Elektroreparaturen und Meisterpflicht

Hallo,

mir wurde zu oben genanntem Thema folgender Link gegeben:
/t/elektrogeraete-reparieren-ohne-meister/2610564

Nun verträgt sich dieses aber nicht ganz mit der Praxis…

Ich arbeite in einem Hotel. Technischer Leiter ist ein gelernter Schreiner, ein Kollege und ich sind gelernte Elektriker, (ich dazu noch Staatlich geprüfter Techniker) und ein Kollege eigentlich Kellner, aber quasi ein Multitalent.
Die Haustechnik besteht also aus genannten 4 Personen.

Diese machen aber auch (fast) alles, was das Hotel an Wehwehchen hat.
Dazu gehören aber auch Reparaturen an Staubsaugern, Einbau neuer Bediengeräte en den Herden und anderen Geräten der Küche, in nem Büro mal ne neue Steckdose einbauen und ähnliche Elektro-Arbeiten.
Auch das neue Setzen von Dosen (weil grad irgendwo ein Fernseher hin soll auf ner flachen Wand) inkl dem Verlegen der Antennen- und Stromleitungen dorthin gehört dazu.

Auch hat unser Technischer Leiter ein Fluke 6500 gekauft, da wir von der Firmenführung alle Geräte regelmässig auf ihre Sicherheit überprüfen sollen.

Nun sind das (vor allem das letzte) aber Arbeiten, bei denen ich ein Vorhandensein eines Elektromeisters aus dem oben gelinkten Artikel sehe.

Oder vertue ich mich da grad ??

Richtig. Grundsätzlich ist der Meister hierfür erforderlich.
Es gibt jedoch Ausnahmen. So darf z.B. ein Elektroingenieur mit nachgewiesener Berufserfahrung im Handwerk ebenfalls solch einen Betrieb führen. Dieser Nachweis muß jedoch der Handwerkskammer vorliegen und die Ausnahme von der HWK genehmigt sein.
Für die Ausbildung von AZUBIS reicht dies jedoch noch nicht. Hierfür muß eine separate Befähigung nachgewiesen werden.