Ich bin mir nicht sicher ob ich hier im richtigen Thread meine Frage gestellt habe.
In der letzten Zeit wurde in Verbrauchersendungen des Fernsehens geschildert, das Banken Grundbucheinträge verkauft haben und die Leute dann Summen zahlen mußten und sie gezwungen waren ihr Eigentum zu verkaufen.
Wie kann man sich dagegen schützen? Ich habe eine Eigentumswohnung noch nicht ganz abbezahlt, soll ich mir von der Bank eine Bestätigung geben lassen, das mein ursprünglicher Grundbucheintrag nicht verkauft wird.
Wer weiß Rat, wahrscheinlich habe ich mich auch nicht korrekt ausgedrückt.
Gruß wilfried
In der letzten Zeit wurde in Verbrauchersendungen des
Fernsehens geschildert, das Banken Grundbucheinträge verkauft
Dieses Thema haben wir wiederholt diskutiert, sieh einfach mal im Archiv nach.
Hallo Wilfried
Ich bin mir nicht sicher ob ich hier im richtigen Thread meine
Frage gestellt habe.
In der letzten Zeit wurde in Verbrauchersendungen des
Fernsehens geschildert, das Banken Grundbucheinträge verkauft
haben und die Leute dann Summen zahlen mußten und sie
gezwungen waren ihr Eigentum zu verkaufen.
Wie kann man sich dagegen schützen?
bemühst du mal das Archiv, wirst du zu der Thematik mehr als fündig werden.
Alternativ kannst du dir auch mal Plus Minus vom 20.11.2007 ansehen. Dort wird die Gesetzeslücke ausführlich dargelegt.Sowas gibbet es nur in Deutschland, auch wenn hier einige dies vehement dementieren… das sowas möglich ist… ist es, es gibt mittlerweile genug Bsp.
LG
Der Mikesch
In der letzten Zeit wurde in Verbrauchersendungen des
Fernsehens geschildert, das Banken Grundbucheinträge verkauftDieses Thema haben wir wiederholt diskutiert, sieh einfach mal
im Archiv nach.
Leider habe ich aus dem Archiv keine vernüftige Antwort finden können, lediglich ähnlichen Fall wie den Verkauf von Grundbucheintragungen der Verkauf von Hypotheken-Darlehen an ausländische Banken. Der Hinweis einen Anwalt zu Rate ziehen, ist keine hilfreiche Antwort.
gruß wilfried
Hallo,
In der letzten Zeit wurde in Verbrauchersendungen des
Fernsehens geschildert, das Banken Grundbucheinträge verkauft
haben und die Leute dann Summen zahlen mußten und sie
gezwungen waren ihr Eigentum zu verkaufen.
Wie kann man sich dagegen schützen? Ich habe eine
Eigentumswohnung noch nicht ganz abbezahlt, soll ich mir von
der Bank eine Bestätigung geben lassen, das mein
ursprünglicher Grundbucheintrag nicht verkauft wird.
so eine Bestätigung hast Du schon. Du findest sie in der Sicherheitenbestellungsurkunde, die den Kredit mit der Grundschuld verknüpft, sozusagen.
Frisch von gestern ein Artikel der Börsenzeitung:
http://www.boersenzeitung.de/online/redaktion/a045/b…
Im übrigen empfehle ich ganz grundsätzlich, auf Verbrauchersendungen wie Wiso, Akte 2008 usw. zu verzichten. Dort werden dem Laien mit Halbwahrheiten Flausen in den Kopf gesetzt und der Fachmann steht kurz vorm Herzinfarkt.
Gruß
Christian
Hallo Christian
dann ist das alles nur ein von den Medien erfundener Hype der sogar den Bundestag beschäftigt??? Wo sind wir nur hingekommen 
In der letzten Zeit wurde in Verbrauchersendungen des
so eine Bestätigung hast Du schon. Du findest sie in der
Sicherheitenbestellungsurkunde, die den Kredit mit der
Grundschuld verknüpft, sozusagen.Frisch von gestern ein Artikel der Börsenzeitung:
http://www.boersenzeitung.de/online/redaktion/a045/b…Im übrigen empfehle ich ganz grundsätzlich, auf
Verbrauchersendungen wie Wiso, Akte 2008 usw. zu verzichten.
Dort werden dem Laien mit Halbwahrheiten Flausen in den Kopf
gesetzt und der Fachmann steht kurz vorm Herzinfarkt.
das du überhaupt noch lebst, ist schon etwas verwunderlich, bei den vielen Herzinfarkten
die du täglich haben musst
Gruß
Christian
LG
Der Kater
dann ist das alles nur ein von den Medien erfundener Hype der
sogar den Bundestag beschäftigt??? Wo sind wir nur
hingekommen
Es mag ja sein, daß Dir der Gedanke an hunderte um ihr Häuschen gebrachte Familie einen angenehmen Schauer der Entrüstung und des Mitgefühls den Rücken hinunterlaufen läßt, aber wenn Du mal eine Sicherheitenbestellungsurkunde für eine Grundschuld gesehen hättest, wäre - in Verbindung mit der Information, daß die grundsätzlich alle gleich aussehen - Dir klar, daß man sich in der Hinsicht keine Sorgen machen muß. Ansonsten kannst Du Dir ja mal den verlinkten Artikel in der BöZ durchlesen.
Gruß
C.
