Eingliederungsmaßnahme unterschrieben - und jetzt?

Hallo, Mr. X ist seit Anfang des Jahres arbeitslos und bezieht ALG I und hatte heute einen Termin in dem man mit Mr. X über seine Bewerbungsaktivitäten sprechen wollte. Beim Termin dann wurde Mr. X eine Eingliederungsmaßnahme (Vermittlung mit intensiver Betreuung und Anwesenheitsplficht) aufgedrückt und bevor er überhaupt drüber nachdenken konnte war die Maßnahme auch schon unterschrieben und im Nachhinein beim Stöbern online ist Mr. X bewusst dass er sie besser nicht gleich unterschrieben hätte. Also seine Fragen dazu:

  1. Was genau passiert bei so einer Maßnahme, wie läuft das ab?
  2. Kommt Mr. X da irgendwie wieder raus?
  3. Was würde passieren wenn Mr. X die Maßnahme ablehnen würde oder nicht hingehe, droht ihm dann eine Kürzung des ALG I oder eine Sperrzeit und falls er das sogar in Kauf nehmen würde
  4. könnten die dann Kürzen oder Sperrzeit einrichten und Mr. X sofort wieder eine solche Maßnahme unterbreiten??

Danke für Antworten!!!

Hallo, Mr. X ist seit Anfang des Jahres arbeitslos und bezieht
ALG I und hatte heute einen Termin in dem man mit Mr. X über
seine Bewerbungsaktivitäten sprechen wollte. Beim Termin dann
wurde Mr. X eine Eingliederungsmaßnahme (Vermittlung mit
intensiver Betreuung und Anwesenheitsplficht) aufgedrückt und
bevor er überhaupt drüber nachdenken konnte war die Maßnahme
auch schon unterschrieben
und im Nachhinein beim Stöbern
online ist Mr. X bewusst dass er sie besser nicht gleich
unterschrieben hätte. Also seine Fragen dazu:

Frage: Hat sich die Hand des Mister X plötzlich selbstständig gemacht und Mister X hat fremdgesteuert etwas unterschrieben, was er gar nicht wollte? Erst lesen, dann zustimmen.

  1. Was genau passiert bei so einer Maßnahme, wie läuft das ab?

Das geht alles aus dem Zettel hervor, den Mister X unterschieben hat.

  1. Kommt Mr. X da irgendwie wieder raus?

Klar. Ohne Probleme. Er meldet sich einfach ab und verzichtet auf ALG. Dann ist er zu nichts mehr verpflichtet.

  1. Was würde passieren wenn Mr. X die Maßnahme ablehnen würde
    oder nicht hingehe, droht ihm dann eine Kürzung des ALG I oder
    eine Sperrzeit und falls er das sogar in Kauf nehmen würde

Ja. Auch das geht alles aus dem Zettel hervor, den Mister X unterschieben hat.

  1. könnten die dann Kürzen oder Sperrzeit einrichten und Mr. X
    sofort wieder eine solche Maßnahme unterbreiten??

Ja. Denn so etwas wird nicht veranstaltet, um Mister X zu verärgern, weil er lieber ungestört seine Freizeit genießen möchte, sondern um Mister X schnell wieder in Arbeit zu bringen.

Wir leben aber in einem freien Land und keiner wird genötigt ALG zu beantragen und sich dem System zu unterwerfen.

Gruß

S.J.

re: Eingliederungsmaßnahme unterschrieben - und je
für so ne dumme unbrauchbare antwort wurde die frage nicht gestellt, bitte behalte deine meinung in zukunft für dich

Hallo,

  1. Was genau passiert bei so einer Maßnahme, wie läuft das ab?

Da hier nicht bekannt ist, um was für eine Maßnahme es sich handelt, sind keine konkrete Antworten möglich.

  1. Kommt Mr. X da irgendwie wieder raus?

Ja, durch Abmelden aus dem Alg bezug

  1. Was würde passieren wenn Mr. X die Maßnahme ablehnen würde
    oder nicht hingehe, droht ihm dann eine Kürzung des ALG I oder
    eine Sperrzeit

ja, Sperrzeit

  1. könnten die dann Kürzen oder Sperrzeit einrichten und Mr. X
    sofort wieder eine solche Maßnahme unterbreiten??

