Hallo,
wir haben eine Einladungsfrist für unsere Jahreshauptversammlung von 8 Wochen. Die JHV muss bis zum 30.4. abgehalten werden.
Wir haben die Einladung im Vereinsheft veröffentlicht und am 23.2 nachweislich zur Deutschen Post zum versenden gebracht. Nun hat aber leider die DP über eine Woche benötigt das Heft an manche Mitglieder zu versenden. D.h. einige haben erst am 2.3. / 4.3 und am 5.3. das Heft bekommen.
Ist die Einladung jetzt noch rechtens? Wie wäre das wenn wir die JHV verschieben dann können wir den 30.4.2013 nicht mehr einhalten.
vg
Anja
Hallo Anja,
ich empfehle dringend ein Gespräch mit dem Amtsgericht, bei dem Euer Verein registriert ist.
Wenn eine Einladung mit einem Vereinsheft versandt wird, muss einkalkuliert werden, dass Zeitschriften mit ermäßigtem Porto eine längere Laufzeit haben als normale Briefe. Insofern hättet Ihr die Einladung früher abschicken müssen!
Den Fall hatten wir auch mal, aber ich konnte dem Registergericht nachweisen, dass Zeit und Ort der JHV auch schon im vorherigen Vereinsheft stand, so dass alle Mitglieder ohnehin informiert waren. Daraufhin wurde der Einspruch eines Mitglieds vom Amtsgericht zurückgewiesen.
Sonst bliebe wohl nur eine Verschiebung und erneute (rechtzeitige) Einladung, aber wie das mit der Frist 30.4. 2013 kollidiert, müsste Euch das Amtsgericht sagen, das ja Eure Satzung genau kennt.
lg
Hallo Anja,
Du hast nicht den Termin der JHV geschrieben. Ich vermute, dass sie am Wochenende 26.-28.04.13 statt finden soll. Das sind ja knapp 8 Wochen und damit dürfte keiner Einspruch erheben. Ich würde sie ohne bedenken durchführen, da es bei wochenweiser Zählung 8 Wochen sind.
Viel Spass bei der Versammlung
Sieglud
Hallo Anja, wenn ihr nachweislich die Einladungen
fristgerecht zur Post gegeben habt, ist das weitere
nicht mehr relevant. Eure Jahreshauptversammlung
kann am 30.04.2013 stattfinden.
Ihr seit nicht dafür verantwortlich, daß die Post so
lange benötigt, um etwas auszuliefern. Es war genug Zeit da, um satzungsgemäß die Einladung zum richtigen
Zeitpunkt zu erhalten. Hat sich etwa jemand beschwert?
Freundliche Grüße
Ingrid
Hallo Anja,
was steht denn in eurer Satzung? Gilt die Frist ab Versandt oder ab Empfang? Normalerweise sollte der Versand maßgebend sein, also das Datum des Poststempels. Das hieße: nicht verschieben!
Wichtig ist, dass ihr das zukünftig in eurer Satzung klar stellt, so dass zukünftig keine Missverständnisse oder Uneindeutigkeiten entstehen.
Relevant ist der Zugang des Schreibens, man muss also Postlaufzeiten einplanen, sofern die Satzung nichts anderes bestimmt, insb. sofern man eine Büchersendung o.ä. wählt. Fixe Termine in der Satzung sind eben eine unintelligente Idee. ggf. ist die Berufung auf die Fristverletzung aber treuwidrig (OLG Stuttgart, OLGR 1999, 165).
Die Absendung gilt als rechtzeitig,
wenn die Aufgabe zur Post so frühzeitig erfolgte, dass bei gewöhnlichen Postlaufzeiten mit dem rechtzeitigen Zugang
gerechnet werden konnte.
Gruß HH
Hallo Honeynose.
Das ist ein delikater Fall.
Warum ist denn die Einladungsfrist so lange?? In der Regel sind bei lokalen Vereinen 14 tage üblich, bei überregionalen 1 Monat.
Das BGB sagt:
Bei der Einladung zur Mitgliederversammlung muss eine angemessene Einberufungsfrist eingehalten werden, damit die Mitglieder an der Mitgliederversammlung teilnehmen und sich ordnungsgemäß darauf vorbereiten können. In vielen Vereinssatzungen sind feste Ladungs- oder Einberufungsfristen festgeschrieben. Welche Einberufungsfrist angemessen ist, richtet sich nach den Mitgliedern eines Vereins und ihren Lebensumständen: Bei kleinen, lokal tätigen Vereinen kann die Frist kürzer sein als bei Großvereinen, deren Mitglieder auch weiter vom Versammlungsort entfernt wohnen.
Was solls, die Post hat Schuld. Also Augen zu und durch. Wenn bei der Versammlung unstimmigkeiten sind, abbrechen und neu einladen.
Ansonsten hofen, dass niemand Einspruch erhebt.
Gruss Jeremias
Hallo,
da kenne ich mich leider überhaupt nicht aus.
Gruß Maryan66
Hallo Anja,
interresante Frage die ich nicht genau beantworten kann.
Ich weis das der Gesetzgeber ein Frist einberaumt wenn z.B. Mitglieder verzogen ooder wie auch immer nicht rechtzeigt infomiert werden konnten, egal wer der Verursacher war. Zudem wird auch auf die Wichtgkeit der JHV verwiesen. Wenn nichts wichtiges zur Entscheidung steht und nur das alljährliche Geplänkel, kann so ein geringer Verzug anscheinend toleriert werden.
Persönlich würde ich die Einladung noch über Presse oder ein kleines Anschreiben an alle Mitglieder nochmal wieder holen.
Wenn sich dann niemand beklagt ist die Sache in Ordnung die gefassten Beschlüße sind nicht mehr an zu fechten.
Vieleicht haben Dir meine Ausführungen geholfen,
wünsche die viel Glück bei der JHV
Gruß, Schützenmeister
Hallo Honeynose (Anja?),
ich bin kein Experte.
Gibt´s da Mitglieder, die meckern?
Ich würde das in der JMV mal ansprechen
und evtl. die Einladungen besprechen,
ob im Heft oder über Briefpost.
Bzgl. der Frist kann ich hier keine
Angaben machen.
Schau mal in Jurathek rein.
Da antworten meist angehende Juristen.
by fly
Hallo Anja,
die Frage ist sehr speziell, leider kann ich Dir nicht weiterhelfen. Vielleicht findest Du bei www.experto.de und dort unter Vereinstipps einen Lösungsansatz.
MfG, Charly-Heinz