Nehmen wir folgenden fiktiven Fall an.
Herr Meier ist seit 10 Jahren Frührentner, 100 % erwerbsunfähig, und behindert. Er bezieht neben seiner unbefristeten Rente, noch Grundsicherung, diese komischerweise vom Job-Center, obwohl er weder arbeitslos noch arbeitsfähig ist und dadurch dem Arbeitsmarkt seit mehr als 10 Jahre nicht zur Verfügung steht.
Dazu Frage 1. Ist das Job-Center tatsächlich für die Grundsicherung eines erwerbsunfähigen, behinderten Rentners (Herrn Meier) zuständig?
Bei Herrn Meier fällt eine größere Rep. an seinem PKW an, die er von seinem Einkommen zunächst nicht bezahlen kann. Um die Rep. dennoch durchführen zu können, leiht sich Herr Meier bei seinem Freund Herrn Huber einen Geldbetrag. Herr Meier weiß, dass er Schwierigkeiten haben wird, diesen Geldbetrag zurückzuzahlen. In seiner Not entschließt sich Herr Meier daher, ein für ihn bis dahin sehr geliebtes Musikinstrument zu verkaufen. Den Kauferlös zahlt Herr Meier auf sein Konto ein und überweist (damit er einen Nachweis hat) diesen Betrag an Herrn Huber, um damit einen Teil seiner Schulden bei dem Gläubiger Huber zu decken.
Nun zu Frage 2.
Darf das Job-Center diesen Notverkauf bzw. Erlös, der zweifelsohne nur zur Deckung der Verbindlichkeiten bei Herrn Huber zweckgebunden war und nicht als Lebenshaltungskosten verwendet wurde, als Einnahmen deklarieren?
Wer weiß das?
Gruß Bert