Wenn mit „die“ die AA gemeint ist dann ja

Danke für Antworten!!!

Gerne geschehen
Otto

Wir leben aber in einem freien Land und keiner wird genötigt
ALG zu beantragen und sich dem System zu unterwerfen.

Dazu möchte ich anmerken, dass man aber durchaus genötigt wird, für das potentielle ALG zu bezahlen, ganz so frei ist das Land dann vllt doch nicht?!

Hallo

Nach 6 Monaten vergeblicher Jobsuche kann eine Maßnahme mit dem Schwerpunkt der Integration in Arbeit ja auch sinnvoll sein. Wie kommt der Leistungsempfänger denn im Nachhinein nach der googelei zu dem Schluss, er hätte besser nicht unterschrieben? Wieso also ist eine Maßnahme, die sich (der Schilderung nach vermutlich) über Arbeitsaufnahmen finanziert und damit die Vermittlung des Teilnehmers auch anstreben wird, nachteilig für den Arbeitssuchenden?

Aus der Maßnahme raus kommt man übrigens nicht nur durch den Verzicht auf ALG 1 sondern natürlich auch durch eine sozialversicherungspflichtige Arbeitsaufnahme. Bildungsträger und Teilnehmer verfolgen ebenso wie die AfA also das gleiche Ziel.

Gruß,
LeoLo

Hallo,

Dazu möchte ich anmerken, dass man aber durchaus genötigt
wird, für das potentielle ALG zu bezahlen, ganz so frei ist
das Land dann vllt doch nicht?!

und wie sieht die Nötigung im Einzelfall aus?

Zudem steht es ja jedem frei eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufzunehmen, sich selbstständig zu machen, eine Beamtenlaufbahn anzustreben oder einfach gar nix zu machen.

S.J.

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für so ne dumme unbrauchbare antwort wurde die frage nicht
gestellt, bitte behalte deine meinung in zukunft für dich

Nur weil es nicht das war, was Du gerne hören wolltest, ist die Antwort weder dumm noch unbrauchbar.

Wenn Du nicht möchtest, dass ich hier Antworten gebe, stell hier doch einfach keine Fragen.

S.J.

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Si tacuisses, philosophus mansisses
Hallo ESSJOTT

Nur weil es nicht das war, was Du gerne hören wolltest, ist
die Antwort weder dumm noch unbrauchbar.

Richtig war sie aber auch nicht… :wink:

Frage: Hat sich die Hand des Mister X plötzlich selbstständig
gemacht und Mister X hat fremdgesteuert etwas unterschrieben,
was er gar nicht wollte? Erst lesen, dann zustimmen.

Prinzipiell hast Du da sicher Recht, aber dabei wird außen vor gelassen, daß viele Leistungsempfänger „überfallartig“ mit einer Maßnahme und der dazugehörigen EGV konfrontiert werden. Der zuständige Personaldisponent lässt dabei auch oft nicht viel Zweifel an der seiner Meinung nach zwingenden Pflicht zur Zustimmung. Natürlich können sie die Zustimmung auch verweigern, aber der Hinweis auf die Sanktionsmöglichkeiten verfehlt selten seine Wirkung. Und nicht jeder Leistungsempfänger verfügt über Kenntnisse seiner Rechte und Möglichkeiten, so wie Du oder ich.

  1. Was genau passiert bei so einer Maßnahme, wie läuft das ab?

Das geht alles aus dem Zettel hervor, den Mister X
unterschieben hat.

Nein. In der Regel ist das falsch. Auf dem „Zettel“ (da spielst Du sicher auf die EGV ab) steht vermutlich nur, zu welcher Maßnahme man sich verdonnert hat, daß man da seine Mitarbeit nicht verweigert und ein paar prinzipielle Punkte. Die tatsächlichen Inhalte der Maßnahme bekommen Teilnehmer oft erst am ersten Maßnahmetag mitgeteilt. Wenn überhaupt…

  1. Kommt Mr. X da irgendwie wieder raus?

Klar. Ohne Probleme. Er meldet sich einfach ab und verzichtet
auf ALG. Dann ist er zu nichts mehr verpflichtet.

