Hallöchen liebe Community,
folgende Frage sorgt seit einiger Zeit bei uns im Bekanntekreis für Diskussionen.
Eine Bekannte ist aktuell im 8ten Monat Schwanger. Sie arbeitet noch vollzeit. Sie kann also ohne Probleme Elterngeld beantragen, da sie ja 12 Monate vor der Entbindung normal gearbeitet hat. Nun läuft aber im November (Kind wäre dann 5 Monate alt) ihr Arbeitsvertrag aus, dieser kann auch nicht verlängert werden.
Jetzt zu den Fragen, sie ist ja verpflichtet der Arge diesen Umstand (Arbeitslosigkeit) schon im August mitzuteilen (3 Mon vorher)
- Bekommt sie dann ALG1 plus das Elterngeld? (Vorrausgesetzt sie steht dem Abrbeitsmarkt wieder voll zur verfügung)Oder
- bekommt sie weiterhin nur ihr Elterngeld ohne Unterstützung wenn sie sagt, dass sie dem Arbeitsamrkt NICHT zur verfügung steht und
- Wenn das Elterngeld dann im nächsten Jahr ausläuft und sie dann sagt, ich möchte wieder arbeiten, bekommt sie dann ALG1 oder direkt ALG2, bis sie einen neuen Job gefunden hat?
In unserem Freundeskreis gibt es ständig diskussionen darüber…klar spätestens im August wird sich diese Bekannte selber bei der Arge erkundigen, aber bis August is ja noch ein bisschen…mich würd interessieren was ihr dazu sagt.
Danke schonmal
Tanja