Hallo zusammen
Bei uns im Haus hatten wir bis vor kurzem nur 2-adrige Kabel, also keine Erdung. Daher haben wir die Elektroinstallation im ganzen Haus komplett erneuert, außer in dem Gäste-WC, da das Leerrohr, in dem das Kabel verlegt ist, in eine nicht zugängliche Dose in die Küche führt( das 2-adrige Kabel kommt aus der Dose in der Küche in die Toilette). Dies ist auch nicht weiter schlimm, da in dem WC keine Steckdose ist und nur Lampen, die keine Erdung benötigen. Nun habe ich jedoch gesehen, dass der Elektriker in der Verzeigungsdose in dem WC die blauen Nulleiter und die Kabel mit Erdung( also die neuen Kabel zu den Lampen in der Toilette) zusammen in eine Wago-Klemme gesteckt hat. Daher wollte ich mich erkundigen, ob dies ok ist. Vielen Dank für Antworten!
ja, ist ok so.
hallo hans,
früher oder später kommen null und erde schaltungstechnisch sowieso wieder zusammen. wenn eh nur 2 adern da sind, gehts nicht anders. und fürs gäste-klo, das vermutlich nur an der decke strom für die lampe braucht, kann man das mal machen.
gruß
ann
Hallo Hans,
also sagen wir mal so.Die Lampe hat keinen Schutzleiteranschluss, das bedeutet das sie schutzisoliert ist.
Das was der Elektriker da gemacht hat, nennt sich „Klassische Nullung“
Damals war dieses erlaubt. In dem „blauen draht, den du als Nullleiter bezeichnet hast“ war frueher das Potential des PEN Leiter gefuehrt ( PEN = Schutz und Nulleiter zusammen) Dies ist heute verboten, sofern der Quersachnitt des Kabels 6mm² unterschreitet.
Heutzutage darfst du dies nicht mehr anwenden! Es sei denn es handelt sich um Bestandschutz, dann ja. Darunter versteht man das die Anlage so bleibt wie sie ist. Wie es in deinem Fall ist! Solltest du jedoch nun noch zusaetzlich im Bad eine Schukosteckdose wollen dann kannst du nicht mehr 2 Adern verlegen! Dann musst du in der Dose den blauen und Gruen / gelben Drath auf den blauben Drath von dem ankommenden Kabel ( Zuleitung) legen. Dies nennt sich dann Stromlose Nullung oder Mininullung. Dann hast du an der Steckdose alle 3 Potentiale anliegen.
Wie ich aus deinem Posting lesen konnte hat der Elektriker in der Abzweigdose im WC die Stromlose Nullung gemacht, was richtig ist. Das heisst das du in der Lampe alle 3 Potentiale anliegen hast, aber nur 2 genutzt werden ( Phase und Nullleiter, da die Lampe „Schutzisoliert“ ist) Der Schutzleiter liegt dann nur in der Lampe drinne und hat das Potential des PE.
Soweit ist das Richtig 
Du kannst jederzeit an die bestehende Installation Steckdosen dranhaengen 
Ich hoffe ich habe dir das einigermassen verstaendlich erklärt 
MFG Alex
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Hallo zusammen
Bei uns im Haus hatten wir bis vor kurzem nur 2-adrige Kabel,
also keine Erdung. Daher haben wir die Elektroinstallation im
ganzen Haus komplett erneuert, außer in dem Gäste-WC, da das
Leerrohr, in dem das Kabel verlegt ist, in eine nicht
zugängliche Dose in die Küche führt( das 2-adrige Kabel kommt
aus der Dose in der Küche in die Toilette).Heutzutage darfst du dies nicht mehr anwenden! Es sei denn es
handelt sich um Bestandschutz, dann ja.
Darunter versteht man das die Anlage so bleibt wie sie ist.
Wie es in deinem Fall ist. Ist es nicht.
Siehe oben. Das hebt den Bestandschutz auf!
MFG Alex
mfg
W.
Moinmoin,
nein- jedoch üblich.
Hallo zusammen
Bei uns im Haus hatten wir bis vor kurzem nur 2-adrige Kabel,
also keine Erdung.
