Einsatzwechseltätigkeit Busfahrer

Hallo

Ich habe folgendes Problem

Als Linienbusfahrer habe ich wechselnde Einsatztätigkeiten. Zu diesen Einsatzorten innerhalb Berlins fahre ich mit dem PKW, dass heisst ich gebe die Fahrtkosten für Hin und Rückweg an. Das hat das FA auch immer anerkannt. Nur dieses Jahr glaubt der Finanzbeamte nicht dass ich mit dem PKW gefahren bin. Er sagt weil ich ein AG Ticket habe (welches ich ausschliesslich für Private Zwecke nutze) glaubt er nicht dass ich den PKW genutzt habe. Er verlangt Parktickets als Nachweis, da meine Einsatzorte in Bereichen der Parkraumbewirtschaftung liegen und ich ja zwangsweise welche haben muss.
Ich kann das nicht nachvollziehen, da ich den PKW in nächstmöglichen Bereichen abstelle die nicht in der Parkraumbewirtschaftung liegen habe ich auch keine Parktickets. Ich will ja auch keine Parkgebühren absetzen. Darf er überhaupt nach Dingen verlangen die dem Sachverhalt nicht dienlich sind? Und wie soll ich nachweisen dass ich mit dem PKW gefahren bin? Die Frage ist, muss ich das überhaupt nachweisen? Ich kann nicht mehr als sagen, ich besitze ein PKW und bin mit gefahren. Ich will ja auch keinen Individuellen Kilometersatz absetzen, sondern nur die 30 cent pauschale.
Hier nochmal nachzulesen:

Gruss

Hallo,

nun ja, ich lese da, der Ehemann soll an 230 Tagen und die Ehefrau an 77 Tagen gefahren sein. Wenn ich bei Google nach der Anzahl der Arbeitstage suche, lese ich da:

Die Anzahl der Arbeitstage beträgt im Jahr 2019 in Berlin 251 Tage. Sie errechnen sich aus 365 Kalendertagen abzüglich 52 Samstagen, 52 Sonntagen sowie 10 gesetzlichen Feiertagen in Berlin , die nicht auf das Wochenende fallen.

Wieviele Arbeitstage hat ein Busfahrer in der Woche, 5 oder 6?

Da hast du wohl einen besonders gründlichen Finanzbeamten erwischt, aber bei der Vielzahl an Argumenten, die er angibt, verstehe ich seine Skepsis durchaus.

Wie kommst du darauf?

Das steht im Schreiben: TÜV-Berichte, Werkstattrechnungen (ok, wenn der Wagen nicht in der Werkstatt war und man auch nicht gerade zum TÜV musste, wird’s schwierig) … Da hättest du wohl ein Fahrtenbuch führen müssen.

Was mich interessiert: ich lese überall etwas von 4500 Euro, also dass das die Obergrenze ist, „es sei denn man fährt mit dem eigenen oder zur Nutzung überlassenen PKW und kann dies glaubhaft machen.“ Lagst du darüber? Und wenn ja, wie weit fährt man so durch Berlin, um diese Grenze zu überschreiten? Denn im Brief steht ja auch etwas von der örtlichen Ferne des Einsatzortes zum Wohnort, die zur Skepsis beiträgt.

hi,

klär doch einfach den Punkt auf, warum es so extrem viele Arbeitstage sind.
Ich komme in der Regel auf um die 200 Tage.
230 wären mir da gerade noch realistisch, aber wie kommt der Wagen an weiteren 77 Tagen an den Arbeitsplatz deiner Frau? Habt ihr nie zusammen frei?
Wenn es so ist, muss es doch eine einfache Erklärung dafür geben.

grüße
lipi

Also ein Busfahrer in Berlin im Hauptturnus hat zwischen 258 und 260 Arbeitstage (Abhängig von der Freifolge mit der er das Jahr beginnt). Und Urlaub von 30 Tagen.
Busfahrer arbeiten in Berlin mit unter zu allen Uhrzeiten. Das Beginnt von 3 Uhr frühs bis 21 Uhr Nachts (Anfangszeiten).
Busfahrer arbeiten aber auch Samstags und Sonntags und Feiertags. Sie arbeiten in der regel (Abhängig vom Turnus) 6 Tage und haben dann 2 frei.
Meine Frau arbietet nur in der Woche.
Meine Frau ist Lehrerin und fährt 2x pro Woche zur Betreuung von Schülern in Krankenhäuser.
Sie fährt von in der Zeit von 8.30 bis 16.30.
Wenn es nicht passt, dass wir beide das Auto nehmen können, nutzt sie das Ihrer Mutter (die wohnt nebenan).

