Einwohnermeldeamt: Ummeldung 2. Wohnsitz

Hallo,

vielleicht arbeitet ja jemand auf einem Einwohnermeldeamt und kann mir folgende Frage beantworten:

Wo muss man den 2. Wohnsitz (Hauptwohnsitz bleibt wie gehabt) ummelden? Am 2. Wohnsitz oder ist grundsätzlich das Einwohnmeldeamt am Hauptwohnsitz (was für mich viel praktischer wäre, weil am Hauptwohnsitz halte ich mich ja viel öfter auf) zuständig?

Gruß
Werner

Hallo,

aus eigener Erfahrung: Zweitwohnsitze muss man an den jeweiligen Orten abmelden. Wir dachten auch das ginge wie beim Erstwohnsitz und beim Heiraten wir festgestellt, dass mein Mann 2 Zweitwohnsitze eingetragen hat :frowning: Das Einwohnermeldeamt hat uns dann gesagt, dass wir in den anderen Städten sagen müssen, dass er da nicht mehr wohnt.

Grüße
Jessica

Hallo,

Das Einwohnermeldeamt hat uns dann gesagt, dass wir in den anderen Städten sagen müssen, dass er da nicht mehr wohnt.

Behördenmenschen sagen schnell mal was, um den Bürger der ihn finaziert, erstmal wieder wegzuschicken. Das spart Arbeit. Einfach mal die einschlägige Quelle für die Behauptung nennen lassen.
Aus eigener Erfahrung kann ich nun wieder sagen, dass man sich in Deutschland nicht abmelden muss, weder Haupt- noch Nebenwohnsitz. Wenn man sich an einem anderen Ort mit Hauptwohnsitz meldet, dann ist wohl klar, dass man am alten Wohnsitz eben keinen mehr hat.
Aber vielleicht gibts da wieder Unterschiede bei den einzelnen Bundesländern.
Bei mir lief dies damals so, dass ich zunächst am Nebenwohnsitz eben diesen als solchen angemeldet habe. Später habe ich dann dort den alten Nebenwohnsitz zum neuen Hauptwohnsitz und den alten Hauptwohnsitz zum neuen Nebenwohnsitz umgemeldet. Und noch 'ne Weile später habe ich diesen Nebenwohnsitz dann am Hauptwohnsitz abgemeldet. Es war also nicht notwendig, sich zum alten Wohnsitz zu begeben und dort abzumelden.

Gruß

Hallo,

[MOD] Vollzitat entfernt

Anmeldung geht nur immer bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt, in dessen Bereich man eine Wohnung bezieht. Mittlerweile haben viele Gemeinden die Anmeldeformulare online gestellt. Diese kann man ausdrucken, ausfüllen und unterschrieben der Meldebehörde zusenden (per Post wegen der Original-Unterschrift). Die Anmeldebestätigung kriegt man dann halt auch wieder per Post zugesandt.

Gruss Sid

Hallo,

[MOD] Vollzitat entfernt

Mittlerweile kann man das Abmeldeformular für die Nebenwohnung auch bei der Hauptwohnung abgeben (jedenfalls in Bayern). Die Meldebehörde der Nebenwohnung wird elektronisch von der Abmeldung verständigt. Wenn man eine Abmeldebestätigung der Nebenwohnung benötigt, muss man sich aber an die zuständige Meldebehörde wenden (kann die Hauptwohnungs-Meldebehörde nicht ausstellen).

Gruss Sid

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Hi,

Behördenmenschen sagen schnell mal was, um den Bürger der ihn
finaziert erst mal wieder wegzuschicken. Das spart Arbeit.
Einfach mal die einschlägige Quelle für die Behauptung nennen
lassen.

dies lass ich nun mal unkommentiert - wegen persönlicher Beteiligung… - aber das ist ein Vorurteil…