Der frühere 0-Leiter hatte den SL = Schutzleiter und den Mp = Mittelpunktsleiter und war geerdet.
Daher haben wir die Elektroinstallation im
ganzen Haus komplett erneuert, außer in dem Gäste-WC, da das
Leerrohr, in dem das Kabel verlegt ist, in eine nicht
zugängliche Dose in die Küche führt( das 2-adrige Kabel kommt
aus der Dose in der Küche in die Toilette). Dies ist auch
nicht weiter schlimm, da in dem WC keine Steckdose ist und nur
Lampen, die keine Erdung benötigen. Nun habe ich jedoch
gesehen, dass der Elektriker in der Verzeigungsdose in dem WC
die blauen Nulleiter
der blaue oder Draht ist der Neutralleiter und hat keine Schutzfunktion
und die Kabel mit Erdung( also die neuen
Wenn Du hier den grün/gelben Draht meinst dann ist es der PE.
Und genau da beist sich die Katze in den Schwanz.
Ist die Anlage z.B. in der Verteilung bereits aufgeteilt in N-Leiter und PE-Leiter so darf innerhalb dieses TN-S Netzes eine spätere Zusammenführung nicht erfolgen.
Sollte Deine Leitung/Kabel nur zwei Dräte habern z.B. sw und bl(also kein grün/gelben Draht), so darf da kein Kabel oder Leitung mit einem grün/gelben Draht angeschlossen werden.
Hat Deine alte Leitung einen gn/ge Draht, so darf dieser nicht für Stromleitzweche benutzt werden, sondern dient nur der Schutzfunktion- er darf daher nur im Fehlerfall Strom führen. In dem Fall würde Dir der Rückleiter fehlen.
Der grün/gelbe Draht bietet eine Schutzmaßnahme an. Ein falsches oder garnicht beschalten des gn/ge Drahtes ist nicht erlaubt weil es eine Schutzmaßnahme vortäuscht.
Es muß also zu Deinem Schutzisolierten Endgerät eine „NYM-O“ oder „NIFY-O“ Leitung verlegt sein bzw. wenn Du Kabel verwendest ein „NYY-0“. Solche Leitungen/Kabel sind jedoch selten und der Elektriker macht sich da das Leben leicht sich ein entsprechendes Kabel zu besorgen. Also verwendet er die Ausführung „-J“.
Das ist nach den Vorschriften so falsch jedoch in der Praxis üblich.
Kabel zu den Lampen in der Toilette) zusammen in eine
Wago-Klemme gesteckt hat. Daher wollte ich mich erkundigen, ob
dies ok ist. Vielen Dank für Antworten!
Gruß
F.-M.
Hallo zusammen
Bei uns im Haus hatten wir bis vor kurzem nur 2-adrige Kabel,
also keine Erdung. Daher haben wir die Elektroinstallation im
ganzen Haus komplett erneuert, außer in dem Gäste-WC , da das
Leerrohr, in dem das Kabel verlegt ist, in eine nicht
zugängliche Dose in die Küche führt( das 2-adrige Kabel kommt
aus der Dose in der Küche in die Toilette).Heutzutage darfst du dies nicht mehr anwenden! Es sei denn es
handelt sich um Bestandschutz, dann ja.
Darunter versteht man das die Anlage so bleibt wie sie ist.Wie es in deinem Fall ist. Ist es nicht.
Siehe oben. Das hebt den Bestandschutz auf!
MFG Alex
mfg
W.
Hallo Wolfgang,
siehe oben da steht das alles neu gemacht wurde ausser im WC und um den Raum geht es und da zaehlt dann der Bestandsschutz noch oder?
MFG Alex
Hallo Ann
früher oder später kommen null und erde schaltungstechnisch
sowieso wieder zusammen.
Endlich mal jemand, die weiss wovon sie spricht.
wenn eh nur 2 adern da sind, gehts
nicht anders. und fürs gäste-klo, das vermutlich nur an der
decke strom für die lampe braucht, kann man das mal machen.
Andi
Guten Tag zusammen,
ich habe mir mal alle AW durchgelesen und möcht die Leute die keine Ahnung von der Sache haben bitten draußen zu bleiben.