Er sagt mir ich kann da nicht geparkt haben (was ich aber doch kann) und erwartet Beweise die es dafür einfach nicht gibt.

Ich meine mit den „Dingen zum Sachverhalt“ einfach, als würde ich Arbeitsschuhe absetzen und er fragt nach Rechnung für Socken, weil man Schuhe seiner Meinung nach nur mit Socken trägt. Was gehen ihn meine Socken an? So wie hier was interessiert ihn wo ich wie mein PKW geparkt habe.

Ich setze ja auch keinen individuellen Kostensatz für das Fahrzeug ab, was ich könnte. Der wäre viel höher als 0,30 Euro. Da würde ich die Frage nach dem Fahrtenbuch verstehen oder ggf auch nach den Parkscheinen, sofern man so etwas absetzen kann und das auch macht.

PKW ist ein „Neufahrzeug“ 2018 gekauft, sprich es gibt keinen TÜV Bericht vor 2021. Und Werkstattrechnung auch nicht, weil das Fahrzeug nicht in die Werkstatt musste.

Ich habe 3648 Euro angesetzt. Eine einfache Strecke beträgt maximal 32km, die geringste 20km.

Wie soll ich denn sonst zur arbeit gekommen sein? Er unterstellt mir ich sei mit den ÖPNV gefahren. Und das anhand eines AG Fahrausweises, den ich dazu nicht einmal benötige. Den bekommt man auch nicht einfach so von dem AG gestellt, den muss man beantragen, und der bringt auch nur etwas wenn man in Privatkleidung fährt, was gleichbedeutend ist mit Privatnutzung, da ich aber mit Dienstkleidung zur Arbeit fahre, würden mich in der öffentlichen Verkehrsmitteln eh keiner Kontrollieren oder die Fahrt verweigern.

Mir geht es gar nicht so sehr um die Tage die er anzweifelt, sondern vielmehr dass er scheinbar willkürlich entscheiden kann, glaub ich oder glaub ich nicht.
Die Frage sollte eher sein, ist es Möglich, ja oder nein. Passt es praktisch nicht, dann soll er es beanstanden, aber nicht aus einer Glaubensfrage heraus entscheiden.
Das ergibt sich aus dem Schreiben vor diesem. Da werden mir die Reinigungskosten von 500 Euro angezweifelt und fragt wie sich diese 500 zusammensetzen aber er bietet 250 Euro ohne weitere Prüfung an. Ich schicke ihm ein Schreiben von unserem PR wie sich die 500 Euro kosten zusammensetzen und prompt schreibt er wieder 500 Euro sind zuviel er bietet mir ohne weitere Prüfung 150 Euro an.
Wo sind die 100 Euro hin? Hab ich jetzt 100 verloren weil ich gewagt habe ihm auf seine Frage zu antworten?
Das meine ich mit Willkür.

gruß

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( 365-30 ) x 6/8 =251 Arbeitstage im Jahr

mittel 26km x 251 x 0,3 Eur/km = ca 1960 Euro pro Jahr
So die ungefaehren Zahlen

Warum eigentlich? Ich dachte, man müsste die kürzeste Strecke nehmen …

Es wird wohl nicht immer dieselbe Linie sein, wechselnder Einsatzort, setze ich mal an. Es geht mir nur um die ungefaehre Groessenordnung in Zahlenform

Korrekt sind jeden tag andere linien und andere einsatzorte.
1960 stimmt, nur da wechselnde einsatzorte zählt auch der Rückweg. Also 1960x2

ach so, klar!

Gab es keine Inspektion zu den Wartungsintervallen?

Auch beim Räderwechsel wird der KM-Stand auf der Rechnung fixiert.

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hi,

achje.
Es ist auch hier, ohne weitere Erklärungen, lächerlich viel.

