Hallo,
Behördenmenschen sagen schnell mal was, um den Bürger der ihn
finaziert erst mal wieder wegzuschicken. Das spart Arbeit.
Einfach mal die einschlägige Quelle für die Behauptung nennen
lassen.
dies lass ich nun mal unkommentiert - wegen persönlicher
Beteiligung… - aber das ist ein Vorurteil…
Also es war nicht als Verallgemeinerung gedacht. Aus der
Formulierung sollte dies hervorgegangen sein. Etwas anderes
wäre es sicher bei Verwendung von immer, stets, grundsätzlich
usw. gewesen.
ohne Verallgemeinerung wäre es besser zu schreiben MANCHE MITARBEITER der Behörden…
Dein Post ist ein Widerspruch in sich…
Aus eigener Erfahrung schilderst du dass man weder Haupt-noch
Nebenwohnung abmelden muss. Dann schreibst du, dass du die
Nebenwohnung doch abgemeldet hast…!!!
Es ging hier zudem um die Behauptung, dass man den
Nebenwohnsitz am Nebenwohnsitz abmelden müßte.
Wann war das denn? Das muss aber schon mindestens 2-4 Jahre her sein. Mittlerweile hat sich -jedenfalls in Bayern- dies insoweit geändert, dass man die Abmeldung der Nebenwohnung auch bei der Hauptwohnungs-Meldebehörde abgeben kann; durch elektronische Mitteilung an die Nebenwohnungs-Meldebehörde wird dort dann die Abmeldung vorgenommen.
Hauptwohnung muss man nicht abmelden - soweit richtig…
Nebenwohnung - wenn keine andere Nebenwohnung bezogen wird -
ist weiterhin abmeldepflichtig
Das scheint mir jetzt in der Tat ein Widerspruch zu sein. Wenn
man keine andere Nebenwohnung bezieht, muss die vorhandene
Nebenwohnung abgemeldet werden? Was ist denn das für eine
Regelung?
Ich kann doch meinen Hauptwohnsitz verlegen und die
bisherige Nebenwohnung auch weiterhin nutzen und bin doch dann
auch weiterhin verpflichtet, diese als solche zu melden.
Es geht hier rein um die Nebenwohnung. Hat nix mit Hauptwohnungs-Verlegung zu tun.
Lies mal das Melderechtsrahmengesetz § 11 Allgemeine
Meldepflicht - und dieses Gesetz gilt für alle Meldebehörden
in Deutschland.
Gilt dieses Gesetz vielleicht nicht sogar für alle
Meldepflichtigen? O.K. rethorische Frage.
Gilt für alle Meldepflichtige, richtig.
Und wo steht da jetzt, dass man sich in Deutschland abmelden
muss? Der einzige Grund sich abzumelden ist offenbar, wenn man
sich ins Ausland begibt. Aber das ist ja dann nicht in
Deutschland.
Das steht im § 11 - bitte diesen richtig lesen und auch richtig verstehen. Es heisst: wer keine neue Wohnung bezieht muss sich abmelden.
Das heisst nun, Verlegung der Hauptwohnung oder Nebenwohnung von A nach B in Deutschland - also neue Wohnung wird bezogen - muss man sich nicht abmelden. Man meldet sich einfach bei der Gemeinde B an, gibt mit an dass Wohnung A aufgegeben wird und durch elektronische Datenübermittlung an Gemeinde A wird man abgemeldet.
Bewohnte man aber nun bis zum Tag X in Gemeinde C auch noch eine Nebenwohnung und bezieht keine neue Nebenwohnung in F, so ist Nebenwohnung C abzumelden. Ob man die Abmeldung bei Meldebehörde C oder bei Meldebehörde der Hauptwohnung abgibt, ist egal (jedenfalls in Bayern).
Um aber nochmal auf den Punkt zurückzukommen, ob man die
Nebenwohnung am Nebenwohnsitz abzumelden hat, habe ich im
Melderechtsrahmengesetz mal weitergelesen. Habe dazu leider
nichts gefunden. Das muss dann wohl tatsächlich in den
einzelnen Ländern unterschiedlich gehandhabt werden.
So kann es also durchaus in Bremen anders als in NRW sein.
Glaube ich aber nicht.
Mir geht es um die reine Abmeldung, nicht darum WO die Abmeldung stattfinden muss - da deine Rede war, man muss sich gar nicht abmelden.
Gruss Sid