eintägiger Schülerjob = Minijob?

Hallo!

Ich bin auf diesem Gebiet echt total unbedarft und hoffe, dass Ihr es mir etwas erhellen könnt.

Angenommen, A möchte für einen ½ Tag einen Gymnasiasten als Aushilfe für seine Geburtstagsparty engagieren (kellnern, grillen etc.) und hat mit ihm dafür eine Entlohnung von 20 € vereinbart. A möchte das (trotz des geringen Lohnes) gerne „legal“ machen und fragt sich daher, ob er diesen Schüler bei der Minijobzentrale anmelden muss (z. B. mit diesen „Haushaltsscheck“ für private AGs) oder ob es da für Schüler Ausnahmeregelungen gibt?!

Macht es einen Unterschied, ob einem der Schüler persönlich bekannt ist oder nicht (Stichwort: „Freundschaftsdienst“ mit Aufwandsentschädigung, wie z. B. die berühmten Freunde, die beim Umzug helfen; oder ist deren Anmeldefreiheit eine urban legend??)?
Oder ob der Schüler volljährig ist oder nicht?
Oder wie viel man dem Schüler zahlt?

Muss außer einer evtl. Anmeldung bei der Minijobzentrale noch was getan werden, um den Job zu „legalisieren“ (wobei es in erster Linie darum geht, dass der Schüler unfallversichert ist, falls wirklich mal was passiert), z. B. sich von dem Schüler eine Lohnsteuerkarte vorlegen lassen bzw. wäre der Schüler überhaupt steuerpflichtig?
Wenn der Schüler noch keine LStK. hat, müsste er dann (eigentlich) eine beantragen (die VI oder die I?) oder kann es A egal sein, ob der Schüler das Geld versteuert oder nicht?

Ich weiß: viele Fragen. (Einige davon vielleicht auch unsinnig; keine Ahnung… :smile: Ich hoffe, Ihr wisst Rat!

Vielen Dank für kompetente Antworten im Voraus
Jadzia

sind 20,-- nicht eher ein Trinkgeld? Oder will der „Arbeitgeber“ das absetzen?

E.

Hi!

sind 20,-- nicht eher ein Trinkgeld?

Das wollte der Schüler für den Abend haben. Finde ich okay. Und es ist ja auch kein Mega-Event, sondern ein Geburtstag auf der Terrasse, an dem das Geburtstagskind nur ausnahmsweise mal keinen Finger rühren will. :smile: Und Essen und Trinken darf der Schüler auch, soviel er will.

Oder will der „Arbeitgeber“ das absetzen?

Nein. Es geht wirklich v.a. um das Unfallrisiko und darum, dass der AG eine ehrliche Haut ist. Was, wenn der Schüler wirklich mal stürzt und in die Scherben fällt? Was, wenn auch dem Hin- oder Heimweg ein Unfall passiert?
Der AG möchte auch nicht, dass der Schüler im Fall der Fälle der KV o. ä. ein Märchen erzählen muss.

Kannst Du also zu den Fragen was sagen?

LG
Jadzia