Es wird nur ein plausibler Nachweis verlangt.
Wie sich die Arbeitszeiten bei euch zusammen setzen, solltest du ihm vielleicht auch mal so schildern.

Den Kilometerstand vom Fahrzeug ablesen, solltest auch du können. Wenn es neu ist, ist es doch Spitze. Damit lässt sich sehr genau zeigen, dass deine Angaben plausibel sind.
Das lässt sich auch künftig jederzeit wieder nachprüfen.
Zudem müsste man jetzt richtig vorsätzlich betrügen, um eventuell ‚fehlerhafte‘ Angaben zu stützen.
Das wäre auch künftig nachvollziehbar und so dämlich ist ja dann doch keiner.

Wenn du seit dem Kauf schon als Busfahrer arbeitest, würde ich das Taggenau mit der (übers Jahr) durchschnittlichen Entfernung belegen.
Das sind 3 oder 4 Zeilen mit Zahlen, mehr nicht.
Kommt da unerwartet ein negativer Wert bei raus, muss man eben überlegen, ob man doch aus Versehen mal mit dem Bus gefahren ist.

weil es unlogisch ist, dass du Parkgebühren überhaupt zahlen würdest, auch ohne sie anzugeben.

Es macht keinen Sinn, will er dir mitteilen.
Offenbar enthält deine Auflistung der Fahrten keine Straßennamen. Nun könntest du jedoch die Straßen ohne Parkkosten einfach nachreichen, damit das wieder ein stimmiges Bild ergibt.
Ich verstehe hier nicht ganz, wo das Problem deinerseits besteht.
Das sind ganz einfache Angaben, die dir doch bekannt sein müssen.

Er macht auch nur seinen Job. Dass er diese Unstimmigkeiten gefunden hat, dafür ist er da.
Auflösen kann er es aber nur mit dir zusammen.

Es erzeugt einfach zwangsweise den Verdacht, dass du deine Zahlen hier etwas schöngerechnet hast.
Den Verdacht kannst du aber ja Problemlos aus der Welt schaffen.
(mit viel weniger Text, als du hier bisher verfasst hast)

Und künftig würde ich die Angaben gleich mit den derzeit fehlenden Details einreichen.

grüße
lipi

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Er hat ja eine bekommen, aber Grundsätzlich werden hier Dinge angefordert die nicht zwingend vorhanden sein müssen. Inspektionen sind kein muss. Wenns kein Neuwagen wäre er recht nicht. Und räderwechsel mach ich selber.

Hallo!

Es sollen also Parkplätze an den Einsatzorten vorhanden sein, für die Parkgebühren erhoben werden.
Sind das denn Park & Ride-Parkplätze?
Andernfalls darf man ja oft nur wenige Stunden parken. Ich würde in dem Fall das Finanzamt um eine Bestätigung der Übernahmen aller Kosten für die zukünftig unausweichlich erhaltenen Knöllchen bitten. Schließlich dient das dem Nachweis, daß du dort geparkt hast.
Ansonsten könnte man das Amt darüber aufklären, wo man vor Ort kostenfrei parken kann.
(Wie passt eigentlich das Wort „unausweichlich“ mit „überwiegend Parkraumbewirtschaftung“ zusammen? Das eine widerspricht dem anderen…)

Was die Fahrten von dir und deiner Frau angeht:
Grundsätzlich könntest du deine Frau zur Arbeit fahren, und dann selber zu deiner Arbeit fahren. JEDER von euch kann dann eine Fahrt mit 30Ct/km absetzen, allerdings auch nur die Strecke, die jeder für sich von zu Hause zur Arbeit absetzen könnte.
Muß man heute noch das Kennzeichen des Fahrzeugs angeben? Denn im Grunde ist es völlig egal, mit welchem Wagen man die Strecke zurück legt, deine Frau kann auch den Wagen ihrer Mutter nehmen.

