Elster (keinen Steuerbescheid erhalten)

Da man leider nicht schreiben darf, dass man selber auch mal einen Steuerbescheid erhalten hat, schreibe ich nun, dass jemand (?) einen Steuerbescheid erhalten hat.
In diesem Steuerbescheid wurde von den Angaben abgewichen, obwohl die lt. Elster erforderlichen Belege dabei waren.
Alle anderen nicht belegten Kosten wurden gestrichen.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht ?
Vielleicht auch in welchem Bundesland ?

Wäre mal interessant rauszufinden, welche Bundesländer sich an die minimale Beleganforderung halten.

Ach ja, warum der vorherige Artikel gelöscht wurde, ist mir ein Rätsel, ich wollte keinerlei persönliche Hilfe hier erhalten.
Aber nun gut, man darf also nicht schreiben, dass man selber Steuerbescheide erhält.
Das werde ich nie wieder erwähnen, versprochen !

Schade, dass nun die eigentliohe Absicht, worum es hier eigentlich ging, überhaupt nicht beachtet wurde.
Wahrscheinlich wird es wieder eine andere Diskussion hier losgehen, aber notfalls kann man ja löschen.

Petz

Hi,

Wäre mal interessant rauszufinden, welche Bundesländer sich an
die minimale Beleganforderung halten.

Baden-Württemberg hält sich an die Mindestbelegforderungen

Ach ja, warum der vorherige Artikel gelöscht wurde, ist mir
ein Rätsel, ich wollte keinerlei persönliche Hilfe hier
erhalten.

nun gut, grundsätzlich sollte Einspruch eingelegt werden und nachgefragt werden, warum die Belegerleichterungen für Elster nicht gegolten haben.

Wäre interessant zu wissen, was die darauf antworten.

Grundsätzlich besteht aber kein Anspruch aufs „Durchwinken“ der Erklärung bei Elster, gleichzeitig ist es kein kundenfreundlicher Stil einfach alles zu streichen.
Viele Grüße
C.

Aber nun gut, man darf also nicht schreiben, dass man selber
Steuerbescheide erhält.

exakt

Das werde ich nie wieder erwähnen, versprochen !

o.k.

Schade, dass nun die eigentliohe Absicht, worum es hier
eigentlich ging, überhaupt nicht beachtet wurde.

um was ging es dir?

Wahrscheinlich wird es wieder eine andere Diskussion hier
losgehen, aber notfalls kann man ja löschen.

nö, Löschungen werden hier selten gemacht.

hallo petz,
werbungskosten sind prinzipiell nachzuweisen oder glaubhaft zu machen. das setzt voraus, dass du natürlich alle werbungskosten belegen musst. spe4ndenbescheinigungen oder besheinigungen von der bank über einbehaltene zinsabschlagsteuern sind ja auch im original einzureichen.
mir ist zumindest nicht bekannt, dass man bei elster weniger belge einreichen braucht, als bei einer „manuellen“ steuererklärung. das würd dann wohl auch nicht mit den gleichheitsgrundsatz vereinbar sein.
also, einspruch einlegen und beleg mitschicken.
gruß
monia

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

spe4ndenbescheinigungen oder

besheinigungen von der bank über einbehaltene
zinsabschlagsteuern sind ja auch im original einzureichen.
mir ist zumindest nicht bekannt, dass man bei elster weniger
belge einreichen braucht, als bei einer „manuellen“
steuererklärung. das würd dann wohl auch nicht mit den
gleichheitsgrundsatz vereinbar sein.
also, einspruch einlegen und beleg mitschicken.
gruß
monia

hi,

https://www.elster.de/arbeitn_home.php

lies mal ganz unten ! - ist leider noch nicht an alle sachbearbeiter durchgedrungen aber eigentlich ein alter hut - in hessen halten sich die meisten dran - wenn aber irgendwas fehlt, wird dann gleich nach jedem krümelbeleg nachgefragt, mit der begründung, wenn schon was nachgefordert wird, dann alles…