Aus eigener Erfahrung kann ich nun wieder sagen, dass man sich
in Deutschland nicht abmelden muss, weder Haupt- noch
Nebenwohnsitz. Wenn man sich an einem anderen Ort mit
Hauptwohnsitz meldet, dann ist wohl klar, dass man am alten
Wohnsitz eben keinen mehr hat.
Aber vielleicht gibts da wieder Unterschiede bei den einzelnen
Bundesländern.
Bei mir lief dies damals so, dass ich zunächst am
Nebenwohnsitz eben diesen als solchen angemeldet habe. Später
habe ich dann dort den alten Nebenwohnsitz zum neuen
Hauptwohnsitz und den alten Hauptwohnsitz zum neuen
Nebenwohnsitz umgemeldet. Und noch ne Weile später habe ich
diesen Nebenwohnsitz dann am Hauptwohnsitz abgemeldet. Es war
also nicht notwendig sich zum alten Wohnsitz zu begeben und
dort abzumelden.

Gruß

Dein Post ist ein Widerspruch in sich…
Aus eigener Erfahrung schilderst du dass man weder Haupt-noch Nebenwohnung abmelden muss. Dann schreibst du, dass du die Nebenwohnung doch abgemeldet hast…!!!
Hauptwohnung muss man nicht abmelden - soweit richtig…
Nebenwohnung - wenn keine andere Nebenwohnung bezogen wird - ist weiterhin abmeldepflichtig

Les mal das Melderechtsrahmengesetz § 11 Allgemeine Meldepflicht - und dieses Gesetz gilt für alle Meldebehörden in Deutschland.

Gruss Sid

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ot: Behördenmenschen…
Hi!

Behördenmenschen sagen schnell mal was, um den Bürger der ihn finanziert, erstmal wieder wegzuschicken. Das spart Arbeit.

Ja ja… Wir sind schon dienstleistungsfeindliche Steuergelderschmarotzer, die aus lauter Faulheit vorsätzlich Falschauskünfte geben (und denen selbstverständlich egal ist, dass sie damit gegen Gesetze, Verordnungen und/oder Dienstanweisungen verstoßen)…

Gruß
Liza Jadzia

Hi!

Behördenmenschen sagen schnell mal was, um den Bürger der ihn finanziert, erstmal wieder wegzuschicken. Das spart Arbeit.

Ja ja… Wir sind schon dienstleistungsfeindliche
Steuergelderschmarotzer, die aus lauter Faulheit vorsätzlich
Falschauskünfte geben (und denen selbstverständlich egal ist,
dass sie damit gegen Gesetze, Verordnungen und/oder
Dienstanweisungen verstoßen)…

Das wäre jetzt sicher eine unzulässige Verallgemeinerung. Aber hin und wieder fragt man sich schon, warum man falsche Infos bekommt. Dann entweder aus oben genanntem Grund. Eine andere Möglichkeit wäre natürlich, dass die falsche Antwort nicht aus Faulheit sondern aus Dummheit gegeben wird. Und ich habe noch in keinem Gesetz usw. gelesen, dass Dummheit bestraft würde. Warum sollte das dann ausgerechnet hier anders sein? Wäre ja auch schlimm.

Gruß

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Hi,

Behördenmenschen sagen schnell mal was, um den Bürger der ihn
finaziert erst mal wieder wegzuschicken. Das spart Arbeit.
Einfach mal die einschlägige Quelle für die Behauptung nennen
lassen.

dies lass ich nun mal unkommentiert - wegen persönlicher
Beteiligung… - aber das ist ein Vorurteil…

Also es war nicht als Verallgemeinerung gedacht. Aus der Formulierung sollte dies hervorgegangen sein. Etwas anderes wäre es sicher bei Verwendung von immer, stets, grundsätzlich usw. gewesen.

Dein Post ist ein Widerspruch in sich…
Aus eigener Erfahrung schilderst du dass man weder Haupt-noch
Nebenwohnung abmelden muss. Dann schreibst du, dass du die
Nebenwohnung doch abgemeldet hast…!!!

Das ist kein Widerspruch. Man ist beispielsweise auch nicht verpflichtet gegen einen falschen Bescheid einen Widerspruch einzulegen. Aber man kann. Das ist schon ein Unterschied.
Es ging hier zudem um die Behauptung, dass man den Nebenwohnsitz am Nebenwohnsitz abmelden müßte.