-
Sollte die E-Installation wirklich soweit erneuert worden sein, warum wurde dann nicht gleich ein FI-Schutzschalter mit eingebaut ???
-
Die Erklärung mit den YM-J, YM-O und Elektriker machen es sich leicht, ist Unsinn !!!
Es ist zwingend vorgeschrieben bei jedem Lichtauslaß auch wenn Schutzisolierte Leuchten angeschlossen sind einen Schutz- (PE) leiter mit zuverlegen. Er ist jedoch nicht anzuschließen.
Hat den Grund, wenn die Leucht einmal gewechselt wird und eine mit Erdungsanschluß montiert wird, diese auch angeschlossen werden kann. -
Das Anklemmen des Schutzleiters an eine Nulleiterklemme ist unzulässig !!!
… WARUM :
Du hast noch Geräte, Lampen etc. auf diesem Stromkreis angeschlossen die eingeschaltet sind und natürlich diesen Nulleiter zur Rückleitung verwenden.
Du hast einen Nulleiterbruch in der Zuleitung zu dem Stromkreis.
Es funktioniert also nichts mehr.
Du gehst den Fehler suchen und machst z.B. die Lampe auf, stützt dich vielleicht noch auf dem metallenen Türstock ab und greifst den gelb grünen Draht am abgezwickten Ende an (es kann ja nichts drauf sein ist ja nur ein Erdungsdraht).
!!!Dann bist du der Nulleiter !!!
und Strom fließt durch deinen Körper.
Ich möchte dann nicht an deiner Stelle sein.
Was hier ein bißchen utopisch klingt, ist im Prinzip an der Tagesordnung im Bereich der Stromunfälle.
- Das Erdung und Nulleiter wieder irgendwo zusammenkommen ist richtig. Nur ist diese Antwort im Zusammenhang mit dieser Frage als nicht unbedingt ungefährlich anzusehen.
Mit freundlichen Grüßen
Danke erstmal für die vielen Antworten.
zu 1.)
Also die komplette Elektroinstallation wurde erneuert bis auf diese eine Verbindung zwischen der Küche und dem Gäste-WC. Das stromführende Kabel kommt von einer Dose in der Küche, die aber hinter den montierten Küchenschränken liegt und somit nur mit sehr großem Aufwand zugänglich wäre.
Im Bad haben wir so einen FI-Schalter, aber ist dies auch in einer Toilette vorgeschrieben, zumal dort ja keine Steckdose ist?
zu 3.)
Danke für die gute Erklärung. So ähnlich habe ich mir das gedacht, aber ich wusste nicht ob eine solche Verdrahtung zulässig ist oder nicht, da einerseits die Schaltung vorher auch mit so einer klassischen Nullung realisiert war, andererseits eine Situation, wie du sie geschildert hast, bei so einer Schaltung sehr gefährlich werden kann.
Ich habe jetzt folgendes gemacht:
Ich habe die Schutzleiter der beiden neuen Kabel, die zu den Lampen führen, aus der Wago-Klemme entfernt und in eine neue Klemme reingesteckt( auch wenn der Schutzleiter nicht funktioniert).
Das ist doch jetzt so ok und ich kann mit dem tapezieren beginnen?
Jepp, zustimm. owt
Hallo Siegfried,
ich habe mir deine ausführung durchgelesen und möchte dir diesbezueglich dazu noch folgendes sagen.
Dadurch das WEc nicht neu verkabelt wurde tritt der Bestandsschutz ein.
Laut Bestandschutz darfst du dann eine klassische Nullung machen!
Das führen eines PEN Leiters ist heutzutage noch erlaubt, sobald er mind einen Querschnitt von 6mm² hat.
Sicherlich schliesst man an ein 6 mm² keine Lampe an, aber es gibt genuegend Geraete wo dies gut möglich sein kann.
Was die Sache mit dem Fehlerfall angeht. Hast du schon einmal davon gehört das man einen Fehler meistens Spannungsfrei sucht? und wenn es so nicht geht dann sollte man vorher prüfen was los sein koennte und ggbfls. Sicherheitsvorkehrungen treffen.
Zu der Sache mit dem FI Schutzleiter.
