Eigene Wohnung bei Alg II

Hallo zusammen!

Ein Paar (unverheiratet, beide Alg-II-Empfänger) will sich trennen, hat aber eine gemeinsame Wohnung.
Sie: schon länger arbeitslos; er: gerade Umschulung fertig und auf Jobsuche.

Er ist auf der Suche nach einer eigenen Wohnung. Laut Alg-II-Merkblatt stehen ihm ca. 50 qm und bis max. 245 € Kaltmiete zu. Günstigste Wohnung momentan allerdings 60 qm, 299 € Kaltmiete.

  1. Könnte er trotzdem die Wohnung nehmen und halt die Mehrkosten von rund 50 € selbst übernehmen?

  2. Muss er nach erfolgreicher Beendigung der Umschulung Alg I beantragen oder bleibt er bei Alg II?

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Hallo

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2. Muss er durch erfolgreiche Beendigung der Umschulung Alg I beantragen oder bleibt er bei Alg II?

Eine Umschulung dürfte kaum einen neuen Anspruch auf Alg I entstehen lassen.

Der Mikesch

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Hi!

  1. Muss er durch erfolgreiche Beendigung der Umschulung Alg I beantragen oder bleibt er bei Alg II?

Eine Umschulung dürfte kaum einen neuen Anspruch auf Alg I entstehen lassen.

Aber vielleicht ist noch ein Rest (mind. 30 Tage) von vor der Umschulung übrig?!

Welche Leistung wurde denn vor der Umschulung bezogen? Alg? Alg II? Oder nix?

Wenn Alg:
– Wurde während der Umschulung Alg-W bezogen?
– Was sagt denn der Beendigungsbescheid von vor der Umschulung zu einer evtl. noch vorhandenen Restanspruchsdauer?

Gruß
Liza

Welche Leistung wurde denn vor der Umschulung bezogen? Alg? Alg II? Oder nix?

Davor bekamen beide angleichende Sozialhilfe, da er in seinem Job wenig verdiente. Während und nach der Umschulung dann komplett Alg II.

Welche Leistung wurde denn vor der Umschulung bezogen? Alg? Alg II? Oder nix?

Davor bekamen beide angleichende Sozialhilfe, da er in seinem Job wenig verdiente. Während und nach der Umschulung dann komplett Alg II.

Dann trifft doch Mikeschs Aussage zu (Hervorhebung durch mich):

Eine Umschulung dürfte kaum einen neuen Anspruch auf Alg I entstehen lassen.

Tut sie auch nicht.
Also: Nach der Umschulung ist keine Beantragung von Alg I von Erfolg gekrönt, und eine Pflicht zu dessen Beantragung besteht schon gar nicht!

Gruß
Liza