Hauptwohnung muss man nicht abmelden - soweit richtig…
Nebenwohnung - wenn keine andere Nebenwohnung bezogen wird -
ist weiterhin abmeldepflichtig

Das scheint mir jetzt in der Tat ein Widerspruch zu sein. Wenn man keine andere Nebenwohnung bezieht, muss die vorhandene Nebenwohnung abgemeldet werden? Was ist denn das für eine Regelung? Ich kann doch meinen Hauptwohnsitz verlegen und die bisherige Nebenwohnung auch weiterhin nutzen und bin doch dann auch weiterhin verpflichtet, diese als solche zu melden.

Lies mal das Melderechtsrahmengesetz § 11 Allgemeine
Meldepflicht - und dieses Gesetz gilt für alle Meldebehörden
in Deutschland.

Gilt dieses Gesetz vielleicht nicht sogar für alle Meldepflichtigen? O.K. rethorische Frage.
Und wo steht da jetzt, dass man sich in Deutschland abmelden muss? Der einzige Grund sich abzumelden ist offenbar, wenn man sich ins Ausland begibt. Aber das ist ja dann nicht in Deutschland.

Um aber nochmal auf den Punkt zurückzukommen, ob man die Nebenwohnung am Nebenwohnsitz abzumelden hat, habe ich im Melderechtsrahmengesetz mal weitergelesen. Habe dazu leider nichts gefunden. Das muss dann wohl tatsächlich in den einzelnen Ländern unterschiedlich gehandhabt werden.
So kann es also durchaus in Bremen anders als in NRW sein. Glaube ich aber nicht.

Gruß

Ja ja… Wir sind schon dienstleistungsfeindliche Steuergelderschmarotzer, die aus lauter Faulheit vorsätzlich Falschauskünfte geben (und denen selbstverständlich egal ist, dass sie damit gegen Gesetze, Verordnungen und/oder Dienstanweisungen verstoßen)…

Das wäre jetzt sicher eine unzulässige Verallgemeinerung.

Komisch, aber das hatte sich irgendwie so angehört… :wink:

Eine andere Möglichkeit wäre natürlich, dass die falsche Antwort nicht aus Faulheit sondern aus Dummheit gegeben wird.

Ich fürchte (im Schutze meiner halbwegsen Anonymität), dass dies in der Tat auf (freundlich geschätzte) 60 % meiner Kolleginnen in der EZ zutrifft… Wobei ich hier einfach mal pauschal Dummheit mit Unwissenheit gleichsetze. :smile: (Und ja: Ich gebe zu, dass ich mich für einige Auskünfte und Kollegen des Öfteren schämen muss!)

Achja: In Ermangelung weitreichenderer Erfahrungen spreche ich hier ausdrücklich nur fürs KUZ (nicht, dass sich die JobCenter-Kollegen auch noch angegriffen fühlen :smile:!

Und ich habe noch in keinem Gesetz usw. gelesen, dass Dummheit bestraft würde.

In „meinem“ Falle bedeutet dies aber (wenn ich Glück habe :wink: Nichtverlängerung des befristeten Vertrages – und statt Einstellung eines qualifizierten Azubis mehr die Einstellung eines neuen „weißen Blattes“ für ein Jahr…

LG
Liza Jadzia
die meint, immer mal wieder hervorheben zu müssen, dass es auch andere Behördenmenschen gibt :smile:

Hallo,

Behördenmenschen sagen schnell mal was, um den Bürger der ihn
finaziert erst mal wieder wegzuschicken. Das spart Arbeit.
Einfach mal die einschlägige Quelle für die Behauptung nennen
lassen.

dies lass ich nun mal unkommentiert - wegen persönlicher
Beteiligung… - aber das ist ein Vorurteil…

Also es war nicht als Verallgemeinerung gedacht. Aus der
Formulierung sollte dies hervorgegangen sein. Etwas anderes
wäre es sicher bei Verwendung von immer, stets, grundsätzlich
usw. gewesen.

ohne Verallgemeinerung wäre es besser zu schreiben MANCHE MITARBEITER der Behörden…

Dein Post ist ein Widerspruch in sich…
Aus eigener Erfahrung schilderst du dass man weder Haupt-noch
Nebenwohnung abmelden muss. Dann schreibst du, dass du die
Nebenwohnung doch abgemeldet hast…!!!

