Hallo,
ich habe eine Frage.
Angenommen, jemand hat ein Einhandmesser (Klingenlänge 85mm, kein Springmesser) zusammen mit Angelutensilien (Angelrute, Rolle, Kunstköder, Vorfächer, Montagematerial etc.) in einem per Zahlenschloss verschlossenem Hartschalenkoffer am
Flughafen als Gepäck aufgegeben. Bei der Gepäckkontrolle wird das Messer gefunden und eingezogen.
Nach einer kurzen Diskussion hat sich die fiktive Person dafür entschieden, lieber ein neues Messer zu kaufen
(war ein recht teures Messer) als auf den Flug und den Urlaub in Portugal zu verzichten.
Die Frage ist nun, ob so ein Vorgehen auch rechtens ist.
Der Sinn des Messers war es ja, beim Angeln eingesetzt zu werden. Das Messer kann geschlossen am Körper bleiben und dann einhändig geöffnet werden, um den Fisch ohne lange Qualen weidgerecht zu töten, ohne
ständig dem Risiko eines offenen Messers ausgesetzt zu sein bzw. das Messer erst beidhändig öffnen zu müssen.
Sollte also unter einen anerkannten Zweck fallen.
Dazu kommt, dass das Messer ja nicht geführt wurde, sondern sich in einem abgeschlossenen Koffer befand.
Wie seht ihr das ?
Grüße