Hallo,
Mal nur so ne hypothetische Frage.
Wenn ich als Angestellte des öffentlichen Dienstes (TVÖD-E9) mit unbefristetem Vertrag schwanger werden sollte, wie würde das finanziell für mich ablaufen?
Wenn ich nicht verheiratet wäre aber in einer Partnerschaft (getrennter Wohnsitz)?
Alleinerziehend wäre?
Hat man z.B. noch Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung nach 3 Jahren?
Was ist wenn man in einem Bereich (Labor) arbeitet wo man nicht bis zur Entbindung tätig sein darf?
Klar ich kann auch googlen, aber vielleicht weiss es jemand für meinen Fall und ich muss mich nicht durch all die anderen Fälle durchhangeln und verwirren lassen.
Danke
Gruß
M.
Hallo,
Mal nur so ne hypothetische Frage.
Aha 
Wenn ich als Angestellte des öffentlichen Dienstes (TVÖD-E9)
mit unbefristetem Vertrag schwanger werden sollte, wie würde
das finanziell für mich ablaufen?
Du bekommst ca 67% des durchschnittlichen Verdienstes 12 Monate vor Beginn des MUTTERSCHUTZES für die Zeit nach dem Mutterschutz (de facto sind dies dann 10 Monate, weil du 8 Wochen nach der Entbindung noch Mutterschaftsgeld und -zuschuss bekommst; das wird natürlich aufs Elterngeld angerechnet…)
Wenn ich nicht verheiratet wäre aber in einer Partnerschaft
(getrennter Wohnsitz)?
Wenn der Vater als Vater in der Geburtsurkunde steht, hat er Anspruch auf 2 Monate Elterngeld (für ihn sind das 67% vom durchschnittlichen Verdienst 12 Monate vor ENTBINDUNG).
Alleinerziehend wäre?
s. o.
Hat man z.B. noch Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung nach 3
Jahren?
Ja, aber der Arbeitgeber darf dich auf einen anderen (angemessenen) Arbeitsplatz versetzen und MUSS dir nicht deine alte Stelle wiedergeben.
Was ist wenn man in einem Bereich (Labor) arbeitet wo man
nicht bis zur Entbindung tätig sein darf?
Dann wirst du für die Zeit woanders im Betrieb eingesetzt. Zur Not musst du dann Akten sortieren oder so 
Gruß,
Svenja
PS: Bist du zufällig beim Bund? War auch mal im ÖD in einem ZInst bei der Bundeswehr im Labor 
Nachtrag
Ach ja, ist mir gerade passiert und hat ein „klitzekleines“ Loch in die verödete Haushaltskasse gerissen:
Elterngeld ist steuerpflichtig!! Pack währenddessen ca. ein halbes Gehalt beiseite, das holt sich dann der Staat bei der nächsten Einkommenssteuerabrechnung wieder…
;(
Schweinebacken die…
Hallo,
Danke für Deine Ausführungen.
Nein ich bin nicht beim Bund, sondern an einem Uniklinikum.
Hab ich das richtig Verstanden: Ich kann 3 Jahre pausieren ohne den Job zu verlieren, bekomme im ersten Jahr das Elterngeld (67% vom Netto und dann noch zu versteuern?) und dann nur noch Kindergeld. Müsste ich mir also 2 Jahre vorweg zusammensparen sparen…?
Sorry, in Finanzdingen bin ich ein Volldepp.
Gruß
M.
Elterngeld ist steuerpflichtig!!
Nein, Elterngeld ist NICHT steuerpflichtig, es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt, dh es erhöht den Steuersatz.
Beispiel (fikitve Zahlen!!!)
zu versteuerndes Einkommen ohne Elterngeld = 30.000 €
ESt hierauf wäre 2.900 €
Eltergeld = 8.000 €
ESt auf zvE + Elterngeld (38.000 €) = 4.980 €
(==> wenn Elterngeld steuerpflichtig wäre, wäre das die ESt, die zu bezahlen ist!!!)
