Elektrogeräte Reparieren ohne Meister?

Hallo,
mich würde es interessieren, welche Reparaturen man machen darf wenn man keinen Elektromeister hat? Ein bekannter von mir arbeit bei einer Firma, die den Kundendienst und Wartung für Geräte eines Herstellers machen und dort hat weder jemand einen Meister noch ist ausgebildeter Elektriker. Der hat lediglich einen Kurs bei der Innung gemacht und nennt sich jetzt Elektrotechnisch unterwiesene Fachkraft oder so?!
Dieser bekannte arbeitete zuvor bei einen anderen Gastronomieausstatter.
Die haber dort genauso alle Geräte repariert oder Garanitieleistungen der Verkauften Geräte erledigt, ohne meister!
Ist das Rechtens?

Handwerksordnung
Hi !

Die Frage läßt sich aus § 1 der HwO in Verbindung mit der Anlage A beantworten.

BARUL76

Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungspflichtige Handwerke betrieben werden können (§ 1 Abs. 2)

Nr.

1
Maurer und Betonbauer

2
Ofen- und Luftheizungsbauer

3
Zimmerer

4
Dachdecker

5
Straßenbauer

6
Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer

7
Brunnenbauer

8
Steinmetzen und Steinbildhauer

9
Stukkateure

10
Maler und Lackierer

11
Gerüstbauer

12
Schornsteinfeger

13
Metallbauer

14
Chirurgiemechaniker

15
Karosserie- und Fahrzeugbauer

16
Feinwerkmechaniker

17
Zweiradmechaniker

18
Kälteanlagenbauer

19
Informationstechniker

20
Kraftfahrzeugtechniker

21
Landmaschinenmechaniker

22
Büchsenmacher

23
Klempner

24
Installateur und Heizungsbauer

25
Elektrotechniker

26
Elektromaschinenbauer

27
Tischler

28
Boots- und Schiffbauer

29
Seiler

30
Bäcker

31
Konditoren

32
Fleischer

33
Augenoptiker

34
Hörgeräteakustiker

35
Orthopädietechniker

36
Orthopädieschuhmacher

37
Zahntechniker

38
Friseure

39
Glaser

40
Glasbläser und Glasapparatebauer

41
Vulkaniseure und Reifenmechaniker

Dürfen sie nicht. Bevor ich jetzt das lange beschriebe was jemand ohne Meister nicht darf / darf. Lies dier einfach bei der Innung oder HWK durch was Elektrotechnisch unterwiesene Personen (DAS HEIST NICHT FACHKRAFT, eine Fachkraft ist mind. ein Geselle) dürfen.
Schnel gronb gesagt die kenen die Sicherheitsregeln, dürfen einen Ofen (Keine Industrieofen) und eine Lampe anschleissen wenn eine Heradanschlussdose / Lüsterklemme vorhanden ist udn dürfen Messen ob sie es richtig angeschlossen haben. Also nur normle Haushaltsgeräte (Schreiner baut Küche ein und schliesst mit eine konfektionierten zugelassenen Herdanschlusskabel den Herd an und baut unter die Amaturen eine Lampe die an einer Lüsterklemme angeschlossen wird)
Das war es auch schon.

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Habe nochmal nachgesehen.
Es gibt Elektrofachkräfte für ein begrenztes Aufgabengebiet. Diese müssen hierfür aber eine Prüfung ablegen. Diese brauchen aber über sich einen Meister / Ingeneuer Elektrotechnik.
Sie dürfen nach einer Reperatur eigentlich keine Inbetriebname vornehmen da sie die Abschliessende Messung und Überprüfung nicht vornehmen dürfen.

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