Einsatzwechseltätigkeit oder doppelter Haushalt ?

Guten Tag,

ich habe schon viel gehört und gelesen, finde jedoch keinen Artikel für einen konkreten Fall.

Jemand ist im Sinne der Arbeitnehmerüberlassung über seine Firma deutschlandweit auf Kraftwerksbaustellen unterwegs. Es kann auch mal vorkommen, dass er länger als 3 Monate auf einer Baustelle ist. Er bekommt einmal im Monat eine Familienheimfahrt vom Arbeitgeber bezahlt. Er bekommt für die ersten 3 Monate steuerfrei pauschal 20 € für ÜN und 24€ für Verpflegung. Nach 3 Monaten wird der Verpflegungsanteil versteuert.

Er hat aber keinen eigenen Haushalt am Einsatzort, sondern nur ein Zimmer. Er hat nun folgende Fragen:

  1. Ist die Versteuerung seines Verpflegungsanteils korrekt? Kann die Person diesen Anteil über die Einkommenssteuer zurück bekommen, da eventuell kein doppelter Haushalt?

  2. Kann die Person bei der Steuererklärung wöchentliche Familienheimfahrten ansetzen? Falls ja, Hin- und Rückfahrt?

Für hilfreiche Antworten vielen Dank im Voraus!

Leiharbeitnehmer 2008
Hi,

Jemand ist im Sinne der Arbeitnehmerüberlassung über seine
Firma deutschlandweit auf Kraftwerksbaustellen unterwegs.

also Leiharbeitnehmer

Es
kann auch mal vorkommen, dass er länger als 3 Monate auf einer
Baustelle ist. Er bekommt einmal im Monat eine
Familienheimfahrt vom Arbeitgeber bezahlt. Er bekommt für die
ersten 3 Monate steuerfrei pauschal 20 € für ÜN und 24€ für
Verpflegung. Nach 3 Monaten wird der Verpflegungsanteil
versteuert.

Bis Veranlagungszeitraum 2007 wurden Leiharbeitnehmer grundsätzlich als Arbeitnehmer mit ständig welchselnden Einsatzstellen eingruppiert.

Ab 2008 wurde dies von der Rechtsprechung geändert, die Verwaltung hat das übernommen.

Zu unterscheiden ist, ob der Leiharbeitnehmer unbefristet beschäftigt wird oder der Einsatz bei der Leihfirma zeitlich befristet ist.

siehe dazu
http://docs.google.com/gview?a=v&q=cache:axxuiih0rcQ…

Es gibt in allen Bundesländern gleichlautende Erlasse.

Er hat aber keinen eigenen Haushalt am Einsatzort, sondern nur
ein Zimmer. Er hat nun folgende Fragen:

  1. Ist die Versteuerung seines Verpflegungsanteils korrekt?

Länger als 3 Monate kann Mehraufwand für Verpflegung in keinem Fall anerkannt bzw. erstattet werden.

Kann die Person diesen Anteil über die Einkommenssteuer zurück
bekommen, da eventuell kein doppelter Haushalt?

Werbungskosten kann man nur bei der Berechnung der festzusetzenden Einkommensteuer geltend machen. Man bekommt sie aber nicht direkt vom Finanzamt in dieser Höhe…

  1. Kann die Person bei der Steuererklärung wöchentliche
    Familienheimfahrten ansetzen? Falls ja, Hin- und Rückfahrt?

siehe Erlass
Familienheimfahrten sind immer einfache Entfernung

Schöne Grüße
C.

Hallo,

vielen Dank für die Info, hat mir wirklich weiter geholfen.

Grüße TomHH

Hallo,

eine Frage hätte ich da noch. Wo ist der Unterschied zwischen einer Familienheimfahrt und einer Wochenendheimfahrt?

Freundliche Grüße
TomHH

Hi,

eine Frage hätte ich da noch. Wo ist der Unterschied zwischen
einer Familienheimfahrt und einer Wochenendheimfahrt?

Familienheimfahrt ist der steuerrechtliche Fachausdruck (zu finden unter „doppeltem Haushalt“). Begünstigt ist eine Fahrt pro Woche, Wochentag ist egal, nur tatsächlich durchgeführt muss die Fahrt sein.

Wochenendheimfahrt ist der tatsächliche Vorgang.

Schöne Grüße
C.