Steuererklärung: Belege und Verlängerung

Hallo!

Auf der Seite über die elektronische Steuererklärung ELSTER (http://www.elster.de) steht folgendes:

„Bei einer Abgabe der Einkommensteuererklärung ab (dem Veranlagungszeitraum) 2003 über ELSTER wird auf die Einreichung von Belegen, soweit sie nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtend einzureichen sind, grundsätzlich verzichtet; siehe Ablauf der elektronischen Steuererklärung. Die Belege müssen aber dennoch aufbewahrt werden und sind dem Finanzamt auf Verlangen nachträglich vorzulegen.“

Welche Belege sind denn gesetzlich verpflichtend bzw. bei welchen Belegen ist es sinnvoll, sie mitzuschicken (weil sie sonst sowieso nachträglich vorgelegt werden müssten)? Die Lohnsteuerkarte, nehme ich mal an (bzw. dieses Blatt mit den entsprechenden Angaben und der eTIN) - aber sonst? Was ist z.B. mit dieser Information von der Bausparkasse über einen laufenden Bausparvertrag, mit Belegen für einen beruflich begründeten Umzug, mit Belegen für Kfz-Versicherung und Kfz-Steuern oder mit Spendenbescheinigungen?

Wenn jemand für 2003 die Steuererklärung noch nicht abgegeben hat, hätte er sicher längst vom Finanzamt eine Aufforderung bekommen, falls er zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet wäre, oder? Das heißt, er hätte bis Ende 2005 noch Zeit, das nachzuholen - ohne, dass er irgendwo eine Verlängerung beantragen muss, richtig?

Viele Grüße,
Annegret

Hallo,

Welche Belege sind denn gesetzlich verpflichtend bzw. bei
welchen Belegen ist es sinnvoll, sie mitzuschicken (weil sie
sonst sowieso nachträglich vorgelegt werden müssten)? Die
Lohnsteuerkarte, nehme ich mal an (bzw. dieses Blatt mit den
entsprechenden Angaben und der eTIN)

Nein, der Ausdruck braucht nicht mitgeschickt zu werden, du brauchst nur die eTIN auf der Anlage N einzutragen.

  • aber sonst? Was ist

z.B. mit dieser Information von der Bausparkasse über einen
laufenden Bausparvertrag,

steuerlich nicht relevant

mit Belegen für einen beruflich

begründeten Umzug,

wäre empfehlenswert, da hier höhere Kosten anfallen

mit Belegen für Kfz-Versicherung und

Kfz-Steuern oder mit Spendenbescheinigungen?

Nein

Wenn jemand für 2003 die Steuererklärung noch nicht abgegeben
hat, hätte er sicher längst vom Finanzamt eine Aufforderung
bekommen, falls er zur Abgabe einer Steuererklärung
verpflichtet wäre, oder? Das heißt, er hätte bis Ende 2005
noch Zeit, das nachzuholen - ohne, dass er irgendwo eine
Verlängerung beantragen muss, richtig?

Deine Begründung ist zwar so nicht richtig, das Ergebnis aber schon !

Gruß

Peter

eTIN Elster
Hallo,

Welche Belege sind denn gesetzlich verpflichtend bzw. bei
welchen Belegen ist es sinnvoll, sie mitzuschicken (weil sie
sonst sowieso nachträglich vorgelegt werden müssten)? Die
Lohnsteuerkarte, nehme ich mal an (bzw. dieses Blatt mit den
entsprechenden Angaben und der eTIN)

Nein, der Ausdruck braucht nicht mitgeschickt zu werden, du
brauchst nur die eTIN auf der Anlage N einzutragen.

theoretisch hast du recht, praktisch ist das Finanzamt sehr dankbar für dieses Blatt mit eTIN, da die Verbindung zur Übernahme der Daten oft ausfällt. Da ist es einfacher und schneller, die Daten manuell einzugeben. Dazu braucht das Finanzamt aber das Blatt.

siehe auch
http://www.thueringen.de/de/finanzaemter/service/els…

Viele Grüße
C.

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Danke und ergänzende Fragen
Hallo nochmal!

Danke schon mal für die bisherigen Antworten, das hat mir schon mal weitergeholfen.

