Danke für die Aufklärung
Hallo Rolf
es wird mir etwas wohler bei Deinem neueren Posting, da Du immerhin die Evangelien nicht mehr unerwähnt lässt. Ich will versuchen, im Weiteren auf Deine Begründungen zu antworten.
Sonst hättest Du nämlich die undankbare Aufgabe zu erklären,
wie ein derartig judenfeindlicher Statthalter wie Pontius
Pilatus, der als Günstling des Antisemiten Sejan in sein Amt
gekommen war, der (P.P.) zudem auch noch keine Gelegenheit
verstreichen ließ, den Juden zu zeigen, wer der Herr im Lande
war, wie slso so ein Mensch dazugebracht worden sein sollte,
ein jüdisches Todesurteil (da müßtest Du auch noch nachweisen,
ob denn ein solches Todesurteil nach jüdischem Recht überhaupt
hätte gefällt werden dürfen) zu vollstrecken.
Dass Pilatus möglicherweise Judenhasser war, weist geradezu darauf hin, dass er die jüdische Obrigkeit beschwichtigen wollte, wenn er es ohne grössere Verluste tun konnte. Wenn er bei den Juden unbeliebt war - und besonders falls er Judenhasser war -, dann hatte er umso mehr Grund, sie zu beschwichtigen.
Oder anders gesagt: eine Aussage der Evangelien kann ich erst
dann als historisch richtig anerkennen, wenn sie durch andere
Quellen bestätigt oder mindestens gestützt wird.
Du kennst doch auch den jüdischen Rechtssatz: Jede Sach stehe
auf mindestens zweier Zeugen Mund.
Die Evangelien sind immerhin vier.
Was ich Dir gemäss Deinen Fragen schuldig bleibe, ist insbesondere der Nachweis, dass „ein solches Todesurteil nach jüdischem Recht hätte gefällt werden dürfen“.
Hier muss ich Dir zugestehen, dass ein entsprechendes Prozessrecht ausserhalb der Evangelien nicht nachgewiesen ist. Immerhin gibt es aber die Regel, wonach der des Todes ist, welcher das Sch’mah Israel ritzt, und man kann durchaus mit dem Sch’mah Israel („höre Israel, …Ich bin der Herr, Dein Gott…Du sollst keine Götter neben mir haben…“) in Konflikt geraten, wenn man behauptet, man selber sei der Messias. Immerhin werden die Jünger Jesu Ihn als Messias betrachtet und bezeichnet haben - oder bestreitest Du auch das?
Normalerweise zieht ein Konflikt mit dem Sch’mah Israel eine Steinigung nach sich; die Kreuzigung durch die Römer war sicher nicht der Normalfall. Es bleibt die Feststellung, dass man Jesus nicht gesteinigt hat. Das Evangelium (Joh 8,20) sagt dazu einfach: „Seine Stunde war noch nicht gekommen“. Dies zeigt, dass eben das Prozessrecht nicht ausreicht, denn wo kein Kläger ist, da ist kein Richter; es mussten also persönliche Gegner Jesu hinzukommen, bspw. Neider oder Hasser, welche dann zum Prozess eben das ihrige beitrugen.
Vielleicht war die Klage vor Pilatus sogar der einzig wirklich sichere Weg für Jesu Gegner, zum Ziel zu kommen, indem sie Jesus zwar vor den Hohen Rat stellten, Ihn aber da nicht steinigen liessen, um nicht Gefahr zu laufen, dass sie selber diejenigen seien, welche Hand an Ihn legten und somit Henker spielten, mit allen Risiken, die das mit sich gebracht hätte, etwa mit der Gefahr, sich zu exponieren und sich also Feinde zu schaffen, mit der Gefahr, gegen Gott Hand anzulegen oder mit der Gefahr, sich plötzlich in einem Handgemenge mit Anhängern Jesu wiederzufinden.
Gruss
Mike