„Die Bundesregierung wird für die Eltern von ab dem 1.1.2007 geborenen Kindern ein neues Elterngeld einführen, das als einkommensabhängige Leistung ausgestaltet wird und das bisherige Erziehungsgeld ablöst. Im ersten Lebensjahr des Kindes erhält der auf die Erwerbstätigkeit verzichtende Elternteil 67 Prozent seines letzten Nettoeinkommens - bis zu 1.800 Euro monatlich. Das Elterngeld wird um ein Leistungselement für Eltern mit geringem Einkommen ergänzt (zum Beispiel ein vom Familieneinkommen abhängiger Sockelbeitrag), alle Erziehenden erhalten eine Mindestleistung.“
Und was ist, wenn eine Famile noch 2006 ein Kind bekommt? Wird dieses neue Gesetz dann ab dem 1.1.07 übernommen oder gilt dann für die gesamte Elernzeit die jetzige Regelung?