Kann man irgendwas dazu sagen, welche Belege wahrscheinlich nachträglich angefordert werden? Ist die Wahrscheinlichkeit da bei Belegen über vergleichsweise hohe Summen am größten oder kommt es da eher auf die Art des Belegs an (z.B. wird vielleicht eine Spendenbescheinigung eher angefordert als ein Beleg über Arbeitsmaterialien oder so)?

Gibt es Belege (ich meine jetzt nicht nur Rechnungen etc., sondern auch Dinge wie diese Anlage VL, welche vermögenswirksamen Leistungen für z.B. einen Bausparvertrag gezahlt wurden), die immer und auf jeden Fall beigelegt werden sollten?

Was ist besser: die Belege im Original beizulegen und für sich selbst zu Hause eine Kopie aufzubewahren oder genügt dem Finanzamt in der Regel auch eine (gute) Fotokopie? Man hört ja so viel, dass alle möglichen Unterlagen verschwinden…

Viele Grüße,
Annegret

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ich gehe mal davon aus, dass Du „normaler Arbeitnehmer“ bist und nicht der buchführungspflicht unterliegst.

Dann ist das grundsätzlich so, dass Du als Steuerzahler nicht beweispflichtig für Deine Angaben bist!!
Das Finanzamt versucht das zwar immer zu umgehen, was aber nicht rechtens ist.
Es gilt nämlich der sogenannte „Beweis des ersten Anscheins“, das heißt, das das Finanzamt davon auszugehen hat, dass Deine Angaben richtig sind (auch ohne Beleg); in begründeten Fällen (z.B. besonders hohe Anschaffungskosten für einen ausschließlich beruflich genutzten Computer; besonder hohe Spenden usw.usf.) wird meist ein Beleg gefordert.

Belege sind dann zwingend, wenn man zB durch einen nicht gestellten Freistellungsauftrag Zinsertragssteuer oder Kapitalertragssteuer zurück haben möchte…
Desweiteren ist die Lohnsteuerkarte bzw. die Jahresentgeltbescheinigung mit beim Finanzamt abzugeben.

Das Finanzamt kann - in begründeten Fällen (!) - auch die Vorlage der vollständigen Jahres-Steuerbescheinigungen der Banken verlangen (um zu sehen, ob etwa Spekulationsgewinne angefallen sind…)

Zur Frage nach der Erklärungsfrist: wer zur Abgabe einer Einkommensteuer-Erklärung verpflichtet ist (und das sind die meisten!), muss auch eine Steuer-Erklärung abgeben – er kann nicht darauf hoffen, dass das Finanzamt von sich aus an die Abgabe der Steuererklärung erinnert – im Ernstfall kann das sehr böse Folgen haben!
Neuerdings werden durch die Finanzämter ja nicht mal mehr die Formulare verschickt, die muss man sich auch selber holen…

Ich gehe mal davon aus, dass Du „normaler Arbeitnehmer“ bist
und nicht der buchführungspflicht unterliegst.

Dann ist das grundsätzlich so, dass Du als Steuerzahler nicht
beweispflichtig für Deine Angaben bist!!

§ 90 AO Mitwirkungspflichten der Beteiligten

(1) 1Die Beteiligten sind zur Mitwirkung bei der Ermittlung des Sachverhalts verpflichtet. 2Sie kommen der Mitwirkungspflicht insbesondere dadurch nach, dass sie die für die Besteuerung erheblichen Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäß offen legen und die ihnen bekannten Beweismittel angeben. 3Der Umfang dieser Pflichten richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles.

Das Finanzamt versucht das zwar immer zu umgehen, was aber
nicht rechtens ist.

s.o.

Es gilt nämlich der sogenannte „Beweis des ersten Anscheins“,
das heißt, das das Finanzamt davon auszugehen hat, dass Deine
Angaben richtig sind (auch ohne Beleg); in begründeten Fällen
(z.B. besonders hohe Anschaffungskosten für einen
ausschließlich beruflich genutzten Computer; besonder hohe
Spenden usw.usf.) wird meist ein Beleg gefordert.

…würd mich mal ne quelle interessieren

Belege sind dann zwingend, wenn man zB durch einen nicht
gestellten Freistellungsauftrag Zinsertragssteuer oder
Kapitalertragssteuer zurück haben möchte…
Desweiteren ist die Lohnsteuerkarte bzw. die
Jahresentgeltbescheinigung mit beim Finanzamt abzugeben.