gruß vom inder

hallo inder,
wenn nicht aus dem einkommensteuergesetz, dann doch aus der ao ist ersichtlich, dass belege, die der beseuerung zugrunde liegen als beweismittel mit eingereicht werden müssen.
das einzige wovon ich mal auf einem seminar gehört habe ist, dass bei elstererklärungen bis zu einem gewissen betrag an werbungskosten, nicht weiter geprüft wird, da diese dann wirklich rein mechanisch ablaufen. die grenzen sind jedoch von bundesland zu bundesland verschieden. der betrag, in dem es bei dem seminar ging waren 1.500,- €.
gruß
monia

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Belegerleichterungen bei Elster
Hallo,

mir ist zumindest nicht bekannt, dass man bei elster weniger
belge einreichen braucht, als bei einer „manuellen“
steuererklärung. das würd dann wohl auch nicht mit den
gleichheitsgrundsatz vereinbar sein.

doch, für Elster gibt es ausdrücklich Belegerleichterungen und vorrangige Bearbeitung
http://www.startertipps.de/steuern/produkte/software…

und amtliche Quellen
http://www.ofd-rostock.de/fa_default_frame.htm?http:…
http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/pressemeldungen/…
nur als Beispiele, von jedem Bundesland ist dies zu finden

Beanstandungen lt einem Test von Stifung Warentest
http://www.stiftung-warentest.de/online/steuern_rech…

Viele Grüße
C.

Hi ,

wrüber ich mich aufrege, ist folgendes:

Überall wird proklamiert, sogar auf der homepage und den von BMF herausgegebenen Broschüren, dass Belege (außer die bereits erwähnten) nicht eingereicht werden brauchen.

Hält sich der Steuerbürger daran, wird er „bestraft“, in dem er einen Steuerbescheid erhält, wo einfach alles nicht belegte ohne Rückfrage gestrichen wurde.

Nun kommt es natürlich zum Einspruchsverfahren.

Tut das Not ?

Ist das bürgerfreundlich ?

Und das bei unterschiedlicher Handhabung in den verschiedenen Bundesländern ?

Kann ja wohl nicht sein !

Petz

Aber nun gut, man darf also nicht schreiben, dass man selber
Steuerbescheide erhält.

exakt

Und warum nicht ?

Was ist daran verwerflich ?

Wo lag in meiner ursprünglichen Formulierung der Fehler ?

hallo inder,
wenn nicht aus dem einkommensteuergesetz, dann doch aus der ao
ist ersichtlich, dass belege, die der beseuerung zugrunde
liegen als beweismittel mit eingereicht werden müssen.

hallo,

dass das in der AO steht, weiss ich auch - warum pinseln die ofd`s und sogar das BMF dann in ihren heimatseiten entsprechende erleichterungen in die infos, wenn sich keiner dran hält - darum gehts hier in der diskussion, nicht darum was bez. der mitwirkungspflichten in der AO steht…

lies dir mal den beitrag von cirwalda durch…

gruß vom inder

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hi petz,

in ein berliner finanzamt ist dies auch noch nicht vorgedrungen. der bescheid kam „ohne-was“, also alles abgelehnt. also einspruch und belege nachgereicht, kurzes telefonat und was stand auf dem abhilfebescheid: "Entschuldigen Sie das Versäumnis, es bestehen noch Umsetzungsprobleme… " am telefon meinte die sachbearbeiterin, dass in ihrem FA die Elster + normalen steuererklärungen durcheinander gewürfelt wurden und bei allen Elster EStE fehlte dann der „haken“ oder was auch immer, das belege i.o.!

insgesamt waren wohl alle Elster-Bescheide von 01-05/2005 mit dem „fehler“ behaftet…

so wird aus geplanter arbeitserleichterung schnell mehrarbeit!

gruss vom

showbee