4.980 € / 38.000 € = 13,1053%
13,1053% von 30.000 € = 3.931 € ==> das ist die tatsächlich zu zahlende ESt, also 1000 € mehr als ohne Elterngeld, aber 1000 € weniger als wenn das Elterngeld steuerpflichtig wäre.
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Du hast natürlich Recht, aber für den Betroffenen kommt es aufs Gleiche raus:
Man muss nachzahlen und das nicht zu knapp!
Was ich bei diesem ganzen „wir sind toll“-Gelaber von Von der Leyen eben als echte Abzocke empfunden habe.
Ja, du bekommst ein knappes Jahr Elterngeld und dann nur noch Kindergeld (was du natürlich im ersten Jahr auch schon bekommst). Du musst beim Arbeitgeber angeben, wie lange und wann du deine Elternzeit nehmen möchtest (pro Kind 3 Jahre).
Also, während der Elternzeit brauchst du keine Angst um deinen Job zu haben, aber ob ne Teilzeit möglich ist danach, musst du (am besten schriftlich und vorher!) mit deinem AG klären 
Die Zeit nach dem ersten Lebensjahr des Kindes musst du dann zusehen wie du über die Runden kommst (und ein paar Jahre nach dem 3. Geburtstag auch, denn Vollzeit arbeiten mit nem Kleinkind ist schwierig umzusetzen…). Ich hab 3 Kinder und arbeite Vollzeit und ich kann mit Fug und Recht behaupten, dass es ein ziemlicher Akt ist, alles auf die Reihe zu bekommen! 
Aber egal, „wenn es lächelt, ist alles wieder gut“ 
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Hallo,
Hab ich das richtig Verstanden: Ich kann 3 Jahre pausieren
ohne den Job zu verlieren, bekomme im ersten Jahr das
Elterngeld (67% vom Netto und dann noch zu versteuern?) und
dann nur noch Kindergeld. Müsste ich mir also 2 Jahre vorweg
zusammensparen sparen…?
nein, in dieser Zeit wird die fiktive Mutter Alg 2 beziehen können.
Elterngeld, Kindergeld, Unterhalt für das Kind sowie gegebenenfalls Unterhalt für die Mutter* werden auf dieses als Einkommen angerechnet.
Gruß
=^…^=
*Auch bei getrennt lebenden Eltern ist der Kindsvater zumindest theoretisch und zumindest während der ersten drei Lebensjahre des Kindes der Kindsmutter gegenüber unterhaltspflichtig (Stichwort: Betreuungsunterhalt).
Hallo,
Hab ich das richtig Verstanden: Ich kann 3 Jahre pausieren
ohne den Job zu verlieren, bekomme im ersten Jahr das
Elterngeld (67% vom Netto und dann noch zu versteuern?) und
dann nur noch Kindergeld. Müsste ich mir also 2 Jahre vorweg
zusammensparen sparen…?
nein, in dieser Zeit wird die fiktive Mutter Alg 2 beziehen
können.
Das würde ich aber doch sicher danach wieder zurückzahlen müssen wenn ich wieder arbeite, oder?
Zudem hoher Aufwand und totale Datenfreigabe?
Dazu kommt ein eigenes Häusle, alt aber ein paar m²…
Scheint mir nicht erstrebenswert zu sein, da würde ich lieber mit vorausgehenden Sparmassnahmen planen.
Sind ja alles erstmal Gedankenspiele.
Gruß
M.
Hallo,
nein, in dieser Zeit wird die fiktive Mutter Alg 2 beziehen
können.
Ist das tatsächlich so? Sie HAT doch aber einen unlimitierten, ungekündigten Job?
Rein interessehalber…
Gruß
Svenja
Moin,
Hab ich das richtig Verstanden: Ich kann 3 Jahre pausieren
ohne den Job zu verlieren, bekomme im ersten Jahr das
Elterngeld (67% vom Netto und dann noch zu versteuern?) und
dann nur noch Kindergeld. Müsste ich mir also 2 Jahre vorweg
zusammensparen sparen…?
Musst du nicht. Du kannst auch nach einem Jahr wieder arbeiten gehen.
