Gibt es die Kinderzulage zur Eigenheimzulage auch rückwirkend vom Finanzamt ausgezahlt ?
Wenn man die EZ bezieht und aus Unwissenheit ein Kind nicht angab, kann man es im Nachhinein tun und bekommt man die 800 Euro rückwirkend für den ganzen Zeitraum ab Geburt ? Angenommen man bezieht die EZ ab 2005 und das Kind ist ist 2005 geboren…
Gibt es die Kinderzulage zur Eigenheimzulage auch rückwirkend
vom Finanzamt ausgezahlt ?
Wenn man die EZ bezieht und aus Unwissenheit ein Kind nicht
angab, kann man es im Nachhinein tun und bekommt man die 800
Euro rückwirkend für den ganzen Zeitraum ab Geburt ?
Angenommen man bezieht die EZ ab 2005 und das Kind ist ist
2005 geboren…
ohne recherche aus der lammeng: das müsste noch funzen, da es für die eighzul m.e. keine antragsfristen gab. ich bin mir nicht mal sicher, in welcher form hier die festsetzungsverjährung greifen würde.
ich würde einen formlosen antrag stellen und dann schauen, was das FA macht.
kohle gibt es auf jeden fall rückwirkend, es müsste dann der bescheid geprüft werden, ab wann das FA ansetzt.
einen haken könnte die sache haben:
wenn das kind bei antragstellung schon da war, dann hätte man m.e. einen einspruch gg. den bescheid einlegen müssen. eine neufestsetzung wäre dann m.e. nicht mehr möglich, da sich ja die voraussetzungen im hinblick auf die antragstellung nicht geändert haben.
die Festsetzungsverjährung bei der Eigenheimzulage beträgt, wie bei Steuern, 4 Jahre.
Demnach sollte ein Antrag auf Änderung ab 2009 noch erfolgversprechend sein.
Ich sehe aber auch das Problem, dass das Kind bei ursprünglicher Antragstellung schon da war und zudem das Formular auf Eigenheimzulage in dem Fall mehr als eindeutig war.
Na gut, dann danke an alle. Ich stelle einen formlosen Antrag und schicke disen dann zum FA. Bin gespannt.
Irgendwo meine ich gelesen zu haben dass es die Kinderzulage auch rückwirkend gibt, also ab dem Kalenderjahr, für das sich die Abweichung bei der Eigenheimzulage ergibt.