Einladung von Ersatzmitgliedern BR

Hallo,

angenommen es existiert ein BR bestehend aus zwei Listen.
Betriebsratssitzungen finden regelmässig wöchentlich an einem
festen Tag statt.

In letzter Zeit ist es so, dass die Ersatzmitglieder der
Minderheitsliste nicht ordentlich geladen werden wobei am
Vortag bereits bekannt ist, dass die ordentlichen Mitglieder
nicht anwesend sind. Die Sitzungen werden kurzfristig einfach
abgesagt bzw. verschoben.

Sitzungen, in denen die Ersatzmitglieder der Mehrheitsliste
teilnehmen, finden selbstverständlich statt wobei dort dann
nichtmal die Listenreihenfolge beachtet wird.

Was könnte man in soeinem Fall tun?

Viele Grüsse
Merit

Im Kommentar des Betriebsverfassungsrechtes nachlesen unter "Aufgaben und Pflichten des BR. Es könnte nach meiner Auffassung eine sog. schwere Amtspflichtsverletzung vorliegen.

Hallo,

angenommen es existiert ein BR bestehend aus zwei Listen.
Betriebsratssitzungen finden regelmässig wöchentlich an einem
festen Tag statt.

In letzter Zeit ist es so, dass die Ersatzmitglieder der
Minderheitsliste nicht ordentlich geladen werden wobei am
Vortag bereits bekannt ist, dass die ordentlichen Mitglieder
nicht anwesend sind. Die Sitzungen werden kurzfristig einfach
abgesagt bzw. verschoben.

Sitzungen, in denen die Ersatzmitglieder der Mehrheitsliste
teilnehmen, finden selbstverständlich statt wobei dort dann
nichtmal die Listenreihenfolge beachtet wird.

Was könnte man in soeinem Fall tun?

Viele Grüsse
Merit

Hallo,
wann eine „zeitweilige Verhinderung“ vorliegt, ist scheinbar noch nicht abschließend geklärt.
Ich habe mir mittlerweile sagen lassen (müssen), dass nicht jede Verhinderung auch eine zeitweilige im Sinne des §25BetrVG darstellt.

http://www.betriebsrat.com/03_informationen/einmalei…
"…Gründe für die zeitweilige Verhinderung sind u. a.

  1. Krankheit,
  2. Kur oder Rehabilitationsmaßnahme,
  3. Urlaub,
  4. Seminarteilnahme,
  5. Dienstreise,
  6. wenn ein Betriebsratsmitglied von einer Beschlussfassung persönlich betroffen ist,
  7. wenn das Arbeitsverhältnis kraft Gesetz ruht, z.B. Erziehungsurlaub.
    Eine Stellvertretung durch ein Ersatzmitglied muss notwendig sein. Eine willkürliche Einladung zur Betriebsratssitzung um etwa den erweiterten Kündigungsschutz zu erreichen, ist unzulässig, vgl. F.K.H.E. § 25 RdNr. 20, 20. Auflage…"

Gruß
Peter

hier:
/t/betriebsrat–3/2580376/4

Gruß
Peter