Hallo zusammen,
wir haben einen kleinen Streifall bei uns am Institut und der Bedarf einer fachkundigen Klärung und zwar wird behauptet dass ein Elektrotechnikingenieur (nur bereits durch das Studium, ohne Zusatzausbildung) dieselben Befugnisse hat wie ein Elektromeister, sprich dass dieser auch Installationen abnehmen darf.
Ich wage ja zu behaupten dass das nicht sein kann, denn wenn ich mich so anschaue würde ich nie auf die Idee kommen eine Hausinstallation überhaupt schief anzuschauen (und ich denke dass meine Kollegen genauso viel oder wenig Ahnung von Elektrik haben wie ich). Allerdings stehe ich etwas auf verlorenem Posten.
Was meint Ihr dazu ?
Gruss
Brombär, der lieber einen Elektriker kommen lässt bevor er selbst anfängt am Drehstrom zu basteln.
Da liegst Du Richtig.
Der Elektrotechnikingenieur darf z.B. nicht ohne weitere Schulungen ausbilden.
Ebenso muss er trotz Studium eine Konzession bei den Energieversorgern beantragen.
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Und die Konzession bei den EVU wird er nur und Vorlage einer Handwerkskarte bekommen, diese wiederum nur unter Vorlage des Meisterbriefs und einer Gewerbeanmeldung…
Gruß
Alf
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Haha, ein erster Erfolg aber darf er auch nicht Installtionen abnehmen (prinzipiell geht es genau darum, wir brauchen einen zusätzlichen Drehstromanschluss und ich stelle mich auf den Standpunkt dass wir den nicht selbst legen und abnehmen dürfen - wäre ja noch schöner).
Und noch eine Frage was für eine Konzession? Für was ist die gut?
Gruss
Brombär, der Kasten Bier ist schon so gut wie mein…
Hallo,
lies dir das mal durch, ist zwar uralt, dürfte aber alle Fragen beantworten:
http://cms.eesy.de/user/eesy.de/ismaning.de/stromver…
Prost Reinhard
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Hallo,
Kann man so, nicht sagen.
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- Gilt:
Umfang des Begriffes „Betrieb“ nach DIN VDE 0105-100
Als Elektrofachkraft gilt, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.
Als elektrotechnisch unterwiesene Person gilt, wer durch eine Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen belehrt wurde.
Anlagenverantwortlicher ist ferner derjenige, der die unmittelbare Verantwortung für den Betrieb der elektrischen Anlage trägt.
Darüber hinaus gilt als Arbeitsverantwortlicher die Person, die die unmittelbare Verantwortung für die Durchführung der Arbeiten zu tragen hat. Gegebenenfalls können diese Arbeiten auch teilweise an andere Personen übertragen werden.
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- Der letzte Absatz, trifft auf Absolventen von Uni/FH, in der Praxis oft als Anlagenverantwortliche zu.
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- Der erste Absatz dagegen eher selten, denn dieser verlangt eindeutig einen praktischen Ausbildungshintergrund!
Ist im Zweifel, auch gesünder!
mfg
W.
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Hallo,
ich kenne jemanden persönlich der das machen darf.
Er ist aber Ausländer aus dem europäschen Raum, laut seiner
Info darf das sein deutscher Kollege (Elektro Ing. FH) nicht.
Das warum hat er mir auch nicht erklären können.
Viele Grüße
Piti
Hallo,
meinem Wissen nach muss ein Ingenieur von der HWK zugelassen sein.
Elektroinstallationen an sich bedarf Meister durch die HWK oder eine Zulassung durch die HWK (Industriemeister darf an sich da auch nichts machen)
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Vielen Dank Euch allen
Hurra, was freue ich mich auf Montag :=)
Hurra, was freue ich mich auf Montag :=)
Und rufe am Montag doch bei deiner zuständigen HWK an und frage ob sie dir etwas schriftliches senden.