Eintreten des Verzugs bei Nacherfüllung

Hallo,

ich habe mal eine Frage zu o.g. Themenkomplex. Der Gang der Dinge ist ja der folgende: der Gläubiger verlangt Nacherfüllung und setzt dafür eine angemessene Frist.

Wann tritt in diesem Fall der Verzug ein? Mit Verstreichen der gesetzten Frist oder mit der Geltendmachung des Anspruchs auf Nacherfüllung?

Mich verwirrt in dem Kontext insbesondere § 286 I S. 1, nach dem der Verzug mit der Mahnung eintritt. Logisch fände ich es, wenn der Verzug erst mit Verstreichen der Frist einträte. Oder bezieht sich § 286 I S. 1 ohnehin auf die Mahnung, die nach Verstreichen der Frist ausgesprochen wird?

Irgendwie stehe ich gerade auf dem Schlauch und wäre dankbar, wenn mir da mal jemand auf die Sprünge helfen würde.

Gruß
Christian

Hallo,

286 I BGB bezieht sich auf Mahnungen NACH Eintritt der Fälligkeit.

Gruß,
speedofthoughts

… was freilich hier nicht weiterhilft, weil der Anspruch auf Nacherfüllung bereits bei der Übergabe der mangelhaften Sache fällig ist …

Levay

… was freilich hier nicht weiterhilft, weil der Anspruch auf
Nacherfüllung bereits bei der Übergabe der mangelhaften Sache
fällig ist …

Magst Du mir denn die Frage beantworten? :wink: Oder war das bereits die Antwort, nur daß ich sie nicht als solche erkenne?

Fragen über Fragen…

Gruß

Christian

Ich habe die Frage bei jurawelt.de gepostet und muss nun selbst erst mal auf Antwort warten. Ich könnte beide Möglichkeiten dogmatisch begründen und weiß nicht, wie es die berühmte herrschende Meinung sieht, oder ob es gar eine ständige Rechtsprechung gibt.

Ich melde mich, sobald ich mehr weiß.

Levay

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… was freilich hier nicht weiterhilft, weil der Anspruch auf
Nacherfüllung bereits bei der Übergabe der mangelhaften Sache
fällig ist …

Zugegeben, ich kenne die „neue“ Schuldrechtsreform nicht mehr aus dem Studium, jedoch ist eine angemessene Fristsetzung zur Nacherfüllung Voraussetzung zur Geltendmachung weiterer Behelfe (Wortlaut der §§ 323 I und 281 I), oder nicht?

Archiv
/t/mahnung-und-fristsetzung/4910292/2

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Mir kam die Frage gleich so bekannt vor. TRAURIG, dass ich die Antwort nicht mehr wusste. :frowning:

Levay

Das hat aber doch mit der Frage nichts zu tun.

Levay

Ah, OK, verstanden. Dank an alle Beteiligten.

Gruß
Christian