Zum Kilometerstand des Autos: Der wäre ja nur aussagekräftig, wenn die Laufleistung geringer als die durch deine Fahrten zu erwartende Laufleistung wäre… Wenn du jetzt aber vier mal im Jahr zum Bodensee fährst, dann… ja, was sagt der Kilometerstand dann aus?
Nun gab es für dich weder eine gesetzliche noch technische Notwendigkeit, mit dem Auto in die Werkstatt zu fahren, und so was „offizielles“ mit dem Kilometerstand zu haben. Zur Not bieten viele Werkstätten irgendwelche Checks für kleines Geld an. Andererseits wäre es klug, den jährlichen Service machen zu lassen, denn die Garantie des Neuwagens ist meist an den eingehaltenen Wartungsplan gebunden.

Die 500 Euro Reinigungskosten übernehme ich aus einem Schreiben das der Personalrat zu Verfügung stellt.
Aber darum geht mir gar nicht. Im ersten Schreiben akzeptiert er 250 Euro im zweiten Schreiben 150 Euro. Wenn ich weiter auf die 500 Euro bestehe, sinkt dann seine Akzeptanz auf 50 Euro?
Für mich sieht es so aus wie „Gehst du mir weiter auf den Sack, bekommst du nichts wieder“.

Von einfachen Ablesen des Kilometerstands hat er nichts geschrieben, es wäre auch hier ein einfaches für ihn gewesen zu schreiben „aktuelle Laufleistung laut Fahrzeugkilometerzähler“.

Ich hab ihm jetzt den Kilometerstand von 23k von Anfang des Jahres per Werkstattrechnung gemailt.

Ob ich Parkgebühren zahle oder gezahlt habe ist, mit Verlaub, meine Sache. Sollte ich sie als Reisenebenkosten mit angegeben haben, werde ich welche gehabt haben, da ich das nicht habe, hatte ich entweder keine oder ich wollte keine absetzen. Nach meinen Informationen hätte ich sogar das Recht Parkgebühren als Reisenebenkosten mit abzusetzen.
Er setzt voraus das ich welche gehabt haben muss, und das ist schlichtweg falsch. Ich kann sogar im parkraumbewirtschafteten Bereich geparkt haben, gänzlich ohne Parkgebühren (und das hab ich auch). Denn das bloße Parken des Fahrzeugs erfordert keine Parkgebühren. Es handelt sich ja auch nicht um einen Parkplatz mit Schranken, bei dem die Einfahrt nur nach ziehen eines Tickets möglich ist.

Meine Auflistung der Fahrten beinhaltet logischerweise keine Straßen an denen das Fahrzeug abgestellt wurde. Ich habe wechselnde Einsatzorte und diese kann ich Belegen und diese Kilometer kann ich ja auch angeben. Wer eine erste Tätigkeitsstätte hat, gibt ja auch nicht 200 verschiedene Parkorte des Fahrzeugs an, oder?

Ich habe ihm allgemein geschrieben, dass das Fahrzeug in unmittelbarer Umgebung zum Einsatzort, ausserhalb der Parkraumbewirtschaftung geparkt wurde und der restliche Weg zum Einsatzort dann zu Fuß gemacht wurde.

Wenn er jetzt geschrieben hätte „bitte um Nachweise der Parkgebühren, falls entstanden,“ dann wäre das ja noch okay, aber er unterstellt einfach, dass es nicht anders geht und ende. Das macht er mit dem AG Ticket genauso, ich hab eins und er muss es genutzt haben. Punkt. Warum weil es für ihn Sinn macht? Ich finde das ganz schön anmaßend.

Das Kennzeichen des Fahrzeugs wird in den Formularen des FA nicht mehr erfragt. Seit ein paar Jahren nicht mehr.

Meine Frau hat ja auch das Fahrzeug ihrer Mutter genommen und zwar immer dann wenn es bei uns zu Überschneidungen kam. Das passierte aber nicht immer.

Ich verstehe ja, dass es plausibel sein muss. Ich kann kaum angeben dass ich 10000 Kilometer gefahren bin mit einem Fahrzeug dass nur 5000 Kilometer runter hat. Oder dass ich von 365 Kalendertagen im Jahr 380 zur Arbeit gefahren bin. Aber nur mal rein theoretisch, ist 230 Tage und 77 Tage nicht mehr als 365 Tage, also Möglich.

gruß

hi,

du solltest mal kalt duschen. :wink:

Danach bemerkst du eventuell, wie du Reagierst, wenn man dir keine Informationen gibt, wie es zu der Summe kommt.

