Hallo,
jemand hat vor zwei Jahren einen Monat geringfügig entlohnt gearbeitet. Auf die Frage, ob es eine kurze Arbeitsbestätigung oder ein Arbeitszeugnis gäbe, meinte die Sachbearbeiterin „Des gring se ja ned“ Oo
Kann derjenige nach über zwei Jahren dieses noch verlangen?
Wer-weiss-was?
Liebe Grüße