Belege Elster Beweislast
Hallo,
etin Nr reicht, siehe auch
/t/elster-keinen-steuerbescheid-erhalten/3090775
/t/steuererklaerung-belege-und-verlaengerung/2902827
und zur Klarstellung: der Bürger hat die Beweislast für die geltend gemachten Tatsachen, die sich steuerlich zu seinen Gunsten auswirken (ein Poster hat in diesem Thread hier das Gegenteil behauptet, aber der Rest ist interessant).
Schöne Grüße
C.