Hallo zusammen,
hab’ da mal eine allgemeine Frage:
Gibt es für Alg-I-Empfänger eigentlich auch eine für den Arbeitslosen verbindliche Eingliederungsvereinbarung?
MOD: Leerzeichen eingefügt
Hallo zusammen,
hab’ da mal eine allgemeine Frage:
Gibt es für Alg-I-Empfänger eigentlich auch eine für den Arbeitslosen verbindliche Eingliederungsvereinbarung?
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Hi!
Gibt es für Alg-I-Empfänger eigentlich auch eine für den Arbeitslosen verbindliche Eingliederungsvereinbarung?
Ja, siehe § 35 (4) SGB III: http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__35.html
Gruß
Liza