Kannst du mit einmal bitteschoen erklären wie du ein FI Schalter einbauen möchtest, wenn du nur 2 Draehte zur Verfügung hast?
Soma ein FI im Haus / Whg. nur in Feuchtraeumen vorgeschrieben wird und da auch nur wenn Steckdosen etc. installiert sind. Also Geraete die Ortsveraenderlich angeschlossen werden koennen. Lampen muessen auch nicht an einem FI Schalter angeschlossen sein!
Es waere mir auch neu… Stell Dir mal vor du hast ein Geraet was einen Kristrom von 18 mA bringt… Eingebaut ist ein FI 25A/0,03 A 2pol. Diese schalten erfahrensgemnaess bei 16mA Fehlerstrom ab. Dann ist es dunkel.
So dann wünsche ich dir viel Spass bei der Fehlersuche…
MFG Alex
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Hmm so hast du die gruen/gelben draehte potentialfrei gemacht und koennten im Fehlerfall Spannung führen!
Am besten ist du machst da die „Klassische Nullung“ Stecke einfach einen blauen draht in die klemme wo du alle gruen/gelben hast und das ende ende in die vom Nullleiter.
So bist du definitiv auf der sicheren Seite.
PS: Stell dir mal folgendes vor… Du montierst eine neue Lampe mit PE Anschluss. du schliesst die lampe wie gewohnt an. Nun faellt die Phase auf das Gehaeuse. Gruen / Gelb und das Gehaeuse hat Spannung!
Machst du eine Klassische Nullung löst die Sicherung aus…
MFG Alex
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Guten Tag zusammen,
ich habe mir mal alle AW durchgelesen und möcht die Leute die
Ob Du es auch verstanden hast hm…
keine Ahnung von der Sache haben bitten draußen zu bleiben.
gib den Lehrlingen doch auch ne Möglichkeit
- Sollte die E-Installation wirklich soweit erneuert worden
sein, warum wurde dann nicht gleich ein FI-Schutzschalter mit
eingebaut ???
Das ist nicht die Frage gewesen.
- Die Erklärung mit den YM-J, YM-O und Elektriker machen es
sich leicht, ist Unsinn !!!
Sicher macht der Elektriker sich das Leben leicht, sonst würde er ja an dieser Stelle den N und PE nicht wider zusammernführen.
Vorschriften zu umgehen bedeutet nichts anderes als daß man sich das Leben leicht macht- und das in jeder Beziehung zur UVV.
Es ist zwingend vorgeschrieben bei jedem Lichtauslaß auch wenn
Schutzisolierte Leuchten angeschlossen sind einen Schutz- (PE)
Und hier Irrst Du Dich gewaltig, ansonsten sage wo genau diese Vorschrift herkommt
leiter mit zuverlegen. Er ist jedoch nicht anzuschließen.
Hat den Grund, wenn die Leucht einmal gewechselt wird und eine
mit Erdungsanschluß montiert wird, diese auch angeschlossen
werden kann.
Das ist doch kein Grund sondern lächerlich und bei den Haaren herbeigezogen.
Tatsache ist, sofern Deine Leitung/Kabel einen gn/ge Draht besitzt, so bietet Dir die Leitung/Kabel eine Schutzmaßnahme mit Schutzleiter an. Es gibt keine Auskunft da drüber wie diese Schutzmaßnahmen realisiert wird. Hat Deine Leitung/Kabel keinen gr/ge Leiter so muß Du dann eine Schutzmaßnahme ohne Schutzleiter anbieten. Dieses währe dann hier dieSchutzisolierung.
Danke
F.-M.
hi!
Es waere mir auch neu… Stell Dir mal vor du hast ein Geraet
was einen Kristrom von 18 mA bringt… Eingebaut ist ein FI
25A/0,03 A 2pol. Diese schalten erfahrensgemnaess bei 16mA
Fehlerstrom ab. Dann ist es dunkel.
Ein 30mA-FI, der bei 16mA auslöst? Habt ihr das gemessen? Oder einen kaputten erwischt?
Hi, wo wir mal in der Fa. lange weile hatten, haben wir mal 5 FI Schalter gemessen und dabei kam ein Durchschnitt von 16mA heraus.
