Eine Frage zu zweckgebundenem Einkommen bei ALG II

Hallo,

Hallo.

Mal gesetzt den Fall, jemand wechselt aus ALG II in eine
Vollzeitbeschäftigung. Da der 1. Lohn erst sehr spät ( und in
unbekannter Höhe ) am Folgemonat käme, wurde vorläufige
Weiterbewilligung des ALG II als zinsloses Darlehen gewährt.

Und wieso nicht als Leistung?

Der Job war nicht von langer Dauer, es gab Differenzen
zwischen AN und AG, AN kündigte fristlos und wurde 12 Wochen
sanktioniert.
Die Rückzahlung o.g. Darlehens wurde in Ratenzahlung
vereinbart. Im letztem Monat des Zeitraumes kann die Rate
absolut nicht aufgebracht werden. Somit besteht die
Überlegung, wie das Dilemma am besten zu meistern wäre.

  1. es könnte versucht werden, die finanzielle Situation zu
    belegen und eine Stundung für einen Monat zu erbitten. (
    ungewisser Erfolg )

So ungewiss ist das nicht. Der Ex-AN, ist ja wieder ALG2-Empfänger geworden, wenn auch mit 12-wöchiger Sperre. Wovon lebt er denn? Wenn er total abgebrannt ist auf Null, muss er dennoch Leistungen erhalten, die KdU und Lebensmittelgutscheine.

Die Stundung ist durch die ARGE durchaus zu akzeptieren. Denn was ist denn die Alternative? Und in welchem Verhältnis steht das? Hier geht es wohl eher um einen kleinen Betrag. Und nach den 12 Wochen gibt es doch eh wieder Leistung! Dann, wird die ARGE es ganz automatisch eingehalten/abziehen. Eine Stundung bist dahin, ist auch aus Sicht der ARGE absolut vertretbar.

  1. Wäre es schöner, einen Gegenstand aus dem Hab und Gut zu
    versilbern und den Erlös 1:1 an die BA zu überweisen.

Wenn er das kann.

Hierzu ließen sich aber leider noch keine konkreten Infos im
Netz finden.

  • § 11 / SGB II bezeichnet den Beriff zweckbestimmtes
    Einkommen

    leider nicht wirklich schlüssig.
  • Einnahmen aus Verkaufserlös dürften wohl nicht wie Einkünfte
    aus Erwerbstätigkeit bezüglich des Freibetrages bei der
    Anrechnung betrachtet werden…:frowning:(
    Ein ähnlicher Fall wurde schon mal hier diskutiert, leider
    aber nur ähnlich:
    /t/ist-ein-notverkauf-wegen-schuldentilgung-einnahme…
    Einnahmen.
    Könnten die Infos aus der 1. Antwort auch für diesen
    Konstellation als realisierbar betrachtet werden, oder gibt es
    dazu mittlerweise gegenteilige Argumente ?

Es wäre ein Vermögenstausch. Ein Gegenstand, des bisherigen vorhandenen Sachvermögens, wird in Geldvermögen getauscht. Es ist kein Einkommen im eigentlichen Sinn. Er hat also dadurch keinen Vermögenszuwachs. Also sozusagen nur versilbert.
Die ARGE’n halten sich nicht an diesen Grundsatz, sondern erzählen den unwissenden Leistungsempfängern, dass dies Einkommen sei. Es geht darum, auf Teufel komm raus Sozialausgaben einzusparen.
Die Einschlagung des Rechtsweges ist dann empfehelenswert und der Unfug findet ein Ende.