Ein Inkasso Forderung ohne Mahnung

Da unter anderem nach Unternehmen gefragt wird, hat das durchaus auch etwas mit dem BGB zu tun. Hier gilt vereinfacht: Erstattungsfähig sind die Kosten der Rechtsverfolgung, wie sie nach den gesetzlichen Vorschriften des RVG bei einem Anwalt anfallen würden. Für eigene Mahnungen und so weiter sind die (kaum quantifizierbaren) Kosten maßgeblich, Pauschalen in der Höhe von wenigen Euro werden aber mehr oder weniger immer von den Gerichten durchgewunken. Verzug muss aber gegeben sein, ansonsten kommt nur eine entsprechende vertragliche Grundlage in Betracht.

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Ja…

Da unter anderem nach Unternehmen gefragt wird,

…lesen müsst ich können.