EIN FI Schalter kann ruhig eher auslösem! Solange er wie in diesen Fall noch vor dem angegeben Fehlerstrom auslöst ist er ok und darf verbaut werden 
MFG Alex
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Hallo
Auch ich habe mir alle antworten angesehen und muss sagen, dass über Nullung/Erdung lange diskutiert werden kann.
In diesem Forum posten Leute aus Österreich, Deutschland und der Schweiz. Man wird sich also auf der Ebene der Vorschriften nie ganz einig, da sich die Vorschriften in den Details unterscheiden. Technisch gesehen ist das aber überall das selbe.
Das ganze Thema mit der Erdung/Nullung, sowie TN-C, TN-S, TN-C-S ist nicht so leicht zu erklären und verständlich zu machen (früher gings ja auch mit zwei Drähten!). Auch unter Sachkundigen Leuten herrscht da oft Meinungs- und Verständigungsschwierigkeiten.
In diesem speziellen Falle hätte der Elektriker eine Auf-Putz-Installation machen müssen. Obwohl von der Funktion her nicht nötig. Wie erklärt man das dem Kunden? Darum ist es sinnvoller und einfacher die Nullungssysteme zu mischen. Eine direkte Gefährdung eines Menschen besteht sicher nicht! Zumal Du ja zugibst, dass Null und Erde irgendwo zusammenkommen.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo
Ein 30mA-FI, der bei 16mA auslöst? Habt ihr das gemessen? Oder
einen kaputten erwischt?Hi, wo wir mal in der Fa. lange weile hatten, haben wir mal 5
FI Schalter gemessen und dabei kam ein Durchschnitt von 16mA
heraus.
EIN FI Schalter kann ruhig eher auslösem! Solange er wie in
diesen Fall noch vor dem angegeben Fehlerstrom auslöst ist er
ok und darf verbaut werden
Das stimmt, 50% des Nennauslösestromes sind dabei die untere Grenze. Das besagen internationale Vorschriften.
Gruss
Andi
Daher haben wir die Elektroinstallation im
ganzen Haus komplett erneuert, außer in dem Gäste-WC ,Heutzutage darfst du dies nicht mehr anwenden! Es sei denn es
handelt sich um Bestandschutz, dann ja.
Darunter versteht man das die Anlage so bleibt wie sie ist.Wie es in deinem Fall ist. Ist es nicht.
Siehe oben. Das hebt den Bestandschutz auf!
MFG Alex
mfg
W.Hallo Wolfgang,
siehe oben da steht das alles neu gemacht wurde ausser im WC
und um den Raum geht es und da zaehlt dann der Bestandsschutz
noch oder?MFG Alex
Hi Alex,
Bestandsschutz gilt immer nur für die „gesamte Anlage“.
Wenn auch nur, einzelne Bereiche geändert werden, gibt es keinen Bestandsschutz mehr.
Aufhebende Wirkung, bei Änderung einer Anlage.
mfg
W.
Guten Tag zusammen,
ich habe mir mal alle AW durchgelesen und möcht die Leute die
keine Ahnung von der Sache haben bitten draußen zu bleiben.
Sollte die E-Installation wirklich soweit erneuert worden
sein, warum wurde dann nicht gleich ein FI-Schutzschalter mit
eingebaut ???Die Erklärung mit den YM-J, YM-O und Elektriker machen es
sich leicht, ist Unsinn !!!
Es ist zwingend vorgeschrieben bei jedem Lichtauslaß auch wenn
Schutzisolierte Leuchten angeschlossen sind einen Schutz- (PE)
leiter mit zuverlegen. Er ist jedoch nicht anzuschließen.
Hat den Grund, wenn die Leucht einmal gewechselt wird und eine
mit Erdungsanschluß montiert wird, diese auch angeschlossen
werden kann.Das Anklemmen des Schutzleiters an eine Nulleiterklemme ist
unzulässig !!!… WARUM :
Du hast noch Geräte, Lampen etc. auf diesem Stromkreis
angeschlossen die eingeschaltet sind und natürlich diesen
Nulleiter zur Rückleitung verwenden.Du hast einen Nulleiterbruch in der Zuleitung zu dem
Stromkreis.Es funktioniert also nichts mehr.