Der Tonfall erinnert mich an die leider immer noch zu oft anzutreffende unverschämt hochnäsige Umgangsweise von Mitarbeitern des Leistungsträgers mit den Kunden. Daß die Möglichkeit in der Realität nicht gegeben ist, weißt Du ganz genau. Es ist auch nicht die einzige Möglichkeit für den Kunden und die Antwort hilft ihm auch nicht weiter. Ich halte es erst einmal für durchaus legitim, diese Nachfrage zu stellen. Bisher habe ich auch keine Gründe des TE gelesen, die auf Arbeits- bzw Integrationsunwilligkeit schließen lassen.

  1. Was würde passieren wenn Mr. X die Maßnahme ablehnen würde
    oder nicht hingehe, droht ihm dann eine Kürzung des ALG I oder
    eine Sperrzeit und falls er das sogar in Kauf nehmen würde

Ja. Auch das geht alles aus dem Zettel hervor, den Mister X
unterschieben hat.

Naja…

  1. könnten die dann Kürzen oder Sperrzeit einrichten und Mr. X
    sofort wieder eine solche Maßnahme unterbreiten??

Ja. Denn so etwas wird nicht veranstaltet, um Mister X zu
verärgern, weil er lieber ungestört seine Freizeit genießen
möchte, sondern um Mister X schnell wieder in Arbeit zu
bringen.

Warum ist dieser sarkastische Seitenhieb notwendig? Vielleicht hat der Kunde ja einen nachvollziehbaren Grund für seine nachträglich ablehnende Haltung? Bisher hat er zumindest nie durchblicken lassen, daß dies seine Hauptmotivation ist.

Wir leben aber in einem freien Land und keiner wird genötigt
ALG zu beantragen und sich dem System zu unterwerfen.

Das stimmt. Aber so zu tun, als handle der Vertreter des Leistungsträgers immer mit Anstand, Weitsicht und immer rechtlich korrekt ist naiv.

Gruß,
LeoLo

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Hallo,

Richtig war sie aber auch nicht… :wink:

wo genau war sie denn unrichtig?

Prinzipiell hast Du da sicher Recht, aber dabei wird außen vor
gelassen, daß viele Leistungsempfänger „überfallartig“ mit
einer Maßnahme und der dazugehörigen EGV konfrontiert werden.

also eine EGV wird zunächst bei Beginn der Arbeitslosigkeit getroffen. Da stehen idR. ganz harmlose Dinge drin, wie dass der ALG Empfänger sich aktiv um eine Beschäftigung bemühen wird, dass er Bewerbungen zu schreiben hat, dass er seinen Meldepflichten nachzukommen hat…

Nein. In der Regel ist das falsch. Auf dem „Zettel“ (da
spielst Du sicher auf die EGV ab) steht vermutlich nur, zu
welcher Maßnahme man sich verdonnert hat, daß man da seine
Mitarbeit nicht verweigert und ein paar prinzipielle Punkte.

Es ist ja nicht so, dass man mit Abschluss einer EGV immer und stets zu irgend etwas „verdonnert“ würde. Die Wortwahl unterstellt ja auch schon, dass es sich hierbei grundsätzlich um Schikane handeln würde.

Die tatsächlichen Inhalte der Maßnahme bekommen Teilnehmer oft
erst am ersten Maßnahmetag mitgeteilt. Wenn überhaupt…

Eine solche Maßnahme kann auch angeordnet werden, ohne dass sie explizit in einer EGV erwähnt wird.

