Einkommssteuerbescheid bei ALG I

Hallo,

ich bin seit Juli 2010 arbeitslos, beziehe ALG I. Mein Mann hat seit 03/09 ein Nebengewerbe und ich war von 12/06 bis 02/09 als Nageldesignerin selbstständig. Da ich mein Gewerbe nicht abgemeldet habe, will das AA nun von mir die Einkommssteuerbescheide von 2008, 2009, 2010 und 2011 (sobald vorliegt) haben.
Ich muss dazu sagen, dass ich bereits angegeben habe, dass ich den Nebenerwerb nicht mehr ausübe. Ich komme gerade aus dem Erziehungsurlaub und möchte noch warten bis ich wieder anfange.

Muss ich die Bescheide vorlegen? Warum auch schon für 2008 und 2009? Habe 08/08 entbunden und war im Erziehungsurlaub! Und in wie fern muss mein Mann Auskunft erteilen? Wir werden bei der Steuererklärung zusammen veranlagt.

Ich danke jetzt schon einmal allen für’s lesen und bin für jeden Hilfe dankbar.

Hallo juliane81!

Leider kann Deine Frage nicht beantwortet werden, weil Du Dich nicht an
FAQ:1129 gehalten hast.

Bevor Du Deinen Artikel geschrieben hast, konntest Du folgenden
Hinweis lesen:
"Beim Verfassen Deines Artikels beachte folgende Grundsätze :
– […]
– Beachte unseren FAQ-Eintrag Fragen zu Steuern oder Recht (Link
öffnet im neuen Fenster
).
"
Wärest Du diesem Link gefolgt, hättest Du o. g. FAQ:1129 zu lesen
bekommen, die eben nicht nur im Forum gilt, sondern
auch bei der Expertenanfrage!

Mit freundlichen Grüßen
Jadzia Dax

PS: Du kannst Deine Anfrage auch gerne im Brett "Arbeits- &
Sozialamt
" stellen, sofern Du FAQ:1129 beachtest (siehe dazu auch
dortige Vorschaltseite)!

Hallo

Du hättest in der Zwischenzeit, wo Du dein Unternehmen nicht weiter geführt hast (Entbindung) dieses Gewerbe abmelden sollen, so müßte das AA diese Erklärungen nicht einfordern.
Generell ist es so, wenn Du vom AA Leistung erhältst, hat diese auch Anspruch auf Nachweise, ob du anderes Einkommen hattest. Eine ganz normale Vorgehensweise.
Die Einkommenssteuer für 2008 und 2009 wurden deshalb schon eingefordert, da der Abgabetermin bei den Finanzämter Mai 2010 war, es sei denn, Du hast eine Verlängerung beantragt.
So wirst Du Dich wohl hin setzen müssen und dies noch schnell nach holen. Was allerdings kein Problem sein sollte bei einem Umsatz von Null, denn auch das Finanzamt wird als bald von Dir diese Steuererklärung verlangen.

Gruß orbis65

Hallo juliane81

Beim ALG I spielt es keine Rolle welchen Verdienst Dein Mann hat.
Die Einkommensbescheide für die Rückwirkenden Jahre braucht das Arbeitsamt zur Berechnung über die Höhe Deines ALG I und für die Zeit wie lange Dir ALG I zusteht.Es wird also geprüft ob Du durchgängig mindestens 1 Jahr Versicherungspflichtig tätig warst.
Wenn Du das nicht gewesen bist, also von 06 bis 09 nicht Versicherungspflichtig tätig warst, dann bekommst Du kein ALG I, kannst aber dann ALG II beantragen. Dann werden aber alle Einkünfte zusammengerechnet ( Einschließlich Kindergeld, Erziehungsgeld ). Kann dann passieren das Du nichts bekommst.
Ich empfehle Dir aber Dein Gewerbe für die Zeit, wo es nicht ausgeübt wird , abzumelden da Du sonst trotzdem Steuerlich veranlagt wirst auch wenn Du keine Einnahmen hast!!!
Hoffe Dir weiter geholfen zu haben.

karli3

Guten Morgen.
Da kann ich Ihnen nicht viel weiterhelfen, aber Sie könnten bei der Agentur nachfragen, warum Sie bereits 2008 vorlegen müssen. Nach § 60 SGB I müssen Sie nur Tatsachen angeben, die für die Leistung (in Ihrem Fall das Arbeitslosengeld) erheblich sind.
Wenn die Agentur also die Anforderung der Unterlagen nicht begründen kann, dann müssen Sie diese auch nicht vorlegen.