Einkommenssteuererkl. (inkl.Umzug und Lebensp.)

Hermann H. ist im Jahr 2007 umgezogen.

Grund dafür war der 48km-lange arbeitsweg!

Hier nun die erste Frage, in wie weit darf Hermann H. seinen Umzug bei der Steuererklärung angeben bzw. welche werte, wenn keine Rechnungen vorhanden sind?

Hinzu kommt noch, dass seine Lebensparterin Heidi H. im Jahr 2007 für ca. 4 Monate Hartz IV beantragt hat.
Dadurch das Hermann H. „angeblich“ genügend verdiene um Heidi H. zu unterhalten, stand Heidi kein ALG II (so hieß das?) zu.

Heide und Hermann sind nicht verheiraten!
Deshalb musste Heidi sich bei der Krankenkasse freiwillig versichern.
Aber wovon sollte Heidi das bezahlen? Bzw. Ihren Unterhalt bestreiten? Kein Einkommen? Kein ALG?

Hermann ist ihr gegenüber ja nicht unterhaltspflichtig. Aber das Interessierte diese „Agentur“ nicht. Für Heidi gabs kein ALG II und auch kein Zuschuss zur freiwilligen Krankenversicherung.

Hermann konnte Heidi ja nicht auf die Straße setzen und unterstütze Heidi wo es nur ging.

Hermann arbeitet auf Steuerklasse eins (Ledig) und sollte dann für Heidi aufkommen.

So zur Frage, in wie weit kann Hermann seine Heidi von der Steuer absetzen? Die freiwillige Krankenversicherung von Heidi müsste er doch auch absetzen können oder? Er hat sie ja bezahlt, sonst wäre heidi ja nicht versichert gewesen.

Für Antworten vorab VIELEN DANK!

Grüße
Stefan

Umzugskosten Höhe Umzugskostenpauschale
Hallo,

Hermann H. ist im Jahr 2007 umgezogen.

Grund dafür war der 48km-lange arbeitsweg!

also liegt berufliche Veranlassung vor

Hier nun die erste Frage, in wie weit darf Hermann H. seinen
Umzug bei der Steuererklärung angeben bzw. welche werte, wenn
keine Rechnungen vorhanden sind?

/t/umzugskosten-belege-und-pauschale-gleichzeitig/30…

Als Umzugskostenpauschale aind hier 561,-€ für Ledige anzusetzen.

Die Lebensgefährtin zählt bei dieser Berechnung nicht.

So zur Frage, in wie weit kann Hermann seine Heidi von der
Steuer absetzen? Die freiwillige Krankenversicherung von Heidi
müsste er doch auch absetzen können oder? Er hat sie ja
bezahlt, sonst wäre heidi ja nicht versichert gewesen.

Das ist Unterstützung bedürftiger Personen nach § 33 a Abs. 1 EStG.
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Schöne Grüße
C.