Eigenheimzulage Kinderzulage rückwirkend ?

Gibt es die Kinderzulage zur Eigenheimzulage auch rückwirkend vom Finanzamt ausgezahlt ?
Wenn man die EZ bezieht und aus Unwissenheit ein Kind nicht angab, kann man es im Nachhinein tun und bekommt man die 800 Euro rückwirkend für den ganzen Zeitraum ab Geburt ? Angenommen man bezieht die EZ ab 2005 und das Kind ist ist 2005 geboren…

DANKE

Gibt es die Kinderzulage zur Eigenheimzulage auch rückwirkend vom Finanzamt ausgezahlt ?

Meines Wissens nicht.

Gibt es die Kinderzulage zur Eigenheimzulage auch rückwirkend
vom Finanzamt ausgezahlt ?
Wenn man die EZ bezieht und aus Unwissenheit ein Kind nicht
angab, kann man es im Nachhinein tun und bekommt man die 800
Euro rückwirkend für den ganzen Zeitraum ab Geburt ?
Angenommen man bezieht die EZ ab 2005 und das Kind ist ist
2005 geboren…

ohne recherche aus der lammeng: das müsste noch funzen, da es für die eighzul m.e. keine antragsfristen gab. ich bin mir nicht mal sicher, in welcher form hier die festsetzungsverjährung greifen würde.

ich würde einen formlosen antrag stellen und dann schauen, was das FA macht.

kohle gibt es auf jeden fall rückwirkend, es müsste dann der bescheid geprüft werden, ab wann das FA ansetzt.

einen haken könnte die sache haben:

wenn das kind bei antragstellung schon da war, dann hätte man m.e. einen einspruch gg. den bescheid einlegen müssen. eine neufestsetzung wäre dann m.e. nicht mehr möglich, da sich ja die voraussetzungen im hinblick auf die antragstellung nicht geändert haben.

gruß inder

Eigenheimzulage gibt es nicht mehr

Hallo,

ach?
Auch keine noch laufenden Altfälle???

Das sind die Antworten, die die Welt nicht braucht.

Gruß
Lawrence

Hallo,

die Festsetzungsverjährung bei der Eigenheimzulage beträgt, wie bei Steuern, 4 Jahre.

Demnach sollte ein Antrag auf Änderung ab 2009 noch erfolgversprechend sein.
Ich sehe aber auch das Problem, dass das Kind bei ursprünglicher Antragstellung schon da war und zudem das Formular auf Eigenheimzulage in dem Fall mehr als eindeutig war.

Gruß
Lawrence

Wir reden nicht von laufenden Altfällen, sondern davon ob einer JETZT noch die EHZ beantragen kann oder nicht.

Hier steht auch alles drin

http://de.wikipedia.org/wiki/Eigenheimzulage

Hallo,

auch das macht die Antwort nur bedingt richtig.

Folgende hypothetische Konstellation:
Bauantrag 2000, Baubeginn 2001, dann alles in Eigenarbeit schön langsam hochgezogen. Fertigstellung 2012.

Da Bauantrag und Baubeginn entscheidend sind, gibt´s Eigenheimzulage von 2012-2019.

Und das ist nicht an den Haaren herbei gezogen, sondern ich kenne einen solchen Fall tatsächlich.

Gruß
Lawrence

Na gut, dann danke an alle. Ich stelle einen formlosen Antrag und schicke disen dann zum FA. Bin gespannt.
Irgendwo meine ich gelesen zu haben dass es die Kinderzulage auch rückwirkend gibt, also ab dem Kalenderjahr, für das sich die Abweichung bei der Eigenheimzulage ergibt.

Das zweite Kind wurde 2011 geboren. Das müsste