Hallo,
muss in Deutschland ein rückwârtsfahrender einparkender Reisebuss durch einen Einweiser eingewiesen werden?
Ein ausländischer Bekannter behauptete das in einem Gespräch.
Gruss
Rainer
Hallo Rainer,
bei Bussen ist mir explizit nichts bekannt, genausowenig wie bei Lkw.
ABER wenn die Sicht eingeschränkt ist, muss man sich einweisen lassen, egal ob es jetzt ein Pkw oder Bus ist. Wird dabei jemand geschädigt kostet es Bußgeld.
TBNR 110136
Sie beschädigten beim Fahren in eine/aus einer Parklücke ein stehendes Fahrzeug.
§ 10, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 48 BKat; § 19 OWiG
(B - 1)
20 Euro VG
Wenn es schief läuft kann es sogar Punkte geben.
TBNR 109649
Sie ließen beim Rückwärtsfahren die Ihnen obliegende besondere Vorsicht
außer Acht. Es kam zum Unfall.
§ 9 Abs. 5, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 44 BKat;
§ 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
A - Verstoß
2 Punkte
60 Euro Bußgeld
Gruß
hartmut
Mache gerade den CE Führerschein, da wurde auch eben dieser Fakt behandelt. Beim Rückwärtsfahren hat man, wenn der rückwärtige Raum nicht komplett einzusehen ist (das dürfte wie beim LKW so auch beim Bus der Fall sein) einen Sicherungsposten einzusetzen. Verschwindet der Posten aus dem Sichtfeld, ist anzuhalten.
MfG
Goetz
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Rainer,
da hat Dein Bekannter Recht, siehe §9Abs.5 StVO:
Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren muß sich der Fahrzeugführer darüber hinaus so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen.
Ohne Einweiser ist eine Gefährdung beim Rückwärtsfahren des Reisebusses unmöglich auszuschliessen. Ausnahme: der Bus verfügt über eine Kamera am Heck.
Gruss Jakob