Hallo,
ist die Frist für eine freiwillige Einkommensteuererklärung wirklich auf sieben Jahre verlängert worden (7 Jahre vor dem laufenden Jahr)?
Gibt es dafür ein Gesetz oder „nur“ ein Urteil?
Gruß JK
Hallo,
ist die Frist für eine freiwillige Einkommensteuererklärung wirklich auf sieben Jahre verlängert worden (7 Jahre vor dem laufenden Jahr)?
Gibt es dafür ein Gesetz oder „nur“ ein Urteil?
Gruß JK
Antragsveranlagung 7 Jahre
Hi,
ist die Frist für eine freiwillige Einkommensteuererklärung
wirklich auf sieben Jahre verlängert worden (7 Jahre vor dem
laufenden Jahr)?Gibt es dafür ein Gesetz oder „nur“ ein Urteil?
mein Artikel
/t/antragsveranlagung–2/5808340
gilt noch,
wobei es ein BFH Urteil VI R 1/09 bereits gibt, siehe
http://www.akademie.de/private-finanzen/sparen-alter…
Die Finanzverwaltung legt das Urteil z.Z. noch anders aus, siehe oben. Bewegung ist da schon noch denkbar.
Schöne Grüße
C.