Eigennutzung PKW - 1% Regel

Hallo,
ein Neuwagenkauf steht an.
Das Modell meines Interesses hat einen hohen Listenpreis und einen sehr hohen Rabatt.
Damit wäre ich bei der zu versteuernden Eigennutzung ziemlich übel dran.

Einen legalen Ausweg, die 1% auf Basis eines realistischen Preises zu berechnen, gibt es nicht - richtig?

Richtig

Das ist leider das Einzige, was zählt.
Rabatte, Inzahlungnahme oder irgendwelche Incentives zählen leider nicht.
Bitte versuche nicht, da etwas zu tricksen. Firmenwagen ist das Erste, worauf sich Prüfer stürzen.
Der Bruttolistenneupreis ist übrigens immer wieder Thema beim Bundesfinanzhof, der aber von seiner sehr engen Rechtssprechung nicht abrückt.
Wenn du dir ein Elektrofahrzeug kaufst, gehen gewisse Beträge tatsächlich vom BLP runter, nachzulesen hier.

Im Übrigen sprechen wir immer vom Neupreis, d.h. es nützt nix, sich einen Vorführwagen oder Jahreswagen anzuschaffen.

Data

Servus,

der legale Ausweg, auf den die Rechtsprechung bisher alle Steuerpflichtigen verwiesen hat, wenn sie das mit den 1% furchtbar schlimm und ungerecht fanden, ist die Berechnung des geldwerten Vorteils auf der Grundlage der tatsächlichen Kosten und eines Fahrtenbuchs.

Schöne Grüße

MM

Die 1% Regelung ist eine Vereinfachung.
Jede Vereinfachung ist immer etwas ungerecht.
Ansetzen müssten hier die Hersteller.

Fahrtenbuch nervt halt.

Servus,

und dann gibt es halt noch Hohn und Spott für Otto Normalverbraucher obendrauf, wenn man liest, dass Leute, die wegen ihres ehrenwerten „Berufes“ gepanzerte Fahrzeuge benutzen, für die pauschale 1-%-Rechnung den Listenpreis des entsprechenden ungepanzerten Modells ansetzen dürfen.

Und diese verkommene Bande, die in ihrer Gier kein Detail auslässt, wundert sich noch, dass ihnen keiner mehr über den Weg traut!

Schöne Grüße

MM

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Hmmm,

eine Frage. Ich schreib mal zwei Sätze hin:

Die private Nutzung eines Kraftfahrzeugs ist für jeden Kalendermonat mit 1 Prozent des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung einschließlich Umsatzsteuer anzusetzen.

Die private Nutzung eines Kraftfahrzeugs ist für jeden Kalendermonat mit 1 Prozent des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich des Listenpreises für Sonderausstattung einschließlich Umsatzsteuer anzusetzen.

Der obige steht (ich hab da was gekürzt) im EStG.
Und wenn man den unteren liest, wird klar, worauf ich hinaus will.
Da vom Listenpreis zuzüglich Kosten gesprochen wird, könnte man denken, es wäre der Listenpreis zuzüglich der tatsächlichen Kosten gemeint. Sonst hätte man es doch klarer wie untern formulieren können.

Wurde über eine solche Interpretation schon geurteilt?

Ok, zu interpretieren gibt es da leider nicht viel.
Beispiel: Du kaufst dir einen Audi mit Sportausführung für 50.000€. Dann möchtest du noch eine extravagante Lackierung, kommt obendrauf. Dann noch einen Skisack, obendrauf. Dann noch ein Mösenstövchen für die Ledersitze, obendrauf. Jetzt sind wir bei 55.000€, die angesetzt werden.
Alle zusätzlichen Nettigkeiten, die bereits werksseitig verbaut sind, kommen zusätzlich dazu.
Du möchtest eine Standheizung. Die geht werksseitig, dann obendrauf. Oder du wartest eine Woche und lässt sie von der Werkstatt nachrüsten, dann passiert gar nichts.
Außen vor bleiben ebenfalls Winterräder, Überführung, Zulassung und Autotelefon (gibts das eigentlich noch?) inkl. Freisprecheinrichtung.

Es war früher immer ziemlich uneindeutig, was mit Sonderausstattung und Zeitpunkt gemeint ist. Mittlerweile ist die ständige Rechtssprechung dahingehend, dass Sonderausstattungen ab Werk gezählt werden und Sonderausstattungen, die nach Lieferung bzw. Zulassung eingebaut werden, nicht.

Data

Und man kann eine Menge falsch machen. Es werden mittlerweile enorm hohe Anforderungen an Fahrtenbücher gestellt.

Hallo!

Aus eigenem Erleben: Ich hab’ einen Alfa Romeo. Nicht weil er besonders auf meine Bedürfnisse angepasst (ist er nicht, viel zu hart gefedert) oder besonders praktisch ist (ist er nicht, weil eigentlich zu klein), sondern nur, weil es ein Design-Klassiker ist und ich das Teil leiden mag. Das Auto ist schon ein paar Jahre alt, irgendeine Berechnung nach Listenpreis ist ein ganz schlechter Witz. Bliebe als Alternative das Fahrtenbuch. Ich hab’s wirklich eine Weile probiert. Es funktioniert nicht, ist für mich nicht alltagstauglich. Ich müsste irgendwas Getürktes konstruieren … nee, mach ich nicht. Dafür ist mir meine Zeit zu schade und für irgend so einen jungen Dödel von Betriebsprüfer angreifbar mach ich mich schon gar nicht. Der Typ darf alles sehen und bekommt Kaffee mit oder ohne Milch. Aber nie mache ich mich vor solchen Leuten klein. Never, geht gar nicht. Ende vom Lied: Ich verabschiedete mich von der albernen Pfennigfuchserei und bezahl das Auto privat. Feddisch.

Ok, das ist kein wirklich guter Dauerzustand. Aber ich bin ja noch nicht mal 70. Irgendwann kauf ich einen extra Firmenwagen, der zu 100% betrieblich genutzt wird. Wie schon in gewohnter Weise kann mir auch dann der Betriebsprüfer den Buckel runter rutschen. Du glaubst gar nicht, was für ein tolles Gefühl das ist, wenn der Mensch sucht, misstrauischer wird und nichts findet. Es geht letztlich um Peanuts. Sollen sich die beamteten Menschen um Peanuts kümmern, meine Lebenszeit ist mir dafür zu schade.

Gruß
Wolfgang

Das war doch ein Geschenk von Autokanzler Schröder an die Automobilindustrie, denn es werden damit die Neuwagenverkäufe massiv gefördert.

Wer übrigens mal nüchtern durchrechnet, sieht schnell, dass die 1%-Regelung schon eher begünstigend als belastend ist (unter den Bedingungen Neuwagen und „normale“ private Nutzung), sonst würden die Leute ihre Pkw ja auch privat halten und per Kilometergeld mit dem Arbeitgeber abrechnen.