Ein Streitfall : Elektrikermeister/Ingenieur

Hallo,
Kann man so, nicht sagen.

    • Gilt:
      Umfang des Begriffes „Betrieb“ nach DIN VDE 0105-100

Als Elektrofachkraft gilt, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.

Als elektrotechnisch unterwiesene Person gilt, wer durch eine Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen belehrt wurde.

Anlagenverantwortlicher ist ferner derjenige, der die unmittelbare Verantwortung für den Betrieb der elektrischen Anlage trägt.
Darüber hinaus gilt als Arbeitsverantwortlicher die Person, die die unmittelbare Verantwortung für die Durchführung der Arbeiten zu tragen hat. Gegebenenfalls können diese Arbeiten auch teilweise an andere Personen übertragen werden.

    • Der letzte Absatz, trifft auf Absolventen von Uni/FH, in der Praxis oft als Anlagenverantwortliche zu.
    • Der erste Absatz dagegen eher selten, denn dieser verlangt eindeutig einen praktischen Ausbildungshintergrund!

Ist im Zweifel, auch gesünder!

mfg
W.

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