Eingliederungsvereinbarung

Hi,

Hat jemand die Eingliederungsvereinbarung von der ARGE nicht unterschrieben mit der Begründung das Teile davon gegen das Grundrecht verstoßen?

Wenn ja, welche Grundrechtsverletzung hast du vorgetragen und was ist dann passiert?

Hintergrund: Ich habe einiges zu dieser EGV gelesen und mir auch die Grundrechte aus unserer Verfassung einmal angeschaut. Dabei ist mir aufgefallen das meine Grundrechte beschnitten werden. Da ja aber oft mit Sanktionen gedroht wird ist es ja schon eine Form der Zwangsarbeit wenn eine konkrete Maßnahme oder Ausbildung oder Weiterbildung definiert wird und eine Verletzung auf das Recht der freien Berufswahl. Ich bin mir natürlich im klaren darüber, das der Gesetzgeber (Staat) immer Aushebelungsgesetze verabschiedet und anwendet um so seine Absichten und Interessen durchzusetzen. Daher auch meine Frage.

[MOD] Vorsorglicher Hinweis bzgl. FAQ:1129
Hallo!

Vorsorglich (wg. der Ich-Form des Textes und FAQ:1129) weise ich darauf hin, dass Antworten, die sich tatsächlich auf die eigentlichen Fragen

Hat jemand die Eingliederungsvereinbarung von der ARGE nicht unterschrieben mit der Begründung das Teile davon gegen das Grundrecht verstoßen?

Wenn ja: Welche Grundrechtsverletzung hast du vorgetragen und was ist dann passiert?

beschränken, okay sind.

Grüße
MOD Jadzia Dax

Ich habe diese Diskussion an anderer Stelle schon ein paar mal geführt und komme immer wieder auf den selben Tenor:

Keiner zwingt Dich, Leistungen zu beziehen. Von daher steht es Dir frei, ob Du den Anweisungen der Arge folgst oder nicht. Punkt.

Keiner zwingt Dich, Leistungen zu beziehen. Von daher steht es
Dir frei, ob Du den Anweisungen der Arge folgst oder nicht.
Punkt.

Mal prinzipiell gefragt: Das heißt, staatliches Handeln muss nicht dem Grundgesetz genügen?
Oder bedeutet es einfach nur, dass jemand, der zu recht staatliche Leistungen einfordert, bspw. auf Menschenwürde scheißen muss?

Also bitte! Welches Rechts- und Staatsverständnis steht hinter deiner Aussage?

Selbst das SGB II gesteht den Antragsstellern zu, eine Eingliederungsvereinbarung nicht zu unterschreiben, wenn er einen wichtigen Grund für sein Verhalten nachweist.
Ein nachgewiesener Verstoß gegen (grund)gesetzliche Normen sollte ein wichtiger Grund in unserem Rechtssystem sein … dachte ich jedenfalls bisher.

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Och komm, also lies doch bitte nochmal genau durch, was der Threadersteller geschrieben hat.

Und wobei er ganz genau die Grundrechte beschnitten sieht.

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Und wobei er ganz genau die Grundrechte beschnitten sieht.

Darüber kann man nur spekulieren, denn EGVs sind sehr unterschiedlich gestaltet.

Ich persönlich würde die Sache auch nicht so hoch aufhängen, aber es gibt nun mal rechtstaatliche Prinzipien und Leute, die (zu unserer aller Glück) darauf rumreiten und die Verwaltung ggf. in ihrer Schranken weisen.

Ich würde Dir da auch nie widersprechen. Das Grundgesetz hat schon so seinen Sinn. Und das so manche Verhaltensweise eines Arge-Sachbearbeiters die Würde des Menschen mit Füßen tritt, ist auch hinreichend bekannt.

Aber wenn jemand die Tatsache, daß er etwas tun muß um wieder seinen Lebensunterhalt zu verdienen als Zwangsarbeit bezeichnet, oder sich bei der Aussage, man müsse alles tun um seine Hilfsbedürftigkeit zu beenden, in seinem Recht auf freie Berufswahl eingeschränkt sieht, dann sehe ich da irgendwie kein Licht am Ende des Tunnels.