Der Tonfall erinnert mich an die leider immer noch zu oft
anzutreffende unverschämt hochnäsige Umgangsweise von
Mitarbeitern des Leistungsträgers mit den Kunden. Daß die
Möglichkeit in der Realität nicht gegeben ist, weißt Du ganz
genau. Es ist auch nicht die einzige Möglichkeit für den
Kunden und die Antwort hilft ihm auch nicht weiter. Ich halte
es erst einmal für durchaus legitim, diese Nachfrage zu
stellen. Bisher habe ich auch keine Gründe des TE gelesen, die
auf Arbeits- bzw Integrationsunwilligkeit schließen lassen.

Dein Tonfall unterstellt dagegen, dass ALG Empfänger grundsätzlich aufs übelste Schikaniert werden, von den Mitarbeitern der Agentur stets wie Dreck behandelt werden und „Arbeits- bzw Integrationsunwilligkeit“ ins Reich der Legenden gehört und in der Praxis überhaupt nicht vorkommt.

Warum ist dieser sarkastische Seitenhieb notwendig? Vielleicht
hat der Kunde ja einen nachvollziehbaren Grund für seine
nachträglich ablehnende Haltung? Bisher hat er zumindest nie
durchblicken lassen, daß dies seine Hauptmotivation ist.

Nun ja. Bisher hat er überhaupt keine Gründe genannt, warum er zwar unterschreiben hat und ihn das ganze bis zum Zeitpunkt, an dem es ernst wurde,offensichtlich nicht die Bohne interessiert hat. Das klingt schon sehr nach „gib her, ich unterschreibe alles ungelesen so lange es Kohle gibt“

Wir leben aber in einem freien Land und keiner wird genötigt
ALG zu beantragen und sich dem System zu unterwerfen.

Das stimmt. Aber so zu tun, als handle der Vertreter des
Leistungsträgers immer mit Anstand, Weitsicht und immer
rechtlich korrekt ist naiv.

Das habe ich niemals behauptet und das ist eine recht infame Unterstellung, die lediglich den Zweck haben dürfte, mich in eine bestimmte Ecke zu drängen. Wenn hier jemand polarisiert, bist Du es.

Ich habe in meinem Leben bereits einige Male eine EGV unterschreiben müssen. Die Gespräche mit den Agentur Mitarbeitern waren stets konstruktiv, freundlich und respektvoll. Auch von Kollegen und Bekannten habe ich derartiges nicht gehört. Insofern bin ich dieses Bashing langsam leid. Sicher ist es auch eine Frage wie der ALG Empfänger mit seinem Gegenüber umgeht. Das hat aber nichts mit dem konkreten Thema zu tun. Vielmehr spiegelt sich so etwas in allen Lebenslagen wider. Wenn jemand nur darauf aus ist, sich seinen Pflichten zu entziehen, ohne dafür einen nachvollziehbaren Grund zu nennen, und so auf in der Agentur auftritt, muss er sich zudem nicht wirklich wundert, wenn man ihn dezent und auch durchaus mit gewissem Druck auf seine Verpflichtungen hinweist.

Ich kann diese ganzen Schilderungen der bösen und brutalen Agentur Mitarbeiter aus persönlichen Erfahrungen nicht bestätigen. Vielleicht sollte sich ein jeder, der dort negative Erfahrungen macht, mal fragen, ob er sich selbst richtig verhalten hat.

Gruß

S.J.

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Ich kann diese ganzen Schilderungen der bösen und brutalen
Agentur Mitarbeiter aus persönlichen Erfahrungen nicht
bestätigen. Vielleicht sollte sich ein jeder, der dort
negative Erfahrungen macht, mal fragen, ob er sich selbst
richtig verhalten hat.

Nur, weil du die Schilderungen nicht aus persönlicher Erfahrung bestätigen kannst, sind sie falsch bzw. ursächlich beim Arbeitslosen zu suchen?

Das ist genauso ein Unfug, wie zu behaupten, alle AA oder Jobcentermitarbeiter wären unmenschlich oder Flachpfeifen.

Es gibt schlicht beides!

Dafür unterstellst du hier praktisch jedem, der sich nur nach seinen Rechten erkundigen willst, gleich Arbeitsunwilligkeit und Schmarotzertum - auch wenn die Fragesteller dafür nicht die geringsten Anzeichen haben erkennen lassen.

