Angenommen ein Paar hat ein kind das 1 Jahr alt ist. Sie erwarten nun ein zweites Kind.
Wie wird das Elterngeld für das zweite Kind berechnet oder gibt es dann nichts, weil die Mutter zwischen dem ersten und zweiten Kind nicht berufstätig war?
Wenn ja, wie wird dann das zweite Elterngeld berechnet, was wird als Grundlage herangezogen? Das vorige Elterngeld oder das Gehalt vor dem ersten Eintritt in die Elternzeit??
Würde mich freuen, wenn ihr mir weiterhelfen könnt
wahrscheinlich nicht - die Forumsbetreiber sind der Meinung, dass das ganze öffentliche Recht wenig mit Recht zu tun hat, sondern nur „Ämter und Behörden“ betrifft.
Wie wird das Elterngeld für das zweite Kind berechnet oder
Wenn ja, wie wird dann das zweite Elterngeld berechnet, was
wird als Grundlage herangezogen?
Die letzten 12 Monate vor der Geburt des zweiten Kindes, in denen die berechtigte Person kein Elterngeld bezogen hat. Es kommt also genau darauf an, welcher Zeitraum zwischen dem Ende des Elterngeld-Bezugs für das erste und das zweite Kind liegt. Sollte der Elterngeld-Bezug unmittelbar aufeinander folgen, sinkt das Elterngeld also gar nicht.
Außerdem ist der Staat großzügig und schlägt bei Mehrkind-Familien noch 10%, mindestens 75 EUR, oben drauf.
Viele Grüße
Trobi.
Das vorige Elterngeld oder
das Gehalt vor dem ersten Eintritt in die Elternzeit??
Würde mich freuen, wenn ihr mir weiterhelfen könnt
wahrscheinlich nicht
die Forumsbetreiber sind der Meinung,
… und die MODs auch …
dass das ganze öffentliche Recht wenig mit Recht zu tun hat, sondern nur „Ämter und Behörden“ betrifft.
Die Logik verstehe ich nicht. Das Brett, in dem das UP zuerst stand, heißt nun mal " Allgemeine Rechtsfragen", bedeutet: Dort landen (oder sollten landen) nur die Rechtsfragen, für die es kein „Spezialbrett“ gibt. Neben den diesbezüglich eindeutig benannten Brettern „Arbeits_recht_“, „Miet_recht_“ und „Verkehrs_recht_“ gibt es da eben z. B. auch noch „Steuern“ für steuerrechtliche Fragen, „Versicherungen“ und „Arbeits- & Sozialamt“ für (sozial)versicherungsrechtliche Fragen sowie „Ämter & Behörden allgemein“ für viele (sonstige) Fragen v. a. zum Öffentlichen Recht.
(Wenn wir glauben würden, das ÖR hätte nichts mit Recht zu tun, bräuchten wir im Ämterbrett ja auch keine FAQ:1129-Vorschaltseite.
Mit freundlichem Gruß MOD Jadzia Dax
MOD: Artikel wegen Verschiebung ins richtige Brett editiert