Du gehst den Fehler suchen und machst z.B. die Lampe auf,
stützt dich vielleicht noch auf dem metallenen Türstock ab und
greifst den gelb grünen Draht am abgezwickten Ende an (es kann
ja nichts drauf sein ist ja nur ein Erdungsdraht).!!!Dann bist du der Nulleiter !!!
und Strom fließt durch deinen Körper.
Ich möchte dann nicht an deiner Stelle sein.Was hier ein bißchen utopisch klingt, ist im Prinzip an der
Tagesordnung im Bereich der Stromunfälle.
- Das Erdung und Nulleiter wieder irgendwo zusammenkommen ist
richtig. Nur ist diese Antwort im Zusammenhang mit dieser
Frage als nicht unbedingt ungefährlich anzusehen.Mit freundlichen Grüßen
Fachlich richtig und kompetent beantwortet!!
Hallo Siegfried,
ich habe mir deine ausführung durchgelesen und möchte dir
diesbezueglich dazu noch folgendes sagen.
Dadurch das WEc nicht neu verkabelt wurde tritt der
Bestandsschutz ein.
Falsch! liese hier weiter => http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
Laut Bestandschutz darfst du dann eine klassische Nullung
machen!
Das führen eines PEN Leiters ist heutzutage noch erlaubt,
sobald er mind einen Querschnitt von 6mm² hat.
Wenn der PEN einmal getrennt ist, darf er nicht wieder verbunden werden. Nachzulesen unter Bestimmungen für Netzformen in DIN VDE.
Sicherlich schliesst man an ein 6 mm² keine Lampe an, aber es
gibt genuegend Geraete wo dies gut möglich sein kann.Was die Sache mit dem Fehlerfall angeht. Hast du schon einmal
davon gehört das man einen Fehler meistens Spannungsfrei
sucht?
Zur Ursachenfeststellung, muß man auch messen, und wenn es nur „Zur Feststellung der Spannungfreiheit“ ist. Bei 2Pol-Netz aber nicht möglich, zumindest in diesem Fall!
und wenn es so nicht geht dann sollte man vorher prüfen
was los sein koennte und ggbfls. Sicherheitsvorkehrungen
treffen.
siehe Absatz darüber!!
Zu der Sache mit dem FI Schutzleiter.
Kannst du mit einmal bitteschoen erklären wie du ein FI
Schalter einbauen möchtest, wenn du nur 2 Draehte zur
Verfügung hast?
Soma ein FI im Haus / Whg. nur in Feuchtraeumen vorgeschrieben
wird und da auch nur wenn Steckdosen etc. installiert sind.
Also Geraete die Ortsveraenderlich angeschlossen werden
koennen. Lampen muessen auch nicht an einem FI Schalter
angeschlossen sein!
Hiermit hast Du allerdings recht.
Es waere mir auch neu… Stell Dir mal vor du hast ein Geraet
was einen Kristrom von 18 mA bringt… Eingebaut ist ein FI
25A/0,03 A 2pol. Diese schalten erfahrensgemnaess bei 16mA
Fehlerstrom ab. Dann ist es dunkel.
So dann wünsche ich dir viel Spass bei der Fehlersuche…MFG Alex
mfg
W.
Guten Tag zusammen,
ich habe mir mal alle AW durchgelesen und möcht die Leute die
keine Ahnung von der Sache haben bitten draußen zu bleiben.
Sollte die E-Installation wirklich soweit erneuert worden
sein, warum wurde dann nicht gleich ein FI-Schutzschalter mit
eingebaut ???Die Erklärung mit den YM-J, YM-O und Elektriker machen es
sich leicht, ist Unsinn !!!
Es ist zwingend vorgeschrieben bei jedem Lichtauslaß auch wenn
Schutzisolierte Leuchten angeschlossen sind einen Schutz- (PE)
leiter mit zuverlegen. Er ist jedoch nicht anzuschließen.