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Hallo

Vielleicht hat der Kunde ja einen nachvollziehbaren Grund für seine nachträglich ablehnende Haltung?

Vielleicht will er sich nämlich eine Arbeit suchen, anstatt in irgend so einer eher wenig individuell zugeschnittenen Maßnahme der Arbeitsagentur abzuhängen. - Na ja, vielleicht sind die Maßnahmen der Arbeitsagentur ja brauchbarer als die der Jobcenter.

Viele Grüße

Nun mach mal halblang

Nur, weil du die Schilderungen nicht aus persönlicher
Erfahrung bestätigen kannst, sind sie falsch bzw. ursächlich
beim Arbeitslosen zu suchen?

Hab ich das gesagt? Hab ich nicht. Ich habe lediglich gesagt, dass ich die Erfahrung nicht gemacht habe und in den Raum gestellt, dass es eventuell am ALG Empfänger liegen könnte. Das allerdings scheinst Du in Deiner Vorstellungskraft komplett auszublenden.

Das ist genauso ein Unfug, wie zu behaupten, alle AA oder
Jobcentermitarbeiter wären unmenschlich oder Flachpfeifen.

Es gibt schlicht beides!

Ganz sicher.

Dafür unterstellst du hier praktisch jedem, der sich nur nach
seinen Rechten erkundigen willst, gleich Arbeitsunwilligkeit
und Schmarotzertum - auch wenn die Fragesteller dafür nicht
die geringsten Anzeichen haben erkennen lassen.

Öhm. Nun mach mal halblang. Jemand anderes hat hier behauptet, dass die Agenturmitarbeiter die Bad Guys sind. Ich habe gesagt, dass ich das nicht bestätigen kann. Wer behauptet, dass das die Bad Guys sind, sollte das mal mit verlässlichen Quellen belegen. Ich muss mich hier überhaupt nicht rechtfertigen.

Interessant ist zudem, dass Du mir vorwirfst, ich würde pauschal irgendetwas unterstellen, und es im gleichen Atemzug genau so machst (Zitat: Dafür unterstellst du hier praktisch jedem…) Das ist schäbige Diskussionskultur an der ich mich nicht weiter beteiligen möchte.

PS: Ich sehe in der Ursprungsfrage schon deutliche Tendenzen. Zwischen „wie ist eigentlich die Rechtslage“ und „wie komme ich aus der Nummer raus“ sehe ich schon deutliche Unterschiede.

S.J.

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Hallo SJ

Öhm. Nun mach mal halblang. Jemand anderes hat hier behauptet,
dass die Agenturmitarbeiter die Bad Guys sind.

Damit dürftest Du dich auf mich beziehen. Damit verfälschst Du aber ganz bewußt meine Aussage. Das war nicht meine Intention und wird es auch niemals sein. Du liest hier doch schon ein wenig länger mit und solltest damit auch meine nicht gerade wenigen Beiträge kennen, bei denen ich die Mitarbeiter der Leistungsträger in Schutz nehme, sobald diese pauschal abqualifiziert werden. Dennoch muß man den Blick für beide Möglichkeiten bewahren.

PS: Ich sehe in der Ursprungsfrage schon deutliche Tendenzen.
Zwischen „wie ist eigentlich die Rechtslage“ und „wie komme
ich aus der Nummer raus“ sehe ich schon deutliche
Unterschiede.

Das mag sein. Aber warum fragst Du den TE nicht einfach erst einmal nach seinen Motiven? Ich kenne durchaus Maßnahmen, wo eine volle Ablehnung aufgrund der Situation des Leistungsempfängers, der Maßnahmeinhalte oder der Art der Durchführung berechtigt sein kann. Leider kristallisiert sich letzteres oft erst nach Zuweisung in die Maßnahme heraus.

Gruß,
LeoLo

Hab ich das gesagt? Hab ich nicht. Ich habe lediglich gesagt,
dass ich die Erfahrung nicht gemacht habe und in den Raum
gestellt, dass es eventuell am ALG Empfänger liegen könnte.

