Einsatzwechseltätigkeit Busfahrer

soweit wollte ich das Lasso jetzt gar nicht noch schwingen.

Das geht zwar jetzt am Thema vorbei aber das mit der Vorstellungskraft ist schon so ne Sache.

Da werden einfach mal die eigenen Gewohnheiten für allgemein Gültig erklärt und weil man es so kennt und es die meisten „normalen“ so machen, hat das jetzt auch für jeden zu gelten.
Wie oft hat man schon gesagt „glaub ich nicht“ und wurde dann eines besseren Belehrt.
Das Menschen Dinge tun die man selber nicht tut oder für unvorstellbar hält, sieht man doch täglich in den Medien.
Und nochmal, ich habe ja eine Werkstattrechnung.
Aber genau wie der nette Herr Steuerprüfer werden auch hier einfach Dinge unterstellt. Du glaubst über meine Zahnpflege bescheid zu wissen :slight_smile:

Dabei können wir es aber auch belassen. Danke für die Antworten

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Ich fasse mal deine Aussagen kurz zusammen:

Wo kommt die denn auf einmal her?

Wo du Recht hast …

Und dann latscht du noch 10 km zum Einsatzort? Wem willst du das glaubhaft machen? :roll_eyes:

Du hast den Text nicht verstanden.
Anscheinend parkt er immer schwarz, und das soll wohl dem Finanzbeamten nicht mitgeteilt werden.
Oder ich hab es auch nicht verstanden, jedenfalls dass er 10 km läuft, so ist es nicht gemeint.

Habe ich wohl, wollte nur sagen, dass der Finanzbeamte auch nicht seine Hose mit der Kneifzange anzieht!

Aber das will er doch erst nächstes Jahr machen. Bzw. war das nur ein Gedanke, und er will es eben nicht machen.

Tach,

das ist doch alles ganz einfach.

Der denkt sich:

  • Die fahren mit EINEM PKW an 303 Tagen im Jahr zur Arbeit - kann ja nicht sein, da überschneidet sich was, kann eigentlich nicht sein.
  • Der kann umsonst mit der BVG fahren, fährt aber angeblich trotzdem immer mit dem PKW?
  • Wenn er parkt, müsste er eigentlich nahezu überall auch Parkgebühren bezahlen - aber da reicht er überhaupt keine Quittungen ein.
  • Wie kann das mit dem PKW überhaupt gehen? Der Dienst startet doch z.B. im Stadtteil A, aber endet im Stadtteil B.

Na, schreibe ihm doch von deiner sechs Tage Dienst, zwei Tage frei Regel. Schreibe, dass euch ein zweiter PKW zur Verfügung gestellt wird, wenn das nötig ist.
Schreibe, warum du nicht dein BVG-Ticket nutzen möchtest.
Mach ein Foto vom Kilometerstand, wenn du keine Rechnung von einer Werkstatt hast.
Erkläre exemplarisch, wo du an dieser und jener Straße umsonst parken kannst.

In halte seine Zweifel für nachvollziehbar, aber auch leicht durch deine Erklärungen auszuräumen.

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Das würde ich auch noch gern verstehen wollen. Vor allem weil er ja auch sein BVG-Ticket nicht benutzen will, warum auch immer.

Also… was keiner weiss der da nicht arbeitet… es gibt einen Dienstausweis. Dieser ist Steuerfrei und berechtigt während des Dienstes mit den ÖPNV zu fahren.
Während des Dienstes, ist für jeden klar, bedeutet erst nach Aufnahme der Arbeit.
Also Bus wird an Punkt A übernommen und an Punkt A übergeben. Dann fährt man zu Punkt B und übernimmt den nächsten Bus. Die Fahrt von dem einem Bus zum nächsten kann man mit dem Dienstausweis erledigen (oder wer will nimmt sein privates Fahrzeug)

Dann gibt es ein Fahrausweis. Der muss von jedem Fahrer beantragt werden, wenn er auch einen will.
Dieser ist steuerpflichtig und ist auf der Lohnsteuerkarte als Geldwerter Vorteil eingetragen.
Dieser berechtigt zur Fahrt ausserhalb des Dienstes.

Soweit klar?

Jetzt ist es so, dass die BVG Mitarbeiter in Dienstkleidung immer überall mitfahren können. Sobald man die Dienstkleidung trägt fragt weder ein Fahrer noch Kontrolleure. Sie nicken alle nur freundlich. Bei den eigenen Kollegen die man über Jahre kennt sowieso.
Das liegt vermutlich auch daran dass man dem BVG Mitarbeiter eh nicht ansieht ob er im Dienst ist und zwischen zwei Einsatzorten hin und her fährt oder ob er auf dem Weg zur Arbeit ist der von der Arbeit kommt.
Die meisten der Kollegen habfn den Fahrausweis nicht einmal und fahren dennoch durch ganz Berlin. Was so eigentlich nicht gedacht ist, aber wie gesagt nicht kontrollierbar.

Der Fahrausweis ist nur für eine einzige Sache wirklich nötig… wenn man in Privatkleidung, privat mit den öffentlichen Verkehr fahren will.

Ich weiss ja nicht wie es anderen geht, aber wenn ich schon den ganzen Tag mit „teils“ nervigen Fahrgästen zu tun hat, möchte man irgendwann mal Feierabend haben. Ich will nicht in überfüllten Bussen und Bahnen fahren, neben schwitzenden anderen Menschen, die in der SBahn morgens um 9 nach Alkohol stinken oder Abends ihren Döner dort verzehren.
Darüber hinaus ist es echt nicht einfach und Zeitaufwendig morgens um 2 Uhr mit den Öffis zur Arbeit zu fahren oder Nachts um 1.

