Gesetzt der Fall, ich möchte Ware aus Afghanistan nach Deutschland bringen, es handelt sich dabei weder um Kunst-oder Bodenschätze, noch Drogen o.ä… Welche Stellen müssen benachrichtigt werden? Muss ich eine Händlerlizenz beantragen? Wenn ja, wo? Was sollte man sonst noch beachten?
Über die Art der Ware muss ich leider im vagen bleiben, weil ich verhindern möchte, das mir bei der Geschäftsidee jemand zuvorkommt. Erwerb und Besitz sind in Deutschland jedoch legal.
goetz