Hallo Leute ,
ich hab eine Frage vor ein paar Jahren als mein Vater verstorben ist,haben meine Mutter,ich und meine 2 Geschwister eine Eigentumswohung geerbt.Nun möchten wir diese Wohung verkaufen aber einer meiner geschwister will nicht,weil er noch da drin wohnt.
Da wir in einer Notsituation sind und dringend Geld brauchen,müssen wir die Wohnung verkaufen.
Das Erbrecht ist so verteilt 1/3 hat meine Mutter und 2/9 jeweils meine 2 Geschwister und ich.
Die Frage ist jetzt ob wir die Wohnung verkaufen können auch ohne das Einversändnis meines Bruder.
Wenn wir 3 gegen 1 eine Unterschrift machen müsste das doch theoretisch klappen oder muss man da vor Gericht ?
wird mich sehr freuen über ein paar Antworten
Danke im vorraus
Hallo.
Die Fragestellung ist verbindlich nur juristisch zu beantworten.
Da es sich jedoch um eine im Grundbuch festgelegte
Immobilie handelt, ist meiner Meinung nach ein Verkauf, auch mit Unterschriftenmehrheit, nicht möglich.
Lösung bietet vermutlich nur eine juristische Auseinandersetzung, möglicherweise sogar durch eine Zwangsversteigerung.
Viele Grüße
Alexander Frank
Erstmal beim zuständigen Amtsgericht 1 Erbschein beantragen.
Nicht übern Anwalt zuteuer.
Dann Versuchen sich auszahlen zulassen
.
Und sonst geht das nur über einen Anwalt.
. Dann würde es zu einer Zwangsversteigerung kommen.
Dauert lange und kostet viel Geld.
Also…musss gestehen experte bin ich ja nicht…aber als mein fater gestorben ist haben wir so ein ähnliches problem gehabt nur das es nicht mein bruder war der drin gewohnt hat und wir haben verkauft mit mieter der konnte weiter drin wohnen also wenn man ne große firma sich sucht oder so ähnlich so das der mieter8bRUDER9 NOCH WEITER DRIN WOHNEN KÖNNTE GEHT DAS::::ABER NAJA WENN DER MIT ERBE NICHT WILL DENK ICH MUSS MAN ZUM GERICHT ABER SO GANZ SICHER BIN ICH MIR DA NICHT AM BESTEN MAL BEIM aNWALT ANRUFEN UND GANZ GANZ GENAU SICH DAS ERKLÄREN LASSEN SORRY::::
Davon ausgegend, dass es sich hier n i c h t
um eine Erbengemeinschaft handelt, so können Sie selbstverständlich Ihre Anteile verkaufen - falls Sie einen Käufer finden.
Sollte es sich trotzdem aus irgendwelchen Gründen trotzdem um eine Erbengemeinschaft handeltn, so müssen alle Eigentümer egal mit welchem Anteil ihre Zustimmung geben.
mfG Rolando
Der Bewohner der Eigentumswohnung ist selbst zu 2/9 Eigentumsanteil Miteigentümer.
Hat er Wohnrecht oder Nießbrauchsrecht ?
An wen zahlt er Miete ? Wer unterhält die Eigentumswohnung ?
Der Sachverhalt lässt keine optimale Beantwortung der Frage zu.
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Hallo und Guten Tag,
Rechtsfragen können Dir nur Rechtsanwälte beantworten.
Ihr sollten Euch einen suchen.
Meine private Meinung: Ihr seid gemeinsam Eigentümer.
Mit gleichen Rechten. Das heißt, drei können nicht über das Eigntum eines Vierten beschließen. Ihr werdet ihn nicht zwingen können. Der einzige Weg: versucht, ihn zu überzeugen oder verkauft Eure Anteile. Ob das geht, wird Euch ein REchtsanwalt sagen.
Alles gute und freundliche Grüße
K.
Nein, das geht nicht, außer ihr findet einen Käufer, der 7/9tel einer Wohnung kaufen möchte 
das weiß ich leider nicht