Hallo!
Ich bin auf diesem Gebiet echt total unbedarft und hoffe, dass Ihr es mir etwas erhellen könnt.
Angenommen, A möchte für einen ½ Tag einen Gymnasiasten als Aushilfe für seine Geburtstagsparty engagieren (kellnern, grillen etc.) und hat mit ihm dafür eine Entlohnung von 20 € vereinbart. A möchte das (trotz des geringen Lohnes) gerne „legal“ machen und fragt sich daher, ob er diesen Schüler bei der Minijobzentrale anmelden muss (z. B. mit diesen „Haushaltsscheck“ für private AGs) oder ob es da für Schüler Ausnahmeregelungen gibt?!
Macht es einen Unterschied, ob einem der Schüler persönlich bekannt ist oder nicht (Stichwort: „Freundschaftsdienst“ mit Aufwandsentschädigung, wie z. B. die berühmten Freunde, die beim Umzug helfen; oder ist deren Anmeldefreiheit eine urban legend??)?
Oder ob der Schüler volljährig ist oder nicht?
Oder wie viel man dem Schüler zahlt?
Muss außer einer evtl. Anmeldung bei der Minijobzentrale noch was getan werden, um den Job zu „legalisieren“ (wobei es in erster Linie darum geht, dass der Schüler unfallversichert ist, falls wirklich mal was passiert), z. B. sich von dem Schüler eine Lohnsteuerkarte vorlegen lassen bzw. wäre der Schüler überhaupt steuerpflichtig?
Wenn der Schüler noch keine LStK. hat, müsste er dann (eigentlich) eine beantragen (die VI oder die I?) oder kann es A egal sein, ob der Schüler das Geld versteuert oder nicht?
Ich weiß: viele Fragen. (Einige davon vielleicht auch unsinnig; keine Ahnung…
Ich hoffe, Ihr wisst Rat!
Vielen Dank für kompetente Antworten im Voraus
Jadzia