Einhandmesser am Flughafen abgenommen, ist es so rechtens ?

Hallo,
ich habe eine Frage.
Angenommen, jemand hat ein Einhandmesser (Klingenlänge 85mm, kein Springmesser) zusammen mit Angelutensilien (Angelrute, Rolle, Kunstköder, Vorfächer, Montagematerial etc.) in einem per Zahlenschloss verschlossenem Hartschalenkoffer am
Flughafen als Gepäck aufgegeben. Bei der Gepäckkontrolle wird das Messer gefunden und eingezogen.
Nach einer kurzen Diskussion hat sich die fiktive Person dafür entschieden, lieber ein neues Messer zu kaufen
(war ein recht teures Messer) als auf den Flug und den Urlaub in Portugal zu verzichten.
Die Frage ist nun, ob so ein Vorgehen auch rechtens ist.

Der Sinn des Messers war es ja, beim Angeln eingesetzt zu werden. Das Messer kann geschlossen am Körper bleiben und dann einhändig geöffnet werden, um den Fisch ohne lange Qualen weidgerecht zu töten, ohne
ständig dem Risiko eines offenen Messers ausgesetzt zu sein bzw. das Messer erst beidhändig öffnen zu müssen.
Sollte also unter einen anerkannten Zweck fallen.
Dazu kommt, dass das Messer ja nicht geführt wurde, sondern sich in einem abgeschlossenen Koffer befand.
Wie seht ihr das ?

Grüße

Hallo,

schick nächstes Mal die Messer per Versanddienst an die Urlaubsadresse und retour. Kostet ein paar Euro, aber ist sicher günstiger, als gute Messer.
Einzig sichere Methode, die mit einfällt - solange man nicht die DHL nimmt, mit denen habe ich als Privatversender/Empfänger einige schlechte Erfahrungen gemacht.

Gruß, Paran

Es ist wahrscheinlich hier und in Portugal rechtens, das Messer verschlossen gesichert zu tranportieren. Hier ist ja zumindest das führen verboten (wäre z.B. nach Ankunft und Gepäckabholung möglich).

Beim nächsten Mal sitzt wieder eine Person dort, die Waffengesetz und Beförderungsbestimmungen nur auszugsweise kennt, ruft einen Vorgesetzten, der sich nicht sicher ist und Dir rennt die Zeit davon.

Besorge Dir also frühzeitig für den Hinflug irgendwas offizielles, das so ein Messer im Gepäck erlaubt sei, dann hast Du die Probleme erst beim Rückflug :wink:

Hallöchen,

ich halte die Beschlagnahme für nicht begründet. Es wurde nicht geführt und der Zusammenhang zur Angelausrüstung war ersichtlich. Du hast doch hoffentlich einen Nachweis über die Beschlagnahme erhalten? Falls Du rechtsschutzversichert bist, Anwalt befragen und Herausgabe fordern.

Gruss Goetz

Bei welcher Gepäckkontrolle? Am check-in wird der Koffer nicht geöffnet, sondern per Laufband in die Katakomben befördert. Erst da durchläuft er diverse Scanner. So zumindest in D, im Ausland habe ich auch schon erlebt dass die Scanner schon im check-in Bereich sind. Oder war das hier auch der Fall?

Mit wem?

Generell ist die Mitnahme eines Messers im Koffer kein Problem: http://www.bundespolizei.de/Web/DE/01Sicher-auf-Reisen/01Mit-dem-Flugzeug/03Was-darf-ich-mitnehmen/verbotene_gegenstaende_pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=2 via http://www.bundespolizei.de/Web/DE/01Sicher-auf-Reisen/01Mit-dem-Flugzeug/03Was-darf-ich-mitnehmen/verbotene_gegenstaende.html?nn=5931168

Weshalb ich an der Sicherheitskontrolle in D auch nie mit den Leuten dort diskutiere (schlecht bezahlte private Dienstleister) sondern nur mit Beamten der Bundespolizei (welche die Privaten ja beauftragen in ihrem Namen die Kontrollen durchzuführen und somit das Sagen haben).

Der einzig richtige Beitrag hierzu.
Knapp und Knackig

Grüße
miamei

Es ging um die Gepäcknachkontrolle in den Katakomben.
Die Person wurde sogar ausgerufen :slight_smile:
Die Diskussion fand mit einem Polizeibeamten statt.
Der wusste allerdings auch nicht wirklich, was Sache ist.
Die eigentliche Ansage von wegen bitte abgeben und auf eine Anzeige wird vezichtet
kam dann von zwei weiteren herbeigerufenen Polizeibeamten.
Eine weitere Diskussion erschien der betroffenen Person eher sinnbefreit,
da dann doch eher der Flug auf dem Spiel steht.