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Hallo,

Hintergrund: Ich habe einiges zu dieser EGV gelesen und mir
auch die Grundrechte aus unserer Verfassung einmal angeschaut.
Dabei ist mir aufgefallen das meine Grundrechte beschnitten
werden. Da ja aber oft mit Sanktionen gedroht wird ist es ja
schon eine Form der Zwangsarbeit wenn eine konkrete Maßnahme
oder Ausbildung oder Weiterbildung definiert wird und eine
Verletzung auf das Recht der freien Berufswahl. Ich bin mir

so so. Kann der Herr Verfassungsrechtler das mal näher begründen? Wer wird hier zur Arbeit gezwungen und an seinem Recht der freien Berufswahl gehindert?

natürlich im klaren darüber, das der Gesetzgeber (Staat) immer
Aushebelungsgesetze verabschiedet und anwendet um so seine
Absichten und Interessen durchzusetzen. Daher auch meine
Frage.

Die Welt ist schlecht und der Staat soooo böse.

Kann es sein, dass Du hier reines Parteichinesisch von Dir gibst?

Ich bin ja mal auf die detaillierte Begründung gespannt, mit der Du die Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz begründest.

Gruß

S.J.

Ich bin ja mal auf die detaillierte Begründung gespannt, mit
der Du die Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz begründest.

Ich auch.

Bedenkenswert ist vor allem, dass Grundrechte gegeneinander abgewogen werden müssen und durch Gesetze an vielen Stellen unter Angemessenheitsüberlegungen und -abwägungen auch heute schon eingeschränkt werden (müssen).

Dass allerdings nicht jedes Verwaltungshandeln per se als gesetzeskonform angesehen werden kann und nicht jedes Gesetz als grundgesetzkonform, ist eine eben solche Binsenweisheit.

Hi,

ich glaube, das ich mich etwas missverständlich ausgedrückt habe.

Der Versuch einer Eingliederung in die Berufswelt ist eine sinnvolle Möglichkeit. Viele Menschen hilft diese Eingliederung. Wenn sie bilateral und nachhaltig gestaltet und umgesetzt wird.

Worauf ich hinaus möchte, ist, das ich finde, so eine Eingliederungsvereinbarung, wenn sie einer Person vorgegeben wird und die persönlichen Aspekte sowie der berufliche Hintergrund nicht hinreichend betrachtet werden, die Grundrechte der Person beschneiden.

Das Recht auf freie Berufswahl wird in der EGV nicht berücksichtigt. Wenn ein Maschinenbauer keinen Job mehr finden, dann kann in der EGV eine Ausbildung zum (Beispiel) Fleischer vereinbart werden. Nun kann der Maschinenbauer sagen, das möchte er nicht, was ja subjektiv sein Recht wäre, was jedoch für ihn Konsequenzen (Sanktionen) hätte.

In meinem Verständnis wird er also mit Androhung auf Strafe zu dieser EGV gedrängt. (Zwangsarbeit)

Das alles ist zwar sehr überzogen aber trifft bestimmt auf einige Menschen zu. Und da frage ich mich wie genau wir das mit unseren Grundrechten sehen.

Ich stelle mir halt die Frage mit welchen Methoden eine Behörde mit ihren KUNDEN und dessen (Grund)Rechte umgehen. Und du hast Recht, das ein wenig Frust auf den Gesetzgeber in diesem Artikel mitwirkt. FRAU Verfassungsrechtlerin hat die Frage nach der EGV gestellt, da sie wissen möchte wie andere die EGV betrachten.

Ich verstehe die Grundrechte nicht als Sinnbild. Für mich sind sie Säulen zur Festigung der Gesellschaft und des Individium.

Ohne die Grundrechte würde jeder machen und tun was er wolle. Noch vor nicht langer Zeit (Sommer 2009) haben wir unsere Verfassung sowie das Grundgesetz gefeiert.

Ich gebe dir Recht das Hilfebedürftige Menschen gewillt sein sollten wieder selbstständig ihren Lebensunterhalt verdienen zukönnen. Für mich schließt das jedoch die Grundrechte ein und nicht aus.

Ohne die Grundrechte würde jeder machen und tun was er wolle.
Noch vor nicht langer Zeit (Sommer 2009) haben wir unsere
Verfassung sowie das Grundgesetz gefeiert.