Gruß
Marion
2 „Gefällt mir“
Moin,
Hab ich das richtig Verstanden: Ich kann 3 Jahre pausieren
ohne den Job zu verlieren, bekomme im ersten Jahr das
Elterngeld (67% vom Netto und dann noch zu versteuern?) und
dann nur noch Kindergeld. Müsste ich mir also 2 Jahre vorweg
zusammensparen sparen…?
Musst du nicht. Du kannst auch nach einem Jahr wieder arbeiten
gehen.
Was gibt es dann in dem Fall (Hausmann mal ausgenommen) für Möglichkeiten der Kinderversorgung? Ging v.d.Leyen davon aus dass man das Kind zu einer Tagesmutter gibt? Stünde das in Relation zum Eigenverdienst?
Sorry, sind vielleicht komische Fragen, aber ich habe mich mit dem Thema sooo noch nicht beschäftigt und kenne auch keine Mütter die ich mal fragen könnte.
Gruß
M.
Musst du nicht. Du kannst auch nach einem Jahr wieder arbeiten
gehen.
Was gibt es dann in dem Fall (Hausmann mal ausgenommen) für
Möglichkeiten der Kinderversorgung? Ging v.d.Leyen davon aus
dass man das Kind zu einer Tagesmutter gibt? Stünde das in
Relation zum Eigenverdienst?
Möglichkeiten, die mir spontan einfallen: Kinderkrippe, Tagesmutter, Oma, AuPair, …
Keine Ahnung was du verdienst, aber in unserem Fall (3 Kinder; 2,4,14) stünde eine Tagesmutter NICHT in Relation zum Verdienst. Wir haben ein AuPair 
Ich würde behaupten, dass Oma die günstigste Variante wäre, aber es könnte auch ein gespanntes Verhältnis daraus entstehen.
Sorry, sind vielleicht komische Fragen, aber ich habe mich mit
dem Thema sooo noch nicht beschäftigt und kenne auch keine
Mütter die ich mal fragen könnte.
Musst dich nicht entschuldigen, die Mütterbekanntschaften kommen dann ganz von allein, spätestens beim Geburtsvorbereitungskurs *g*
Gruß
Svenja
Hallo kleine motorisierte Hexe,
Was gibt es dann in dem Fall (Hausmann mal ausgenommen) für
Möglichkeiten der Kinderversorgung? Ging v.d.Leyen davon aus
dass man das Kind zu einer Tagesmutter gibt? Stünde das in
Relation zum Eigenverdienst?
Frau von der Leyen tat lediglich den zweiten Schritt vor dem ersten. Ist das Jahr vorbei und du möchtest wieder motorradfahren arbeiten, suchst du dir entweder einen Kindergarten, der auch 1-jährige nimmt oder eine Tagesmutter oder eine Nachbarin oder deine Mama oderoderoder.
Ralph
Hallo,
Das würde ich aber doch sicher danach wieder zurückzahlen
müssen wenn ich wieder arbeite, oder?
nein.
Zudem hoher Aufwand und totale Datenfreigabe?
Das auf jeden Fall.
Dazu kommt ein eigenes Häusle, alt aber ein paar m²…
Wohneigentum bleibt unangetatset, sofern angemessen; Genaueres dazu würdest Du aber in den Rechtsbrettern erfahren.
Scheint mir nicht erstrebenswert zu sein, da würde ich lieber
mit vorausgehenden Sparmassnahmen planen.
Sinnvoller erscheint mir, sich den potentiellen Vater im Vorfeld zur Brust zu nehmen - wie gesagt, er ist sowieso während der ersten drei Lebensjahre des Kindes auch der Kindsmutter gegenüber unterhaltspflichtig. Vielleicht würde es sich ja rechnen, wenn die beiden Haushalte zusammengeworfen würden…
Gruß
=^…^=
Hallo Svenja,
Ist das tatsächlich so? Sie HAT doch aber einen unlimitierten,
ungekündigten Job?
ja, aber während der ersten drei Lebensjahre des Kindes kann niemand gezwungen werden, das Kind fremdbetreuen zu lassen; dies ist auch aus vielfältigen Gründen nicht immer und überall so einfach möglich.