Das OA fährt mit uns und benutzt unsere Kantinen mit. Wenn wir unsere Parkkarten in die Scheibe legen, wird öfter mal ein Auge zugedrückt. Die wissen das wir nicht zum Spass da Parken sondern Arbeiten.
Und ich kaufe bestimmt kein Parkticket, wenn es mal vorkommt das ich so Spät dran bin und ich im Gebührenpflichtigem Bereich parken muss. Nur weil man kein Parkschein hat, bekommt man nicht jedesmal sofort ein Ticket.

Und ihr täuscht euch. Es gibt solche und Solche Dienste. Betriebshof anfang, Betriebshof ende.
Betriebshof anfang, Punkt A Ende.
Betriebshof anfang, Punkt A Ablösung zu Punkt B fahren und Punkt B ende
Punkt A anfang, Punkt A ende
Punkt A anfang, Betriebshof ende.

Da gibts noch weitere Kombinationen, aber das sollte erstmal einen Überblick geben.

Wenn die Arbeit sich überschneidet nimmt meine Frau das Auto ihrer Mutter (Rentnerin)

Achso das weiss er alles. Mal schaun wie der nette Steuerprüfer darauf reagiert.

Das heißt also, dass er mit dem Auto zum Startpunkt fährt, und evtl., wenn der Schlusspunkt woanders ist als der Startpunkt, fährt er mit den ÖPNV zu seinem Auto?

Naja, DAS dürfte für ziemlich viele Autos gelten, und da wird dann kein Auge zugedrückt.

Wie dem auch sei. Wir haben jetzt hier ziemlich viele Argumente gesammelt, die die Argumentation des FA-Beamten entkräftigen. Die müsste man ihm mal zukommen lassen, und dann weiter schauen. Uns mußt du nicht überzeugen, daß das alles so seine Richtigkeit hat.

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Worauf bezieht sich das?

Ja, oder wird vom kollegen mitgenommen oder läuft. Abhängig von der Entfernung

Das was ich hier schrieb. Das hat er auch als „Nachweis“, Begründung oder Info bekommen.

Sicher sind da mehrere zum arbeiten da. Aber genauso wie zur Polizei haben wir auch mit dem OA anderes miteinander, als der Kassierer von REWE. Ich weiss das auch aus eigener Erfahrung, das durchaus mal darüber hinweg gesehen wird. Anders könnte ich mir auch nicht erklären wie ich 20 mal ohne Parkschein kein Ticket bekam… vlt Glück?! Hmm mag sein, man wird es nie erfahren

Was hier von allen geschrieben wird, wird sich keinen Einfluss auf den Bescheid haben.
Meine persönliche Meinung ist, dass egal was die Gründe von mir sind oder welche Argumente ich auch anbringe, er dennoch sagen kann „glaubt er nicht“.

Meine persönliche Meinung ist: wenn du ihm konkrete Belege lieferst, dann muss er nicht „glauben“, denn er arbeitet beim Finanzamt und nich in der Kirche. Und dann muss er nur deine Belege mit deinen Angaben vergleichen und schon passt es. Aber du hast ja schon deine Meinung über den Finanzbeamten, also brauchen wir nicht weiter zu reden. Zumal das ja auch voll und ganz zutrifft:

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Hallo,

so als Kollegin (aus Ba-Wü) wundere ich mich sehr, daß Dir bisher überhaupt Fahrtkosten für den privaten PKW anerkannt wurden.
In Ba-Wü wäre Dir das nämlich von der Finanzverwaltung schon vor 20 Jahren gestrichen worden.
Wenn Du von Deinem AG eine Freifahrt bekommst, ist das nämlich Arbeitslohn als Sachbezug und als solcher steuerpflichtig. In Ba-Wü wird es von den (kommunalen) ÖPNV-Unternehmen pauschal versteuert.
Mit Freifahrt im ÖPNV ist es nämlich grundsätzlich Dein Privatvergnügen, wenn Du statt (kostenlosem) ÖPNV Deinen PKW nutzt. Für die zwei ÖPNV-Unternehmen, die Ihren Beschäftigten auch noch einen Nachttransport in der Betriebsruhe anbieten, bedeutet dies, daß die Fahrdienst-Beschäftigten überhaupt keinen Anspruch auf Geltendmachung von Fahrtkosten haben. In den anderen Unternehmen können Fahrtkosten nur für die Dienste geltend gemacht werden, bei denen eine Nutzung des ÖPNV nicht möglich ist. Dafür stellt dann der AG eine Bescheinigung aus.
Anscheinend ist diese Regelung jetzt auch in Berlin angekommen. Und wenn das Finanzamt doch noch bereit ist, Fahrtkosten für den PKW gegen Beleg (Parkschein) anzuerkennen, ist das schon großzügig.

Alberca

Korrektur: nicht

Die BVG hat ein Gerichtsurteil erwirkt, das besagt dass der Fahrausweis nicht angerechnet werden darf, wenn der Stpfl. nachweist, oder zumindest glaubwürdig macht diesen nicht oder nicht ausschliesslich für die Fahrten zur Arbeitsstelle nutzt. Darüber wurde ein Erlass an alle Finanzämter in Berlin verschickt, damit die Steuerprüfer das berücksichtigen.

Und um das nochmal zu verdeutlichen… wir haben keine Freifahrtberechtigung. Diesen Fahrausweis muss kein Fahrer beantragen