Eltern haften für ihre Kinder?

Hallo,

wenn ein Teenager (z.b. 16 Jahre alt und damit strafmündig) straffällig ist (z.B. Graffiti, Körperverletzung, Diebstahl usw.) - haften die Eltern für die zivil-rechtlichen Folgen dieser Straftaten (Schadenersatz, Schmerzensgeld etc.)?

Wenn ich es richtig verstanden habe, ist der Jugendliche für die strafrechtlichen Folgen selbst verantwortlich (Eltern müssen also z.B. nicht die Sozialstunden für den ungeratenen Nachwuchs ableisten… *g*). Wie sieht es aber mit Gerichtskosten aus, sofern diese anfallen? Wer trägt diese? Gehen wir mal davon aus, dass der Jugendliche über nicht genügend eigenes Einkommen verfügt…

Danke für Aufklärung -

Sams

hallo,

wenn ein Teenager (z.b. 16 Jahre alt und damit strafmündig)
straffällig ist (z.B. Graffiti, Körperverletzung, Diebstahl
usw.) - haften die Eltern für die zivil-rechtlichen Folgen
dieser Straftaten (Schadenersatz, Schmerzensgeld etc.)?

nein, es sei denn, sie haben ihre aufsichtspflicht verletzt. aber das kommt bei 16-jährigen ja kaum noch in frage.

Wenn ich es richtig verstanden habe, ist der Jugendliche für
die strafrechtlichen Folgen selbst verantwortlich (Eltern
müssen also z.B. nicht die Sozialstunden für den ungeratenen
Nachwuchs ableisten… *g*).

ja.

Wie sieht es aber mit
Gerichtskosten aus, sofern diese anfallen? Wer trägt diese?

der jugendliche.

Gehen wir mal davon aus, dass der Jugendliche über nicht
genügend eigenes Einkommen verfügt…

keine angst, der anspruch gegen ihn bleibt bestehen, bis er ihn begleichen kann.

Danke für Aufklärung -

bitte.

schöne grüße
ann

PS: das archiv beinhaltet 21.818 beiträge zu diesem thema: http://www.wer-weiss-was.de/app/search/global?search…

Hallo Ann,

danke für deine Antwort. Im Archiv hatte ich bereits nachgesehen, fand aber nur Artikel, die sich auf „versehentliche“ Schäden beziehen. Mir ging es in der Hauptsache um Straftaten, die vorsätzlich und wissentlich (!) begangen werden und es war mir unklar, ob da dann ein Unterschied besteht (z.B. greift weder eine Privat-Haftpflicht noch eine Rechtschutzversicherung bei Vorsatz).

Ich verstehe deine Antwort jetzt dahingehend, dass auch bei Vorsatz oder eben (wie im Beispiel) Straftaten die Eltern aus der Haftung sind (sofern sie eben nicht ihre Aufsichtspflicht verletzt haben). Letzteres wäre an einem fiktiven Fall wieder eine nette Denksportaufgabe: Nehmen wir an, ein fiktiver Jugendlicher ist zwar dem Sorgerecht der leiblichen Eltern unterstellt, über das Jugendamt aber in einer Wohngruppe untergebracht (keinerlei Abtretung von etwaigen Rechten an das JA). Dort sind die Teenager nachts und am Wochenende allerdings sich selbst überlassen (von Stichpunktkontrollen abgesehen). Wer hat nun die Aufsichtspflicht? Die Eltern ja eigentlich nicht, also die Sozialarbeiter in der Wohngruppe? Und reicht ein „Unbeaufsichtigtsein“ bei 16jährigen aus, um die Aufsichtspflicht verletzt zu haben?

Kompliziert das alles.
Schöne Grüße -

Sams

Hallo Sams,

also soweit ich weiß, ist ein 16-Jähriges Kind beschränkt deliktsfähig. Wenn es mit Wissen gehandelt hat, dann muss er Schadensersatzansprüchen selber gut machen. Sollte dies aber nicht der Fall sein, haften die Eltern.

Bei Gerichtskosten ist es so der Fall, dass du Prozesskostenhilfe beantragen kannst. Du musst dann etwas ausfüllen (lass dir am besten von einem Rechtsanwalt helfen), was über deine wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse preisgibt und somit zeigt, dass du nicht in der Lage bist, die Kostenzu tragen.

Bis hierhin erstmal^^

Gruß Tigger

also soweit ich weiß, ist ein 16-Jähriges Kind beschränkt
deliktsfähig. Wenn es mit Wissen gehandelt hat, dann muss er
Schadensersatzansprüchen selber gut machen. Sollte dies aber
nicht der Fall sein, haften die Eltern.

Das ist leider nicht richtig. Eltern haften stets nur für eigenes Verschulden, nämlich unter Umständen für die Verletzung ihrer Aufsichtspflicht. Das wurde hier auch schon erklärt. Kein deutsches Gesetz schreibt vor, dass Eltern für ihre Kinder haften.

Levay

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