Liebe/-r Experte/-in,
mich interessiert, ob man bei der kriminaltechnischen Untersuchung bei einem am Tatort gefundenen Haar feststellen kann, ob es vom Kopf einer lebenden Person stammt oder aber aus einer Echthaarperücke.
Ebenso würde mich interessieren, ob die DNA einer Person, die im Alter von 15 Jahren bei einem Verbrechen DNA-Spuren hinterlassen hat und im Alter von 30 Jahren erneut ein Verbrechen begeht, bei dem sie DNA hinterläßt, immer noch die gleiche DNA ist, wenn zwischendurch eine Geschlechtsumwandlung erfolgte? Oder verändert sich die DNA durch die Hormonbehandlung, so daß beim ersten Tatort der Täter eindeutig eine Frau ist und beim zweiten Tatort eindeutig ein Mann, zum Beispiel?
Ich danke schon mal herzlich im voraus für die Beantwortung. Es geht hier übrigens um eine Wette zwischen mir und meinem Freund!
Viele Grüße aus Hamburg
Dani