Hallo Christian
dann ist das alles nur ein von den Medien erfundener Hype der
sogar den Bundestag beschäftigt??? Wo sind wir nur
hingekommenEs mag ja sein, daß Dir der Gedanke an hunderte um ihr
Häuschen gebrachte Familie einen angenehmen Schauer der
Entrüstung und des Mitgefühls den Rücken hinunterlaufen läßt,
aber wenn Du mal eine Sicherheitenbestellungsurkunde für eine
Grundschuld gesehen hättest, wäre - in Verbindung mit der
Information, daß die grundsätzlich alle gleich aussehen - Dir
klar, daß man sich in der Hinsicht keine Sorgen machen muß.
Ansonsten kannst Du Dir ja mal den verlinkten Artikel in der
BöZ durchlesen.
Den Artikel hab ich gelesen. Dann ist das alles nur von den Medien erfunden??? Ja oder nein, Christian…
Wollen die etwa auch nur von den Skandalen der LZBs ablenken??
Gruß
C.
LG
Mikesch
klar, daß man sich in der Hinsicht keine Sorgen machen muß.
Ansonsten kannst Du Dir ja mal den verlinkten Artikel in der
BöZ durchlesen.Den Artikel hab ich gelesen. Dann ist das alles nur von den
Medien erfunden??? Ja oder nein, Christian…
Wenn Du den Text gelesen und verstanden hättest, würdest Du mir die Frage nicht stellen. Die Arbeit wirst Du Dir aber machen müssen.
Wollen die etwa auch nur von den Skandalen der LZBs ablenken??
LZB steht für Landeszentralbank und die Landeszentralbanken gibt es seit 2002 nicht mehr.
C.
Hallo Christian,
Frisch von gestern ein Artikel der Börsenzeitung:
http://www.boersenzeitung.de/online/redaktion/a045/b…
Du bist etwas blauäugig. Nur weil Du oder Deine Bank so etwas nicht tun, verallgemeinerst Du das auf alle.
In der Börsenzeitung schreiben zwei Leute ihre ganz persönliche Meinung. Nichts mehr. Und schreiben auch nur „kaum möglich“, „schwer vorstellbar“, …, „unzulässig“. Aber auch unzulässige Sachen werden mitunter gemacht. Und da bleibt der Rechtsweg. Und da stellt sich die Frage, wer schneller ist. Der Richter oder der Vollstrecker.
Unsere Gesetzesmacher sollten doch einfach festlegen, daß bei Darlehensverkauf eine neue Sicherungszweckerklärung einfach dazugehört! Warum tun die sich dabei so schwer?
Vor zweieinhalb Jahren hat jemand einen großen Geldbetrag von mir erhalten. Und entgegen der Vereinbarung verwendet. Ich hab Klage eingereicht und vor einem halben Jahr vom Gericht Post bekommen, daß der betreffende Senat nun wieder ordentlich besetzt ist und man sich bemüht, den Bearbeitungsstau nun abzuarbeiten… Klar hab ich Recht. Aber es kann dauern, das Recht zu bekommen. Und so verhält es sich wohl mit den Finanzierungsopfern in den Medien. Ich glaub jedenfalls nicht daran, daß Banken hierzulande alle rechtschaffend, ehrlich und furchtsam sind.
Ach so, die beiden Verfasser des Artikels sind doch beide Rechtsanwälte. Und die profitieren doch am meisten davon, wenn Rechtslagen so verschwommen definiert sind !!! Und der Artikel ist auch Marketing für ihre eigene Praxis.
Gruß
Boris
Du bist etwas blauäugig. Nur weil Du oder Deine Bank so etwas
nicht tun, verallgemeinerst Du das auf alle.
Du solltest schon lesen, was ich schreibe. In Deutschland werden von den Kreditinsituten mehr oder weniger einheitliche Sicherungszweckerklärungen verwendet, die die genannten Klauseln enthalten. Daß irgendein dubioser Finanzdienstleister sich irgendetwas anderes ausdenkt, kann natürlich niemand ausschließen.
In der Börsenzeitung schreiben zwei Leute ihre ganz
persönliche Meinung.
Es sind zwei Juristen, denen man allemal mehr Sachkunde zutrauen sollte als Journalisten der einschlägigen Verbraucherverdummungsmagazine. Darüber hinaus entspricht der Artikel der Darstellung der Fachliteratur, die ich mir extra zu Gemüte führte, weil ich - offensichtlich im Gegensatz zu einigen anderen Kandidaten - kein Interesse daran habe, als Dummschwätzer in die www-Annalen einzugehen.
Ach so, die beiden Verfasser des Artikels sind doch beide
Rechtsanwälte. Und die profitieren doch am meisten davon, wenn
Rechtslagen so verschwommen definiert sind !!! Und der Artikel
ist auch Marketing für ihre eigene Praxis.
Es ist übliche Praxis, daß vernünftige Zeitungen zu nicht ganz trivialen Themen Aufsätze von Fachleuten bedienen. Damit der Leser einschätzen kann, wie es um die Kompetenz bestellt ist, wird natürlich auch abgedruckt, was die Leute beruflich so treiben. Das können Hochschuldozenten genauso sein wie Rechtsanwälte, Steuerberater usw. Ich für meinen Teil gehe nicht davon aus, daß nun ausgerechnet nach dem Artikel den Anwälten die Bude von Betroffenen eingerannt wird, zumal es noch keine zweifelsfrei dokumentierten Fälle gibt, bei denen trotz tadellos bedienter Kredite von Kreditkäufern die Zwangsvollstreckung eingeleitet worden wäre.
Gruß
Christian