Ob er aus dem Schreiben Details entnommen hat, die 150€ rechtfertigen, müsstest du ihm einfach glauben. Das verlangst du von ihm letztlich auch.

Dein ganzer Text dreht sich einzig darum, den Nachweis möglichst schleierhaft zu gestalten.

ich glaube du siehst das falsch. Ob es Parkgebühren gab, ist ihm komplett egal. Die willst du ja nicht erstattet haben.
Da du nicht nachgewiesen hast, wo du hin gefahren bist (imo zählt hier der Parkplatz, nicht die Haltestelle bei der deine Arbeit beginnt) erscheint das Gesamtbild eben ausgedacht.

Was wäre denn, wenn du 26 km zur Haltestelle eingerechnet hast, dein Parkplatz aber bei 25,9 km lag?
Wie soll man das denn nachprüfen, wenn du zwar sagst, dass du nicht nahe der Haltestelle geparkt hast, aber dich ausschweigst, wo denn nun wirklich.

Und nochmal: du kannst ja mit allem recht haben. Aber ohne Nachweis ist es eben nicht glaubhaft.

sein Job.
Und natürlich macht das Sinn.
Dem Nachweis wird man dann auch einfach glauben müssen.
Aber wer hier schummeln will, kann sich dann nicht mehr mit versehen oder vertippen rausreden.
Die Hemmschwelle steigt schon deutlich, wenn man plötzlich Nachweise fälschen muss, als wenn man absichtlich oder wirklich versehentlich, die Kilometer falsch zusammen rechnet.

Mit ‚Theoretisch möglich‘ kommst du hier keinen Meter weiter. die Ausgaben müssen dir schon wirklich entstanden sein, was nachvollziehbar zu belegen ist.

Beispiel: theoretisch könnte man alle 3 Tage die Dienstkleidung separat waschen.
Praktisch könnte man aber auch alle 2 Wochen die angefallene Kleidung waschen.
Mit theoretisch möglich kommst du hier nicht weiter. Gerade bei deiner Summe, die du angegeben hast, wird man es hier ganz genau wissen wollen.
Und hier liegt es an dir, das nachzuweisen.

Wie der Personalrat deine Waschkosten ermitteln will, erschließt sich mir überhaupt nicht.

viel Erfolg.
grüße
lipi

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Ich versuche es mal nächstes Jahr. Ich habe den ersten parkgebührfreien Parkplatz 10km weiter entfernt gefunden als der Einsatzort entfernt ist und gebe anstelle der Einsatzortentfernung von nur 20, mal so eben 30 an. Ich kann mich irren aber ich glaub das kommt nicht gut.
Wie ich schon geschrieben habe, stellt man sich das einfach mal auf eine erste Tätigkeitsstätte vor. 16 km von der Wohnung zur Arbeit aber den ersten freien Parkplatz in 18 km Entfernung gefunden. Ich müsste mal in die Formulare reinschauen aber steht da nicht soetwas wie „Entfernung von Wohnort zur Tätigkeitsstätte“?
Vlt steht da aber auch „Entfernung von Wohnung zum Abstellort des Fahrzeugs“. Man weiss es nicht genau :wink:

Ich habe ehrlich gesagt ein Problem mehr Kilometer anzugeben als meine Arbeit entfernt ist. Denn der nächste Bearbeiter fragt dann ggf, sie geben ja mehr Kilometer an als ihre Arbeit enfernt ist. Und dann erklär das mal.

Gruß

hi,

jetz fällts mir auf: du hast recht.

grüße
lipi

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Es wird, verzeih, immer unglaubwürdiger.

Bei einem Neuwagen ist das Einhalten der Wartungsintervalle eine Selbstverständlichkeit, was vor allem dem Werterhalt dient.

Du gehst ja auch regelmäßig zum Zahnarzt zur Nachschau und deinem Neuwagen lässt du nicht einmal einen Ölwechsel (alle 15.000, 20.000, 30.000 km) oder das Nachsehen von Verschleißteilen angedeihen?

Nicht nur. Was ist mit der berühmten „Garantie“ die man auf drei oder auch fünf Jahre und bis zu 100.000 km hat? Gibt es die ohne dass die Wartungen durchgeführt wurden?