Hat den Grund, wenn die Leucht einmal gewechselt wird und eine
mit Erdungsanschluß montiert wird, diese auch angeschlossen
werden kann.Das Anklemmen des Schutzleiters an eine Nulleiterklemme ist
unzulässig !!!… WARUM :
Du hast noch Geräte, Lampen etc. auf diesem Stromkreis
angeschlossen die eingeschaltet sind und natürlich diesen
Nulleiter zur Rückleitung verwenden.Du hast einen Nulleiterbruch in der Zuleitung zu dem
Stromkreis.Es funktioniert also nichts mehr.
Du gehst den Fehler suchen und machst z.B. die Lampe auf,
stützt dich vielleicht noch auf dem metallenen Türstock ab und
greifst den gelb grünen Draht am abgezwickten Ende an (es kann
ja nichts drauf sein ist ja nur ein Erdungsdraht).!!!Dann bist du der Nulleiter !!!
und Strom fließt durch deinen Körper.
Ich möchte dann nicht an deiner Stelle sein.Was hier ein bißchen utopisch klingt, ist im Prinzip an der
Tagesordnung im Bereich der Stromunfälle.
- Das Erdung und Nulleiter wieder irgendwo zusammenkommen ist
richtig. Nur ist diese Antwort im Zusammenhang mit dieser
Frage als nicht unbedingt ungefährlich anzusehen.Mit freundlichen Grüßen
Fachlich richtig und kompetent beantwortet!!
Hallo Siegfried,
ich habe mir deine ausführung durchgelesen und möchte dir
diesbezueglich dazu noch folgendes sagen.
Dadurch das WEc nicht neu verkabelt wurde tritt der
Bestandsschutz ein.Falsch! liese hier weiter =>
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
Ok, ich daechte das der Bestandsschutz vorhanden ist, wenn man an dem Teil der Anlage nichts veraendert. Das sich dieser aufhebt wenn man ein Teil veraendert, ist mir neu aber werde ich mir merken.
Hast du eine Seite wo das mal richtig erklärt ist?
Laut Bestandschutz darfst du dann eine klassische Nullung
machen!
Das führen eines PEN Leiters ist heutzutage noch erlaubt,
sobald er mind einen Querschnitt von 6mm² hat.Wenn der PEN einmal getrennt ist, darf er nicht wieder
verbunden werden. Nachzulesen unter Bestimmungen für
Netzformen in DIN VDE.
Richtig, aber was spricht dagegen ihn aus der Verteilung zu nehmen?
Genau an dem Punkt wo die Aufspaltung stattfindet? Dann ist es zulaessig, weil er da noch nicht zusammengefuehrt wurde…
Sicherlich schliesst man an ein 6 mm² keine Lampe an, aber es
gibt genuegend Geraete wo dies gut möglich sein kann.Was die Sache mit dem Fehlerfall angeht. Hast du schon einmal
davon gehört das man einen Fehler meistens Spannungsfrei
sucht?Zur Ursachenfeststellung, muß man auch messen, und wenn es nur
„Zur Feststellung der Spannungfreiheit“ ist. Bei 2Pol-Netz
aber nicht möglich, zumindest in diesem Fall!und wenn es so nicht geht dann sollte man vorher prüfen
was los sein koennte und ggbfls. Sicherheitsvorkehrungen
treffen.siehe Absatz darüber!!
Zu der Sache mit dem FI Schutzleiter.
Kannst du mit einmal bitteschoen erklären wie du ein FI
Schalter einbauen möchtest, wenn du nur 2 Draehte zur
Verfügung hast?
Soma ein FI im Haus / Whg. nur in Feuchtraeumen vorgeschrieben
wird und da auch nur wenn Steckdosen etc. installiert sind.
Also Geraete die Ortsveraenderlich angeschlossen werden
koennen. Lampen muessen auch nicht an einem FI Schalter
angeschlossen sein!Hiermit hast Du allerdings recht.
Es waere mir auch neu… Stell Dir mal vor du hast ein Geraet
was einen Kristrom von 18 mA bringt… Eingebaut ist ein FI
25A/0,03 A 2pol. Diese schalten erfahrensgemnaess bei 16mA
Fehlerstrom ab. Dann ist es dunkel.
So dann wünsche ich dir viel Spass bei der Fehlersuche…MFG Alex
mfg
W.
mfg Alex