die hierfür geltenden Regeln der Beweiswürdigung und
Urteilsbegründung (inkl. der möglichen Revision) sind halt
etwas komplizierter und nur weil man sie nicht kennt oder
nicht versteht, sollte man sich trotzdem oder gerade deshalb
vielleicht einfach mal kein Urteil darüber erlauben.
Hallo, das mag ja in der Theorie alles recht gut aussehen. Nun sind Juristen aber auch Menschen und als solche nicht frei von Fehlern, Launen und Eitelkeiten. Ich habe selber in Gerichtssälen die dollsten Dinger erlebt. Bei einer Aussage, die jemand anderen als den Angeklagten belastete, winkte der Richter ab und sagte: „Das interessiert mich nicht.“ Ein anderer brüllte vom Beginn bis zum Ende des Prozesses, man solle endlich aufhören, ihn „zu verarschen“.
Wenn irgendjemand dem Richter in der Cafeteria das letzte Stück Kuchen wegschnappt, kann das für den Angeklagten in der nächsten Sitzung durchaus Folgen haben.
Erinnert sich noch jemand an Ronald Schill? Glaubt irgendjemand, das dieser Mann ein Einzelfall war?
Ich meine, ich will mich nicht beschweren. Ich bin in der DDR aufgewachsen und im Gegensatz dazu ist die Bundesrepublik ein Rechtsstaat. Sie ist es auch im Vergleich zu den meisten heute noch existierenden Staaten. Dennoch gibt es bei der Justiz Defizite, die, aus meiner subjektiven Wahrnehmung, immer grösser werden.
MfG
Goetz
Denn er ist Beamter, hat eine besondere Stellung im
Rechtssystem und es ist sein Job.Diese Tatsachen haben in einem zumindest sich selbst dieses
Attribut verleihenden Rechtsstaat keine Auswirkung auf
Entschedung von Gerichten zu nehmen.
Doch, haben sie.
Sollte der Polizist dich anzeigen, obwohl du ihn nicht beleidigt hast - Was hätte er davon ? Er würde sich strafbar machen (§ 344 StGB - Verfolgung Unschuldiger). Aufgrund des Strafmaßes wäre sein Job in akuter Gefahr. Also warum um alles in der Welt sollte er das tun ? ?
Demzufolge gehen die Gerichte davon aus, dass der Aussage eines Polizisten (etwas) mehr Glaubwürdigkeit geschenkt werden kann. Natürlich gibt es kein Gesetz, Verordnung o.ä. wo das festgeschrieben steht.
Du bist Beschuldigter/Angeklagter. Du darfst lügen, bis sich die Balken biegen - das ist dein gutes Recht. Der Polizist muss die Wahrheit sagen. Darauf hat er einen Eid geschworen.
Hallo!
Doch, haben sie.
Sollte der Polizist dich anzeigen, obwohl du ihn nicht
beleidigt hast - Was hätte er davon ? Er würde sich strafbar
machen (§ 344 StGB - Verfolgung Unschuldiger). Aufgrund des
Strafmaßes wäre sein Job in akuter Gefahr. Also warum um alles
in der Welt sollte er das tun ? ?Demzufolge gehen die Gerichte davon aus, dass der Aussage
eines Polizisten (etwas) mehr Glaubwürdigkeit geschenkt werden
kann. Natürlich gibt es kein Gesetz, Verordnung o.ä. wo das
festgeschrieben steht.
Und da muss ich ausnahmsweise den Ostlandreiter unterstützen - diese Praxis ist fatal!
Gruß
Tom
Hallo, das mag ja in der Theorie alles recht gut aussehen. Nun
sind Juristen aber auch Menschen und als solche nicht frei von
Fehlern, Launen und Eitelkeiten.
Wie alle Menschen in allen Berufen. Also nichts besonderes.
Ich habe selber in
Gerichtssälen die dollsten Dinger erlebt. Bei einer Aussage,
die jemand anderen als den Angeklagten belastete, winkte der
Richter ab und sagte: „Das interessiert mich nicht.“
Ja genau, der Richter wollte, das jemand ganz bestimmtes verurteilt wird, hatte hieran auch ein Eigeninteresse und wollte auf gar keinen Fall, dass jemand anders verurteilt wird und darum beging er Rechtsbeugung, riskierte seinen Beruf und ein Strafverfahren.
Oder waren vielleicht die tatsächlichen Voraussetzungen einer Beweiserhebung in diesem Fall nicht erfüllt?
Ein
anderer brüllte vom Beginn bis zum Ende des Prozesses, man
solle endlich aufhören, ihn „zu verarschen“.
Kann ich sehr gut verstehen, weil in jedem 2. Prozess mindestens 1 Partei den Richter wirklich verarschen will.
Wenn irgendjemand dem Richter in der Cafeteria das letzte
Stück Kuchen wegschnappt, kann das für den Angeklagten in der
nächsten Sitzung durchaus Folgen haben.
Klar, Rechtsbeugung wegen Kuchen weggeschnappt. Sicher doch.
Erinnert sich noch jemand an Ronald Schill? Glaubt
irgendjemand, das dieser Mann ein Einzelfall war?
Gibt wie in jedem Beruf sicher noch ein paar andere, ansonsten gibts in der Richterschaft genauso viel und wenig Probleme wie bei Ärzten, Piloten und Kioskverkäufern.
Ich meine, ich will mich nicht beschweren. Ich bin in der DDR
aufgewachsen und im Gegensatz dazu ist die Bundesrepublik ein
Rechtsstaat.
Das ist auch nicht sehr schwer.
Sie ist es auch im Vergleich zu den meisten heute
noch existierenden Staaten. Dennoch gibt es bei der Justiz
Defizite, die, aus meiner subjektiven Wahrnehmung, immer
grösser werden.
Und ich behaupte jetzt einfach mal, ohne dass das böse gemeint ist, dass Du im Rahmen Deiner subjektiven Wahrnehmung nicht in der Lage bist, dieses zu beurteilen. Genauso wenig, wie ich mir ein Urteil über die zB. Ärzteschaft oder die Wassermelonenimporteuere bilden kann.
Gruß
Dea
Bei einer Aussage,
die jemand anderen als den Angeklagten belastete, winkte der
Richter ab und sagte: „Das interessiert mich nicht.“
Das ist dann auch eine Sache für den Staatsanwalt.
und deswegen wird hier auch so oft als antwort gegeben „google
doch mal“
Das fällt dann in der regel unter das-weisst-du-nicht-?.de