Hallo zusammen,
Maxine Mustermann bekommt ALG I. Hat das Angebot, einmal etwas dazuzuverdienen, was unter den Bereich freiberufliche Tätigkeit und außerdem unter die 165 EUR-Grenze fällt. Auftraggeber hätte gern eine Rechnung.
Könnte Maxine auf die Rechnung die private Steuernummer schreiben und die Einkünfte in der EkSt-Erklärung unter Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit" aufführen und basta, oder muss sie die selbstständige Tätigkeit vorher separat beim Finanzamt anmelden?
Dass die Rechnung auch zur Arbeitsagentur muss, ist Maxine klar. Maxine will nicht behumsen, sondern alles ordentlich machen.
Maxine freut sich über Rat von den Experten.
Viele Grüße
sgw
Servus,
was ist eine 165-€-Grenze?
Schöne Grüße
MM
ot: ‚165-Euro-Grenze‘ = Alg-I-Freibetrag
Hi!
was ist eine 165-€-Grenze?
Das ist die Freibetragsgrenze für Nebeneinkommen bei Alg I. Hat also nix mit dem Steuerthema des UP zu tun.
LG
Jadzia
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Hallo,
jedwelche Art unternehmerischer (auf Gewinn abzielende) Tätigkeit bedarf einer Gewerbeanmeldung, evtl. als umsatzsteuerbefreites Kleingewerbe. Erst dann dürfen Rechnungen geschrieben werden. Zu beachten sind Nebenkosten wie Haftpflichtversicherung, Krankenversicherung etc.
Gruß
Selorius
Hiho,
ganz Gallien? - Nein!
Selbständige Tätigkeiten im Sinn freier Berufe gem. § 18 I EStG müssen nicht bei der Gemeinde angemeldet werden, sondern die Aufnahme der Tätigkeit ist dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen.
Schöne Grüße
MM
Hallo Martin,
danke für die Antwort. Noch eine kleine Verständnisfrage: Meint „beim FA anzeigen“ schlicht, dass Maxine die Einkunft in ihrer normalen, „privaten“ Ek-Steuererklärung aufführt?
Viele Grüße
sgw
Servus,
nein, das bedeutet:
_Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit zeige ich an, daß ich ab 01.01.2011 einer selbständigen Tätigkeit als Musiklehrerin nachgehen werde. Ich bitte um Übersendung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung.
mit freundlichem Gruß
Theresia Wohnhaas_
Schöne Grüße
MM
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