Einsatzwechseltätigkeit Busfahrer

Joa, und? Hast du das gemacht? Hast du glaubhaft gemacht, wie du deinen PKW einsetzt? Offensichtlich nicht, sonst hätte der Finanzbeamte nicht nachgefragt. Nochmal:

Es gibt auch Beamte, die einfach stur oder begriffsstutzig sind.

Man kann einem nachträglich nicht beweisen, ob man mit dem Auto zur Arbeit gefahren ist oder nicht, außer vielleicht durch Zeugenaussagen, Tankbelegen auf der Strecke oder Parkbelegen. Damit könnte man aber auch nur einzelne Tage glaubhaft machen (richtig beweisen nicht mal das).

Ich wüsste auch nicht, was die weiter oben erwähnten Wartungen beweisen würden. Ich kann doch mein Auto auch warten lassen, ohne damit zur Arbeit zu fahren.

Aber was ich auch nicht verstehe: Es gibt doch mittlerweile die Entfernungspauschale. Hier z. B. lese ich:

„… Denn seit 2014 richtet sich die Höhe der km-Pauschale nicht mehr nach der Art des benutzten Fahrzeugs. Es ist für die Steuer auch nicht entscheidend, ob Ihnen tatsächlich Fahrtkosten entstanden sind. Das heißt: Selbst wenn Sie nicht mit ihrem Kfz, sondern mit öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bus und Bahn unterwegs sind, können Sie nun im Regelfall den vollständigen Betrag der Pauschale ansetzen.

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… und demnach zur Fahrt von der Wohnung bis zum Einsatzort und umgekehrt.

Hast Du so einen Fahrausweis, der auf der Lohnsteuerkarte eingetragen ist?

Dann hast Du demnach jedes 21.mal ein Ticket bekommen?
Macht bei 230 Arbeitstagen ca 10 Tickets im Jahr.
Wenn diese Tickets jetzt noch zu Deinen Dienstplänen passen (Ort, Datum, Uhrzeit), wäre das doch ein erstklassiger Nachweis.

Braucht derjenige ja auch nicht zu tun, weil die Entfernung immer gleich ist, egal wo das Fahrzeug geparkt wird.

Hast Du so einen Fahrausweis, der auf der Lohnsteuerkarte eingetragen ist?

Ja hab ich, damit ich wenn ich frei habe und mal was trinken gehen möchte mit dem Verkehrsunternehmen bei dem ich arbeite fahren kann ohne ein fahrschein kaufen zu müssen. Dafür hab ich den… seit 14 Jahren. Er liegt zu Hause in einem Schrank und wird mitgenommen wenn ich ihn brauche.

Dann hast Du demnach jedes 21.mal ein Ticket bekommen?

Nein, die anderen male die ich zu diesem Einsatzort musste, hatte ich genug Zeit um mir Parkplätze in aller Ruhe ausserhalb des Parkraumbewirtschafteten Bereich zu suchen.

Aber was ich auch nicht verstehe: Es gibt doch mittlerweile die Entfernungspauschale. Hier z. B. lese ich:
„… Denn seit 2014 richtet sich die Höhe der km-Pauschale nicht mehr nach der Art des benutzten Fahrzeugs. Es ist für die Steuer auch nicht entscheidend, ob Ihnen tatsächlich Fahrtkosten entstanden sind. Das heißt: Selbst wenn Sie nicht mit ihrem Kfz, sondern mit öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bus und Bahn unterwegs sind, können Sie nun im Regelfall den vollständigen Betrag der Pauschale ansetzen.

Ich finde das auch verwirrend,und so ganz bin ich da auch nicht hintergestiegen.

Fakt ist: Für die erste Tätigkeitsstätte gibt es immer den einfachen Weg erstattet. Und zwar unabhängig von der Art wie man diesen erreicht hat. PKW, Motorrad, Fahrrad, zu Fuß, immer 0,30 Euro.

Bei wechselnden Einsatztätigkeiten bekommt man Hin und Rückweg erstattet da es unter Reisekosten fällt. Da richtet sich es aber danach womit man fährt. PKW 0,30 Euro, alle anderen Motorbetriebenen Fahrzeuge (E-Bikes ab 25 km/h und mit Versicherungskennzeichen) 0,20 Euro. Alles weitere keine Erstattung. Ich glaube ÖPNV kann man aber absetzen, bin aber nicht sicher.

Ich glaube dass dieses System sehr unfair ist. Wie setzt ein Berufstätiger der Wechselnde Einsatztätigkeit hat die Fahrt mit dem Fahrrad ab? Er kann ja nicht einmal eine Erste Tätigkeitsstätte angeben weil er ja keine hat. Dementsprechen kann er überhaupt keine Fahrtkosten absetzen gegenüber einem der eine Erste Tätigkeitsstätte hat und wenigsten den einfachen Weg geltend machen kann?! Klingt für mich nicht fair.

Braucht derjenige ja auch nicht zu tun, weil die Entfernung immer gleich ist, egal wo das Fahrzeug geparkt wird.

Na endlich mal einer der mir Recht gibt. Und jetzt ratet mal… unglaublich aber wahr, die fünf ständig wechselnden Einsatzorte haben auch immer dieselbe Entfernung. Es sei denn die Stadt schiebt den Zoologischen Garten über Nacht mal so eben 5 km weiter nach Westen.