Es ging hier zudem um die Behauptung, dass man den
Nebenwohnsitz am Nebenwohnsitz abmelden müßte.

Wann war das denn? Das muss aber schon mindestens 2-4 Jahre her sein. Mittlerweile hat sich -jedenfalls in Bayern- dies insoweit geändert, dass man die Abmeldung der Nebenwohnung auch bei der Hauptwohnungs-Meldebehörde abgeben kann; durch elektronische Mitteilung an die Nebenwohnungs-Meldebehörde wird dort dann die Abmeldung vorgenommen.

Hauptwohnung muss man nicht abmelden - soweit richtig…
Nebenwohnung - wenn keine andere Nebenwohnung bezogen wird -
ist weiterhin abmeldepflichtig

Das scheint mir jetzt in der Tat ein Widerspruch zu sein. Wenn
man keine andere Nebenwohnung bezieht, muss die vorhandene
Nebenwohnung abgemeldet werden? Was ist denn das für eine
Regelung?
Ich kann doch meinen Hauptwohnsitz verlegen und die
bisherige Nebenwohnung auch weiterhin nutzen und bin doch dann
auch weiterhin verpflichtet, diese als solche zu melden.

Es geht hier rein um die Nebenwohnung. Hat nix mit Hauptwohnungs-Verlegung zu tun.

Lies mal das Melderechtsrahmengesetz § 11 Allgemeine
Meldepflicht - und dieses Gesetz gilt für alle Meldebehörden
in Deutschland.

Gilt dieses Gesetz vielleicht nicht sogar für alle
Meldepflichtigen? O.K. rethorische Frage.

Gilt für alle Meldepflichtige, richtig.

Und wo steht da jetzt, dass man sich in Deutschland abmelden
muss? Der einzige Grund sich abzumelden ist offenbar, wenn man
sich ins Ausland begibt. Aber das ist ja dann nicht in
Deutschland.

Das steht im § 11 - bitte diesen richtig lesen und auch richtig verstehen. Es heisst: wer keine neue Wohnung bezieht muss sich abmelden.

Das heisst nun, Verlegung der Hauptwohnung oder Nebenwohnung von A nach B in Deutschland - also neue Wohnung wird bezogen - muss man sich nicht abmelden. Man meldet sich einfach bei der Gemeinde B an, gibt mit an dass Wohnung A aufgegeben wird und durch elektronische Datenübermittlung an Gemeinde A wird man abgemeldet.

Bewohnte man aber nun bis zum Tag X in Gemeinde C auch noch eine Nebenwohnung und bezieht keine neue Nebenwohnung in F, so ist Nebenwohnung C abzumelden. Ob man die Abmeldung bei Meldebehörde C oder bei Meldebehörde der Hauptwohnung abgibt, ist egal (jedenfalls in Bayern).

Um aber nochmal auf den Punkt zurückzukommen, ob man die
Nebenwohnung am Nebenwohnsitz abzumelden hat, habe ich im
Melderechtsrahmengesetz mal weitergelesen. Habe dazu leider
nichts gefunden. Das muss dann wohl tatsächlich in den
einzelnen Ländern unterschiedlich gehandhabt werden.
So kann es also durchaus in Bremen anders als in NRW sein.
Glaube ich aber nicht.

Mir geht es um die reine Abmeldung, nicht darum WO die Abmeldung stattfinden muss - da deine Rede war, man muss sich gar nicht abmelden.

Gruss Sid

Hallo,

ohne Verallgemeinerung wäre es besser zu schreiben MANCHE
MITARBEITER der Behörden…

Die deutsche Sprache ist sehr reich an Formulierungen und somit ist es leider unvermeidbar, dass irgendwer etwas anderes hineininterpretiert als man ausdrücken wollte.

Alles klar. Es war also früher üblich, dass aufgegebene Nebenwohnungen am Nebenwohnsitz abmelden mußten? Inzwischen ist das nicht mehr nötig. Einzelne Bundesländer haben dies allerdings unterschiedlich schnell eingeführt.

Gruß