Hallo zusammen,
Maxine Mustermann bekommt ALG I. Hat das Angebot, einmal etwas dazuzuverdienen, was unter den Bereich freiberufliche Tätigkeit und außerdem unter die 165 EUR-Grenze fällt. Auftraggeber hätte gern eine Rechnung.
Könnte Maxine auf die Rechnung die private Steuernummer schreiben und die Einkünfte in der EkSt-Erklärung unter Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit" aufführen und basta, oder muss sie die selbstständige Tätigkeit vorher separat beim Finanzamt anmelden?
Dass die Rechnung auch zur Arbeitsagentur muss, ist Maxine klar. Maxine will nicht behumsen, sondern alles ordentlich machen.
Maxine freut sich über Rat von den Experten.
Viele Grüße
sgw