Eventuell? Nein, das hast du nicht. Du hast geschrieben:

Vielleicht sollte sich ein jeder , der dort

negative Erfahrungen macht, mal fragen, ob er sich selbst richtig verhalten hat.

Der Rest deiner Ausführung strotzt vor: stets gute Erfahrung gemacht, alle meine Bekannten ebenso, und umgekehrt: Wenn jemand nur darauf aus ist, sich seinen Pflichten zu entziehen, ohne dafür einen nachvollziehbaren Grund zu nennen…

Einseitiger und ausschließlicher gibt unserer deutsche Sprache nicht her!

Das allerdings scheinst Du in Deiner Vorstellungskraft
komplett auszublenden.

Du blendest hier aus, was du selbst geschrieben hast.

Es gibt schlicht beides!

Ganz sicher.

Das hast du zumindest in dem Beitrag, auf den ich mich beziehe, ausgeschlossen. S.o,

Öhm. Nun mach mal halblang. Jemand anderes hat hier behauptet,
dass die Agenturmitarbeiter die Bad Guys sind.

Falsch, das ist nicht behauptet worden.

Ich habe
gesagt, dass ich das nicht bestätigen kann. Wer behauptet,
dass das die Bad Guys sind, sollte das mal mit verlässlichen
Quellen belegen.

Aha. Lass mal überlegen. Die Schilderung deiner Erfahrung hat den Status eines Beleges. Die Schilderungen jener, die schlechte Erfahrungen gemacht haben, haben nur den Status irgendwie fürchterlich subjektiv eingefärbem Schmus und daher den Stauts von … Bashing. Ist es das, wo es in etwa drauf hinaus läuft?

Ich muss mich hier überhaupt nicht
rechtfertigen.

Und wieso muss genau das ein jeder aus deiner Sicht tun, der hier mal eine Frage stellt, weil er anzweifelt, ob das Amt alles richtig macht?

etwas unterstellen, und es im gleichen Atemzug
genau so machst (Zitat: Dafür unterstellst du hier praktisch
jedem…) Das ist schäbige Diskussionskultur an der ich mich
nicht weiter beteiligen möchte.

Das ist keine Unterstellung, sondern meine Wahrnehmung. Ich lese hier im Brett nur punktuell mit. Hier gibt es einige wenige Pappnasen, die stets dadurch auffallen, dass, wenn einer mal eine kritisch nachfragende Sache zum Thema ALGI/II stellt, sofort geschossen wird. Du gehörst zu diesen Pappnasen. Umgekehrt ist mir kein Beitrag in Erinnerung, dort hängen geblieben, der sachlich konstruktiv in so einem Zusammenhang gewesen wäre.

Archivsuche geht in dem Fall nicht. Aber du hast locker die Möglichkeit, mich eines besseren zu belehren, weil du Zugriff auf deine Beiträge hast. Insofern dürfte es ein Leichtes für dich sein, Antworten von dir zu zeigen, wo du mal genau das gemacht hast: Auf eine kritische Anfrage in Richtung Jobcenter sachlich geantwortet, ohne den Bezieher zu bashen.

PS: Ich sehe in der Ursprungsfrage schon deutliche Tendenzen.
Zwischen „wie ist eigentlich die Rechtslage“ und „wie komme
ich aus der Nummer raus“ sehe ich schon deutliche
Unterschiede.

Subjektive Wahrnehmung: Der Fragesteller stellt 4 Fragen, von denen sich genau nur 1 mit der Frage beschäftigt: wie komme ich raus… Wobei selbst das angesichts der anderen 3 Fragen nur von Leuten, die es wollen, als Drückebergerei interpretiert werden kann…

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[MOD] Genau, jetzt macht mal halblang. :wink:
Da das Ganze jetzt mal wieder ins Off-topic abgeglitten ist:smile:
Bitte „langsam“ mal zum Schluss kommen und zu diesem Zeitpunkt evtl. noch bestehende Differenzen ggf. per Mail klären!

Thx!
MOD Jadzia