Elterngeld

hallo zusammen,

ich hoffe ich bin hier richtig :smile:

Angenommen ein Paar hat ein kind das 1 Jahr alt ist. Sie erwarten nun ein zweites Kind.
Wie wird das Elterngeld für das zweite Kind berechnet oder gibt es dann nichts, weil die Mutter zwischen dem ersten und zweiten Kind nicht berufstätig war?
Wenn ja, wie wird dann das zweite Elterngeld berechnet, was wird als Grundlage herangezogen? Das vorige Elterngeld oder das Gehalt vor dem ersten Eintritt in die Elternzeit??

Würde mich freuen, wenn ihr mir weiterhelfen könnt :smile:

Vielen Dank im Voraus
danny

Hallo,

es gilt grundsätzlich auch wieder das Durchschnitteinkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt des zweiten Kindes.

Zeiten, in denen bereits Elterngeld bezogen wurde, werden jedoch ausgeklammert.

Wenn kein Einkommen erzielt wurde, gibt es letztlich den Mindestsatz von 300 EUR monatlich.

Grüße
Florian

Hallo,

ich hoffe ich bin hier richtig :smile:

wahrscheinlich nicht - die Forumsbetreiber sind der Meinung, dass das ganze öffentliche Recht wenig mit Recht zu tun hat, sondern nur „Ämter und Behörden“ betrifft.

Wie wird das Elterngeld für das zweite Kind berechnet oder

Das steht alles genau im Gesetz:

http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__2.html

Wenn ja, wie wird dann das zweite Elterngeld berechnet, was
wird als Grundlage herangezogen?

Die letzten 12 Monate vor der Geburt des zweiten Kindes, in denen die berechtigte Person kein Elterngeld bezogen hat. Es kommt also genau darauf an, welcher Zeitraum zwischen dem Ende des Elterngeld-Bezugs für das erste und das zweite Kind liegt. Sollte der Elterngeld-Bezug unmittelbar aufeinander folgen, sinkt das Elterngeld also gar nicht.

Außerdem ist der Staat großzügig und schlägt bei Mehrkind-Familien noch 10%, mindestens 75 EUR, oben drauf.

Viele Grüße

Trobi.

Das vorige Elterngeld oder

das Gehalt vor dem ersten Eintritt in die Elternzeit??

Würde mich freuen, wenn ihr mir weiterhelfen könnt :smile:

Vielen Dank im Voraus
danny

[MOD] Brettzuständigkeit
Hi!

ich hoffe ich bin hier richtig :smile:

wahrscheinlich nicht
die Forumsbetreiber sind der Meinung,

… und die MODs auch … :smile:

dass das ganze öffentliche Recht wenig mit Recht zu tun hat, sondern nur „Ämter und Behörden“ betrifft.

Die Logik verstehe ich nicht. Das Brett, in dem das UP zuerst stand, heißt nun mal " Allgemeine Rechtsfragen", bedeutet: Dort landen (oder sollten landen) nur die Rechtsfragen, für die es kein „Spezialbrett“ gibt. Neben den diesbezüglich eindeutig benannten Brettern „Arbeits_recht_“, „Miet_recht_“ und „Verkehrs_recht_“ gibt es da eben z. B. auch noch „Steuern“ für steuerrechtliche Fragen, „Versicherungen“ und „Arbeits- & Sozialamt“ für (sozial)versicherungsrechtliche Fragen sowie „Ämter & Behörden allgemein“ für viele (sonstige) Fragen v. a. zum Öffentlichen Recht.

(Wenn wir glauben würden, das ÖR hätte nichts mit Recht zu tun, bräuchten wir im Ämterbrett ja auch keine FAQ:1129-Vorschaltseite. :wink:

Mit freundlichem Gruß
MOD Jadzia Dax

MOD: Artikel wegen Verschiebung ins richtige Brett editiert

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