Hallo,
wir haben ein Kaufpreisangebot für unsere selbstbewohnte Wohneinheit erhalten. Wir wohnen in einem Reihenendhaus mit 2 Mietparteien. Wir bewohnen das Erdgeschoß mit dem Garten zur Alleinnutzung. Die Grundstücksgröße beträgt ca. 460 m2 und die beiden Wohneinheiten haben jeweils 70 m2 Wohnfläche. Nun erscheint mir der Preis etwas hoch angesetzt, da andere Häuser hier schon günstiger verkauft wurden. Auf Nachfrage teilte man mir mit, das sei nur eine überschlägige Berechnung Ihres internen Wertgutachters. Weiter schrieb man mir:
„Sollten Sie Ihre Zustimmmung zu einem Kauf zu diesen Konditionen signalisieren, würden wir einen externen Gutachter mit der Wertermittlung beauftragen“
Nun frage ich mich „welche Konditionen“ ? Der Kaufpreis ? Wenn ich nun zustimme und der Eigentümer einen Gutachter beauftragt und mir der Preis immer noch zu hoch erscheint, muss ich dann trotzdem kaufen ?
Mit freundlichen Grüßen
Sunny
Hallo,
bis zum Notartermin können Sie den Kaufvorgang jederzeit ohne Angaben von Gründen abbrechen. Erst, wenn Sie den Kaufvertrag unterschrieben haben, ist der Kauf perfekt - nicht einmal ein Vorvertrag ohne Notar ist bindend.
Zum zweiten Punkt in Ihrer Frage: ein externer Gutachter der Käuferseite ist ja schön und gut, jedoch vertritt er nicht Ihre Interessen.
Wir bieten eine deutschlandweite Dienstleistung, wo wir Kaufinteressenten über Wert, Zustand und Mängel beraten und Sie dann mit diesen Argumenten bei den Preisverhandlungen unterstützen.
Gucken Sie doch mal bei uns: http://www.der-Hausinspektor.de
Bei Fragen rufen Sie mich gerne an.
MfG
Jens Gause
www.der-Hausinspektor.de
Nein, Sie müssen nicht kaufen wenn ihnen der Preis zu hoch ist. Das Gutachten soll nur den realistischen Wert dokumentieren. Dieser Wert ist nicht preisbindend. Sie erklären nur eine Kaufabsicht. Es sollte jedoch geklärt sein, wer die Kosten des Gutachters übernimmt. Manchmal werden Vorverträge abgeschlossen, in denen man sich zur Übernahme von Kosten verpflichten muss. Ein Kauf ist erst endgültig mit Abschluss eines notariellen Kaufvertrages bindend. Viel Erfolg A. Frank