Ich gebe dir Recht das Hilfebedürftige Menschen gewillt sein
sollten wieder selbstständig ihren Lebensunterhalt verdienen
zukönnen. Für mich schließt das jedoch die Grundrechte ein und
nicht aus.

Du verkennst die Tatsache, das Grundrechte nicht absolut nebeneinander stehen, sondern oft gegeneinander abgewogen werden müssen.
Im speziellen Fall steht m.E. beispielsweise das Recht auf Individuums auf freie Berufswahl, gegen die Finanzierungs-Pflichten eines sozialen Rechtsstaates.
D.h. - überspitzt gesagt -, schränkt man die Berufswahl nicht ein, besteht die Gefahr, dass die Finanzierung auseinanderfliegt, da sich jeder ALG2’ler darauf berufen dürfte, z.B. Arzt werden zu wollen oder Kosmetiker, faktisch also kaum Aussicht bestünde, dass sich an seiner Bedüftigkeit etwas ändert.

Kein Verstoß gegen die Grundrechte
Hallo,

Worauf ich hinaus möchte, ist, das ich finde, so eine
Eingliederungsvereinbarung, wenn sie einer Person vorgegeben
wird und die persönlichen Aspekte sowie der berufliche
Hintergrund nicht hinreichend betrachtet werden, die
Grundrechte der Person beschneiden.

nein. Wenn jemand mit seinem bisherigen (Wunsch-)Beruf nicht mehr seinen Lebensunterhalt bestreiten kann, so erhält er vorübergehend ALG. Langfristig muss er dann eine andere Tätigkeit aufnehmen.

Das Recht auf freie Berufswahl wird in der EGV nicht
berücksichtigt. Wenn ein Maschinenbauer keinen Job mehr
finden, dann kann in der EGV eine Ausbildung zum (Beispiel)
Fleischer vereinbart werden. Nun kann der Maschinenbauer
sagen, das möchte er nicht, was ja subjektiv sein Recht wäre,
was jedoch für ihn Konsequenzen (Sanktionen) hätte.

Natürlich ist das sein Recht und er wird ja auch nicht gezwungen. Allerdings ist es dann u.U. so, dass er keine weiteren Leistungen mehr bezieht. Ich spinne Deinen Gedanken mal weiter:

Ein künstlerisch völlig unbegabter Mensch möchte als Schauspieler oder Schlagersänger arbeiten. Aufgrund seiner mangelnden Begabung wird das aber nichts. Nun könnte er sich auf sein Recht auf freie Berufsausübung berufen und jede EGV ablehnen?

Wir spinnen mal weiter: Ein Bergbaumitarbeiter beruft sich auf sein Grundrecht auf Freizügigkeit und zieht von Duisburg nach Hamburg. Da es dort keinen Bergbau gibt, beruft er sich auf sein Grundrecht auf freie Berufsausübung und lehnt jede Umschulungsmaßnahme ab.

In meinem Verständnis wird er also mit Androhung auf Strafe zu
dieser EGV gedrängt. (Zwangsarbeit)

Wer bestraft hier wen? Es ist vielmehr als Angebot zu werten, was der AL ja nicht annehmen muss. Der Ausdruck „Zwangsarbeit“ wird hier sehr verharmlost. Man sollte sich mal die Definition vor Augen führen: http://de.wikipedia.org/wiki/Zwangsarbeit

Das alles ist zwar sehr überzogen aber trifft bestimmt auf
einige Menschen zu. Und da frage ich mich wie genau wir das
mit unseren Grundrechten sehen.

Offensichtlich unterliegst Du, was die Grundrechte angeht, einem schweren Irrtum:

Die Berufsfreiheit ist ein Freiheitsrecht, das den Einzelnen vor der Beschränkung seiner beruflichen Betätigung durch den Staat schützen will. Dies ist bei einer EGV definitiv nicht der Fall.

Wenn Du Dich mit der Materie weiter beschäftigen willst, hier als Einstieg:

http://de.wikipedia.org/wiki/Berufsfreiheit#Die_Gew…

Gruß

S.J.

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Für alle die nochmal nachdenken wollen…

http://www.dailymotion.com/video/x6ycy9_grundeinkomm…