Doch der Mordaufruf hing beispielsweise auch in Zwickau, Plauen, Auerbach und Werdau. Dort unternahm die Polizei … nichts! Natürlich im Einklang mit der Staatsanwaltschaft. Die hatte sich eine kuriose Begründung für ihr Verhalten ausgedacht:
Dass sie dort vorerst bleiben dürfen, begründeten die sächsischen Behörden damit, dass ja nicht klar sei, welcher Grüne genau getötet werden solle. Man wisse nicht, »wer konkret angesprochen wird«, sagte ein Sprecher der Zwickauer Staatsanwaltschaft dem »Tagesspiegel«. Sowohl Politiker wie auch Wähler der Partei könnten gemeint sein. Zudem sei keine konkrete Bedrohungslage ausgemacht worden. Allerdings sei es möglich, dass die Stadt in den kommenden Tagen eine Verbotsverfügung für das Plakat erlasse.
Wenn mir jetzt nur noch einfiele, in welchem Bundesland diese Städte liegen!?
Und im Ernst: Welche Möglichkeiten hat die Bürgerin, gegen solche haßerfüllten Mord-Kampagnen vorzugehen?
Wenn Du so ein Plakat siehst dann nimm eine Leiter und hole das es herunter.
Ganz einfache Selbsthilfe.
Du könntest auch die Gemeinde darauf aufmerksam machen oder Anzeige erstatten. Dann ist es aber noch lange nicht abgenommen !
Selbsthilfe ist schnell und sehr wirksam.
Du siehst doch, selbst eine Staatsanwaltschaft hat keine klare Meinung ob es sich um eine Straftat handelt weil es nicht klar ist ob es eine Bedrohung oder gar ein Aufruf zum Mord ist.
Übernimmst du denn auch für H.-J. die Strafe, wenn er dabei erwischt wird?
Das Abreißen von Wahlplakaten ist Sachbeschädigung ( s. § 303 Abs. 1 StGB). Und auch wenn es zerstörungsfrei von H.-J. entfernt werden sollte, müsste er mit einer Unterlassungs- oder Schadensersatzforderung rechnen oder die Tat könnte auch als Diebstahl gewertet werden, wenn er das Plakat mitnehmen würde.
Du könntest auch die Gemeinde darauf aufmerksam machen oder Anzeige erstatten.
Zwickau (dpa) - Die Stadt Zwickau lässt Wahlplakate der rechtsextremen Splitterpartei „III. Weg“ entfernen, die den Aufdruck „Hängt die Grünen!“ tragen. Die Partei solle die Plakate binnen drei Tagen abnehmen, teilte die Stadtverwaltung am Mittwoch mit. Geschehe das nicht, werde die Stadt die Plakate selbst entfernen. zur Begründung hieß es, dass der Slogan einen Verstoß gegen die öffentliche Ordnung und die Menschenwürde darstelle.
Ordnungsdezernent Sebastian Lasch erklärte: „Wer solche Machwerke aufhängt, soll sie auch selbst wieder abnehmen. Notfalls werden wir die Plakate jedoch entfernen lassen!“
In Zwickau ist die Angst vor den Morden androhenden Nazis so groß, dass weder Polizei noch städtische Angestellte sich trauen, die Plakate abzunehmen. Das kann ich zwar verstehen. Besser wäre es jedoch gewesen, gleich voll durchzugreifen und wenn möglich die Urheber dieser Schmierereien gleich festzunehmen. So hätte es jedenfalls Franz-Josef Strauss gemacht, als dessen Verehrer Du Dich explizit outest.
Jetzt dürfen die Plakate drei Tage länger hängen. Freust Du Dich?
Nein mein Lieber Indianer, so einfach ist das nicht.
Ein Richter der sowas duldet leistet genau diesem, sehr üblich gewordenen Umgangston, Vorschub.
Aus Worten werden bekanntlich Taten.
Hätten die Linken oder Antifas ein ähnliches Plakat plaziert, wäre sofort eine 100 köpfige Soko Linxxx gegründet worden.
(Dreimal x deshalb weil es Soko Linx schon gibt)
Was ist eigentlich mit den Plakaten passiert die die Bundeskanzlerin am Galgen zeigten?
Nicht „ein Richter“. Die Staatsanwaltschaft hat der Zuständigkeit halber an das Ordnungsamt verwiesen, welches umgehend reagierte und die Partei zur Abnahme der Plakate innerhalb von 3 Tagen aufgefordert hat.
Darüber hinaus fordert das Plakat nicht auf, „Grüne [Wähler, Mitglieder, Sympatisanten]“ zu hängen, sondern grüne Plakate aufzuhängen, also in der Parteifarbe des „3. Weges“.
Dass der Slogan so gedruckt wurde, um missverstanden zu werden, dürfte wohlgesetztes Kalkül gewesen sein.
Zudem ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abzusehen, ob das Ganze nicht doch ein Nachspiel vor den Schranken eines Gerichtes hat.
guter sachlicher Kommentar. Aber wegen der Vielzahl von rechts motiviereten Morden und Mordversuchen in Deutschland eben nicht nachvollziehbar. Es ist lediglich laut Gesetzeslage möglich, so zu argumentieren. Aber keinesfalls zwingend notwendig.
Und genau hier unterscheiden sich die Entscheidungen im Westen und Osten. Zuletzt hat Zwickau entschieden, dass die Plakate noch drei Tage hängen bleiben können. So sieht ein konsequentes Einschreiten nicht aus.
Für das unsägliche Procedere wurden die hirnrissigsten Argumente bemüht:
„Eine Sprecherin sagte auf Anfrage, dass die Plakate keine Aufforderung zu einer konkreten Tat darstellten. „Das ist kein ernst gemeinter Appell, an einem bestimmten Ort und an einem bestimmten Tag jemanden anzugreifen.“„
Natürlich ist es ein Kalkül, aber die Umsetzung zeigt halt auch, dass rechte Idioten sich mit Satire (oder was sie dafür halten) schwer tun.
Während der Spruch ‚Nazis töten.‘ sprachlich tatsächlich missverständlich sein kann, ist das bei ‚Hängt die Grünen!‘ eben nicht so.