Hallo.
Hallo,
Zunächst mal Danke für die Rückmeldung.
Und wieso nicht als Leistung?
War es ja zum Teil. Arbeitsaufnahme war z.B. am 10. des Monats, Lohn gäbe es am 20. des Folgemonats. Leistung gab es für 2 Monate. 1X als RL + KDU, der 2 Monat mit dem 1. Lohneigang mußte anteilig zurückgezahlt werden. Es war schon klar, das eine gewisse Überzahlung eintreten würde, daher wurde das vorab mit der Arge so geregelt,das diese Summe als Darlehen angesehen würde. ( Zuflussprinzip )
Überlegung, wie das Dilemma am besten zu meistern wäre.
- es könnte versucht werden, die finanzielle Situation zu
belegen und eine Stundung für einen Monat zu erbitten. (
ungewisser Erfolg )
So ungewiss ist das nicht. Der Ex-AN, ist ja wieder
ALG2-Empfänger geworden, wenn auch mit 12-wöchiger Sperre.
Es ist keine Sperre, sondern 12 Wochen Absenkung.
Minijob war vor Vollzeitarbeit da, nun ist der ja auch weg, da die Arbeit eine schlecht bezahlte Montage war.
Wovon lebt er denn? Wenn er total abgebrannt ist auf Null,
muss er dennoch Leistungen erhalten, die KdU und
Lebensmittelgutscheine.
Die ersten beiden Monate konnten die Verpflichtungen gerade noch so erfüllt werden, nur dieser Monat ist noch lang und bedeutet Nudeln mit Ketchup…die nächste Rate ist Mitte des Monats fällig, dann wäre das Konto aber leer und kein Happa Happa
(
Die Stundung ist durch die ARGE durchaus zu akzeptieren. Denn
was ist denn die Alternative? Und in welchem Verhältnis steht
das? Hier geht es wohl eher um einen kleinen Betrag.
50 € wären immerhin 2 Wochen Nahrung.
Und nach
den 12 Wochen gibt es doch eh wieder Leistung! Dann, wird die
ARGE es ganz automatisch eingehalten/abziehen.
Es ist selber einzuzahlen / überweisen.
Eine Stundung
bist dahin, ist auch aus Sicht der ARGE absolut vertretbar.
Dann wäre eine Zeitnahe Ansprache beim Sachbearbeiter ( Verkaufsvorhaben ) wohl angebracht.
Die Schulden wären eine andere Baustelle. ( BA - Regionaldirektion )
- Wäre es schöner, einen Gegenstand aus dem Hab und Gut zu
versilbern und den Erlös 1:1 an die BA zu überweisen.
Wenn er das kann.
Versuchen, ob die Summe zusammenkäme. In der " Bucht " wäre es wenigstens auf dem Papier nachweisbar.
Könnten die Infos aus der 1. Antwort auch für diesen
Konstellation als realisierbar betrachtet werden, oder gibt es
dazu mittlerweise gegenteilige Argumente ?
Es wäre ein Vermögenstausch. Ein Gegenstand, des bisherigen
vorhandenen Sachvermögens, wird in Geldvermögen getauscht. Es
ist kein Einkommen im eigentlichen Sinn. Er hat also dadurch
keinen Vermögenszuwachs. Also sozusagen nur versilbert.
Die ARGE’n halten sich nicht an diesen Grundsatz, sondern
erzählen den unwissenden Leistungsempfängern, dass dies
Einkommen sei. Es geht darum, auf Teufel komm raus
Sozialausgaben einzusparen.
Das warf die Frage auf, da der Gesetzgeber dazu bislang noch keine konkreten Texte aufzeigte. ( …oder ich habe sie nicht gefunden…)
Die Einschlagung des Rechtsweges ist dann empfehelenswert und
der Unfug findet ein Ende.
Es wird auf jeden Fall mal sachlich geschildert. Evtl. kann der SB dazu konkrete Hinweise geben und zumindest noch etwas herausrechnen.
Wenn es voll angerechnet würde, wäre um Stundung bei der BA zu bitten, da ansonsten das Geld verschenkt wäre.
(
mfg
nutzlos