Näheres dazu fände sich besser und ausführlicher in den Rechtsbrettern; hier nur ein beispielhafter Link: http://www.datentransfer24.de/ALG2-Kinderbetreuung.html
Grüße
=^…^=
Hi,
Danke auch für Deine Ausführungen.
Sinnvoller erscheint mir, sich den potentiellen Vater im
Vorfeld zur Brust zu nehmen - wie gesagt, er ist sowieso
während der ersten drei Lebensjahre des Kindes auch der
Kindsmutter gegenüber unterhaltspflichtig. Vielleicht würde es
sich ja rechnen, wenn die beiden Haushalte zusammengeworfen
würden…
Der potentielle Vater ist dieses schon von zwei Kindern, arbeitet ein paar km entfernt und macht auch noch seinen Meister. Deshalb meint er nicht die Basis für ein weiteres Kind zu haben, auch wenn er es sonst vielleicht gerne wollte.
Das ist der Grund warum ich mal rausfinden wollte wie es mit meiner Basis so ausschaut.
Die drei Jahre die er abwarten will sind mir in meinem Alter etwas zu viel.
Irgendwas passt immer nicht…
Grüsse
M.
Du hast natürlich Recht, aber für den Betroffenen kommt es
aufs Gleiche raus:
Man muss nachzahlen und das nicht zu knapp!
Was ich bei diesem ganzen „wir sind toll“-Gelaber von Von der
Leyen eben als echte Abzocke empfunden habe.
Jau! das war ja nicht nur das „wirsindtoll“ Gelaber, es war ja auch das „steuerfrei“ Gelaber dieser unsäglichen Bundesübermutter.
MfG ramses90
Hi,
alternativ lässt du dir das Elterngeld über zwei Jahre auszahlen - ist dann pro Monat halt nur die Hälfte, dafür aber über zwei Jahre.
Ansonsten muss der Mann genug verdienen oder du gehst wieder (möglicherweise Teilzeit arbeiten) - und neben Tagesmüttern gibts dann noch Kinderkrippen, die Kinder aufnehmen, die noch nicht in den Kindergarten gehen. Da muss man sich aber in der Regel wahnsinnig früh drum kümmern, da die staatlichen heillos überlaufen sind und die privaten so teuer, dass du dann nur noch fürs Ego arbeiten gehst oder im Zweifel noch draufzahlst.
Gruß
Cess
Hallo Mopedhexle,
bin auch in einer Klinik tätig und werde nach TVÖD entlohnt.
Du bekommst auf jeden Fall Mutterschaftsgeld vor und nach der Entbindung, das kommt von der Krankenkasse und wird vom Arbeitgeber aufgestockt. Dann bekommst Du für 10 Monate Elterngeld, mit Partnermonaten für 12 Monate. Du kannst das Elterngeld aber auf 2 Jahre aufteilen lassen (Bsp: anstelle 10 Monate 800 Euro, 20 Monate 400 Euro). Bei mir war es auch so dass ich in dem Jahr der Entbindung bzw. in dem Jahr mit Mutterschaftsgeld noch mein volles Weihnachtsgeld erhalten habe (das war beim ersten Kind eine riesen Überraschung und beim zweiten Kind dann schon voll verplant
). Mein erster Sohn kam im Dezember auf die Welt und ich habe dann ja noch im Folgejahr Mutterschaftsgeld erhalten und bekam dann im Dezember eine Lohnabrechnung mit Weihnachtsgeld.
Du hast nach deiner Elternzeit Anspruch auf eine Halbtagsstelle, zumindest war es bei mir so.
Ich würde mich an deiner Stelle mal unverbindlich beim Betriebsrat erkundigen, die wissen da normalerweise gut Bescheid und stehen unter Schweigepflicht.
Liebe Grüße Susi
P.S: Ich habe das Elterngeld auf 2 Jahre aufgeteilt und bin dann wieder arbeiten gegangen, mir kam mein Arbeitgeber mit den Zeiten sehr entgegen. Mein Sohn geht in eine Kinderkrippe, allerdings gibt es hier bei uns auf dem Land genug freie Krippenplätze und die kosten nicht wirklich viel.