Und dann latscht du noch 10 km zum Einsatzort? Wem willst du das glaubhaft machen? :roll_eyes:

Christa das war ein gänzlich anderer Ansatz. Weiter oben hat jemand geschrieben dass der Abstellort des PKWs für die Berechnung der Kilometer entscheidend ist. Darauf hin habe ich gemeint, dass ich das a) stark bezweifel und b) ich das (ironisch gemeint) nächstes Jahr mal ausprobieren kann, und 10 km mehr angebe als der Einsatzort entfernt ist. Ich glaube das gibt mehr Probleme als die die ich hier schon habe :slight_smile:

Ich gebe diese Steuererklärung seit 2015 ab. Es ändert sich bis auf die Anzahl der Arbeitstage und die Einsatzorte variieren mit der Häufigkeit wo hingefahren wurde, so gut wie nicht.
Ich habe das erste Mal (habe einen neuen Steuerprüfer bekommen, weil ich geheiratet habe) eine Aufforderung von Nachweisen bekommen.

Es wird von den FA gebeten keine Nachweise mit einzureichen, nur auf Anfrage.

Also schickte ich ihm eine Aufstellung meiner Einsatzorte mit Häufigkeit, Entfernung und Gesamtkilometer.

Und was er darauf geschrieben hat steht ja oben.

Mal ganz ehrlich, selbst wenn ich Tickets gekauft hätte, hätte ich die nicht aufgehoben. Wer hebt Parktickets auf wenn er nicht vorhat sie Steuerlich abzusetzen?
Ich hebe ja auch keine Tankrechnungen auf wenn ich keinen individuellen Kilometersatz geltend machen will. Oder die Rechnung vom Essen.
Wenn Parktickets als Nachweis gelten, dann hab ich keinen Nachweis.

Das ist allerdings nicht richtig. Auch mit einem pauschalversteuerten Jobticket erwächst keine Verpflichtung, dies auch zu nutzen.
Wenn du ein Jobticket erhälst, dann wird trotzdem die Entfernungspauschale angesetzt oder bei Einsatzwechseltätigkeit werden die tatsächlichen (ggf. glaubhaft zu machenden) Reisekosten angesetzt. Das Jobticket wird allerdings gegengerechnet.

Volkommen richtig. Und wenn die Korrespondenz in dem Ton wie hier statt findet, wundert mich nicht, dass die/der Finanzbeamt/]IN …sagen wir mal… spitzfindig wird.

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Da frag ich mich aber wie man das nun wieder nachweisen muss?
Das kann ja jeder sagen „hab das Auto meiner Mutter, eines Freundes, des Opas“ gestellt bekommen.

Ich rede nicht von gekauften Parktickets, sondern von „Knöllchen“, die per Überweisung zu bezahlen sind.

Auch Du hast „Knöllchen“ gemeint:

Hallo,

das mit dem „Privatvergnügen“ ist die mir bekannte (seit ca. 2002) gerichtsfeste Haltung der Finanzverwaltung Ba-Wü.
Außerdem wird ein AG-Zuschuss zu einem Jobticket anders behandelt als die zur-Verfügung-Stellung einer kompletten Freifahrt durch den AG, wenn dieser ein ÖPNV-Unternehmen ist. Während ein Jobticket-Zuschuss bis 2018 iHv 44€/Monat steuerfrei war und seit 2019 unabhängig von der Höhe komplett steuerfrei ist, muß die Freifahrt weiterhin als Sachbezug versteuert werden.

Und natürlich hat ein AN bei einem Jobticket weiterhin einen Eigenanteil, den er natürlich geltend machen kann.

Und das

geltend gemacht werden können, habe ich ja gar nicht in Frage gestellt.

Alberca

Jo das ist missverstanden worden.
Wären ein guter Nachweis. Stimm ich dir zu aber ich habe trotz nichtkaufen von Parkscheine kein Knöllchen vorzuweisen. Entweder Glück gehabt und/oder Auge zugedrückt. Ich kann mir nunmal auch keine herzaubern. Nach dieser Logik, müsste ich mir jedesmal ein Parkraumbewirtschafteten Bereich suchen und ein Parkschein kaufen um Nachweisen zu können dass ich mit dem Auto fuhr?! Das könnte man locker aushebeln. Man fährt mit den ÖPNV hin und kauft einfach ein Parkschein. Und damit ist nun bewiesen das man das Auto dort geparkt hat? Ich meine nein

Und wenn nur ein Knöllchen als Nachweis gelten würde, wäre ich vom FA aufgefordert mich jedesmal Ordnungswidrig zu verhalten.

Ich stelle mir gerade die frage, wie das funktioniert wenn ich der bin der erste bin der die linie früh morgens fahren muss mit der ich selber zur Arbeit fahren soll?

Oder bei Streik… nichts fährt aber ich muss zum Streiken zur Arbeit mit einem Freiticket ohne fahrenden ÖPNV

An wievielen von den 303 Arbeitstagen war das der Fall, daß Du lt. Dienstplan der Erste frühmorgens warst, der die Linie bedient hat?

Wann war das letztemal BVG-Streik?