  • nicht mehr nötig - dafür gibts das elektr. übermittlungsverfahren und die etin - war ja sinn der sache…

Das Finanzamt kann - in begründeten Fällen (!) - auch die
Vorlage der vollständigen Jahres-Steuerbescheinigungen der
Banken verlangen (um zu sehen, ob etwa Spekulationsgewinne
angefallen sind…)

Zur Frage nach der Erklärungsfrist: wer zur Abgabe einer
Einkommensteuer-Erklärung verpflichtet ist (und das sind die
meisten!), muss auch eine Steuer-Erklärung abgeben – er kann
nicht darauf hoffen, dass das Finanzamt von sich aus an die
Abgabe der Steuererklärung erinnert – im Ernstfall kann das
sehr böse Folgen haben!

  • es ging hier wohl um die antragsfrist, wenn man nicht zur abgabe verpflichtet ist, und die beträgt 2 jahre - danach wird die veranlagung abgelehnt werden…

Neuerdings werden durch die Finanzämter ja nicht mal mehr die
Formulare verschickt, die muss man sich auch selber holen…

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Hallo cirwalda,

unser Computer ist da anders gestrickt:

Hat man erstmal ElsterLohn aufgerufen um an die gespeicherten Daten ranzukommen, müssen (!) diese verwendet werden.
Nimmt man die nicht, weil es z.B. gerade Leitungsprobleme gibt, bricht der Fall auf dem Rechner ab.
Wir müssen daher unbedingt auf diese Daten zurückgreifen, ist aber anscheinend von Bundesland zu Bundesland verschieden.

Gruß

Peter

wahrheitsgemäß
Hi,

: Kann man irgendwas dazu sagen, welche Belege wahrscheinlich
: nachträglich angefordert werden? Ist die Wahrscheinlichkeit da
: bei Belegen über vergleichsweise hohe Summen am größten oder
: kommt es da eher auf die Art des Belegs an (z.B. wird
: vielleicht eine Spendenbescheinigung eher angefordert als ein
: Beleg über Arbeitsmaterialien oder so)?

Also die Frage klingt jetzt aber so, als ob du wissen wolltest, nach welchen Kriterien Stichproben gemacht werden. Auch bei einer mit Elster gefertigten Steuererklärung unterschreibt man, dass die Angaben wahrheitsgemäß sind. Alles andere ist Steuerhinterziehung.

: Gibt es Belege (ich meine jetzt nicht nur Rechnungen etc.,
: sondern auch Dinge wie diese Anlage VL, welche
: vermögenswirksamen Leistungen für z.B. einen Bausparvertrag
: gezahlt wurden), die immer und auf jeden Fall beigelegt werden
: sollten?

ja, diese beilegen

: Was ist besser: die Belege im Original beizulegen und für sich
: selbst zu Hause eine Kopie aufzubewahren oder genügt dem
: Finanzamt in der Regel auch eine (gute) Fotokopie? Man hört ja
: so viel, dass alle möglichen Unterlagen verschwinden…

Originale schicken und Kopien zuhause lassen

zur Beweislast
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/f

Viele Grüße
C.

Hallo Cirwalda,

Also die Frage klingt jetzt aber so, als ob du wissen
wolltest, nach welchen Kriterien Stichproben gemacht werden.
Auch bei einer mit Elster gefertigten Steuererklärung
unterschreibt man, dass die Angaben wahrheitsgemäß sind. Alles
andere ist Steuerhinterziehung.

nein, das kam dann wohl falsch rüber. Klar gebe ich nichts an, was ich nicht wirklich gekauft oder bekommen habe!

Mir geht’s hauptsächlich darum, dass ich möglichst wenige Belege mitschicken muss, weil ich ungern Originale aus der Hand gebe und weil ich es lästig finde, wegen 3 Euro für eine Bewerbungsmappe einen Beleg aus einer großen Mappe rauszusuchen. Deshalb wüsste ich halt gerne, welche Belege wirklich gebraucht werden und vorgeschrieben sind und welche Belege nicht ganz so wichtig sind. Im Zweifelsfall würde ich sowieso lieber einen Beleg zu viel als einen zu wenig schicken. Wenn dann doch irgendein Beleg nachträglich angefordert wird, kann und werde ich ihn natürlich raussuchen und vorlegen (bzw. hinschicken).

Viele Grüße,
Annegret