Kein Verstoß gegen die Grundrechte
Hallo,
Worauf ich hinaus möchte, ist, das ich finde, so eine
Eingliederungsvereinbarung, wenn sie einer Person vorgegeben
wird und die persönlichen Aspekte sowie der berufliche
Hintergrund nicht hinreichend betrachtet werden, die
Grundrechte der Person beschneiden.
nein. Wenn jemand mit seinem bisherigen (Wunsch-)Beruf nicht mehr seinen Lebensunterhalt bestreiten kann, so erhält er vorübergehend ALG. Langfristig muss er dann eine andere Tätigkeit aufnehmen.
Das Recht auf freie Berufswahl wird in der EGV nicht
berücksichtigt. Wenn ein Maschinenbauer keinen Job mehr
finden, dann kann in der EGV eine Ausbildung zum (Beispiel)
Fleischer vereinbart werden. Nun kann der Maschinenbauer
sagen, das möchte er nicht, was ja subjektiv sein Recht wäre,
was jedoch für ihn Konsequenzen (Sanktionen) hätte.
Natürlich ist das sein Recht und er wird ja auch nicht gezwungen. Allerdings ist es dann u.U. so, dass er keine weiteren Leistungen mehr bezieht. Ich spinne Deinen Gedanken mal weiter:
Ein künstlerisch völlig unbegabter Mensch möchte als Schauspieler oder Schlagersänger arbeiten. Aufgrund seiner mangelnden Begabung wird das aber nichts. Nun könnte er sich auf sein Recht auf freie Berufsausübung berufen und jede EGV ablehnen?
Wir spinnen mal weiter: Ein Bergbaumitarbeiter beruft sich auf sein Grundrecht auf Freizügigkeit und zieht von Duisburg nach Hamburg. Da es dort keinen Bergbau gibt, beruft er sich auf sein Grundrecht auf freie Berufsausübung und lehnt jede Umschulungsmaßnahme ab.
In meinem Verständnis wird er also mit Androhung auf Strafe zu
dieser EGV gedrängt. (Zwangsarbeit)
Wer bestraft hier wen? Es ist vielmehr als Angebot zu werten, was der AL ja nicht annehmen muss. Der Ausdruck „Zwangsarbeit“ wird hier sehr verharmlost. Man sollte sich mal die Definition vor Augen führen: http://de.wikipedia.org/wiki/Zwangsarbeit
Das alles ist zwar sehr überzogen aber trifft bestimmt auf
einige Menschen zu. Und da frage ich mich wie genau wir das
mit unseren Grundrechten sehen.
Offensichtlich unterliegst Du, was die Grundrechte angeht, einem schweren Irrtum:
Die Berufsfreiheit ist ein Freiheitsrecht, das den Einzelnen vor der Beschränkung seiner beruflichen Betätigung durch den Staat schützen will. Dies ist bei einer EGV definitiv nicht der Fall.
Wenn Du Dich mit der Materie weiter beschäftigen willst, hier als Einstieg:
http://de.wikipedia.org/wiki/Berufsfreiheit#Die_Gew…
Gruß
S.J.