Mein Mann ist privat versichert, ich freiwillig bei der gesetzlichen Krankenkasse, 3 Kinder waren bisher bei mir familienmitversichert (mein Einkommen war höher als meines Mannes). Nun gehe ich jetzt in die Elternzeit und habe Info von meiner GK bekommen, dass ich ab jetzt meine Kinder bei Ihnen freiwillig versichern muss (3 mal je 140 euro) und zusätzlich über 600 euro für mich zahlen (für die Berechnung meines Beitrags wird die Hälfte des Einkommens meines Ehemanns herangezogen). Insgesamt ist es mehr als 1000 euro für mich und 3 Kinder. Stimmt es so? Vor einem Jahr hat mir meine GK gesagt, mein Beitrag wird so um die 150 euro liegen (Mindestbeitrag) und jetzt sind es über 600!
Hallo,
der Beitrag für die Kinder ist korrekt.
Die Ehefrau zahlt aber nach § 240 Absatz 5 SGB V max. 304,69 Euro (evtl. plus Zusatzbeitrag), nämlich aus halber Beitragsbemessungsgrenze:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__240.html
Seite 3:
https://www.gkv-spitzenverband.de/upload/2010-02-07_…
Grund der Ehegatteneinstufung ist übrigens, dass der Ehegatte in der Privatversicherung ist und sich der Solidargemeinschaft in der GKV entzogen hat. Die bisher in der PKV gesparten Beiträge sind jetzt quasi vom Rest der Familie nachzuzahlen.
Gruß
RHW
Wird für die Berechnung des GKV-Beitrags in der Elternzeit auch Elterngeld (1800 euro) und Gehaltsfortzahlung während des Mutterschutzfristes (volle Gehalthöhe) auch berücksichtigt? Neben dem halben Einkommen des Ehegattes?
Hallo,
das Elterngeld und das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse bleiben bei der Berechnung außen vor. Der Zuschuss des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld ist in dem für die Krankenkassen maßgebenden Einnahmekatalog weder positiv noch negativ aufgeführt.
In der Regel besteht aber während des Mutterschaftsgeldbezuges Beitragsfeiheit in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Gruß
RHW
ich danke Ihnen vielmals! besteht die Beitragsfreiheit während des Mutterschutzes, auch wenn ich freiwillig bei GK versichert bin? Wo kann man das nachlesen?
Ja, die Frage hatte ich befürchtet.
Für Versicherungspflichtige ist das in §§ 224, 192 und 226 SGB V logisch zu beweisen.
Für freiwillig Versicherte gibt es meines Wissens keine eindeutige Rechtsgrundlage. Die Beitragsfreiheit wird aber bei vielen Krankenkassen praktiziert.
Sonst vielleicht mal bei verschiedenen Krankenkasse anrufen und gezielt in der Beitragsabteilung nach den Beiträgen fragen (kann ggf. als Argument bei der eigenen Kasse helfen).
von meiner GK bekommen, dass ich ab jetzt meine Kinder bei
Ihnen freiwillig versichern muss (3 mal je 140 euro)
Das geht in der PKV günstiger.
‚Solidargemeinschaft‘ GKV?
Hallo RHW,
Du solltest nicht auf Propagandabegriffe der Politiker hereinfallen!
-
Jedes Versicherungskollektiv - auch das einer PKV - bildet eine Solidargemeinschaft.
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Findest Du es solidarisch, dass sich Menschen (die gegenwärtigen Deutschen) erst nicht um genügend Nachwuchs kümmern, und sich dann, wenn sie im Alter richtig teuer werden, von den jungen Mitgliedern ihrer „Solidargemeinschaft“ die Kosten, die sie verursachen, bezahlen lassen? Oder ist es womöglích solidarischer, sich die Kosten, die man später ziemlich sicher verursachen wird, selbst anzusparen?
Viele Grüße,
Andreas
Hallo,
das hat nun mal ausnahmsweise nix mit den Aussagen von Politikern zu tun sondern nur mit der puren Realität. Es war in der Vergangenheit nunmal unbestritten so dass der gutverdienende (meist) Ehemann in die PKV abwanderte um nicht nur Beitrag zu sparen sondern auch das (mittlerweile) zweifelhafte Privileg des Privatpatienten zu geniessen.
Die Ehefrau (Hausfrau) unnd ggf. auch die Kinder wurden dann wegen der insgesamt doch günstigeren Beitrages (Familienversicherung kostenlos) in der GKV-Kasse belassen - war doch praktisch !!
Da hat dann (meiner Meinung nach vollkommen zu Recht) der Gesetzgeber einen Riegel vorgeschoben in dem er zum einen das Einkommen des PKV-versicherten Ehegatten für die Beitragsberechnung der GKV-versicherten Ehefrau mit 50% angerechnet hat und für die Familienversicherung der Kinder auch Einkommensgrenzen festgelegt hat.
Wäre der Eheemann nicht in die PKV gewechselt, würden heute seine Ehefrau und auch seine sämtlichen Kinder kostenlos mitversichert.
Sich heute über diese gesetzliche Regelung zu beschweren halte ich für nicht gerechtfertigt. Wie ein Vorschreiber schon wissen lies, die Versicherung der Kinder und der Ehefrau ist auch über die PKV möglich.
Ich bin da kein Fachmann, aber eine Vollversicherung zzgl. einer Pfegeversicherung - ich weiss nicht, ob das wirklich finanzielle günstiger kommt als bei der GKV - man sollte sich entspechend kundig machen.
Gruss
Czauderna
Das geht in der PKV günstiger.
Ich rechne immer noch damit, dass ich nach der Elternzeit wieder mehr, als mein Ehemann verdiene, und die Kinder somit wieder bei mir kostenlos familienmitversichert sind. Werde ich jetzt für die Kinder eine Private KV abschließen, bleiben sie mindestens bis 18 J dort, und dürfen nach ein Paar Monaten nicht mehr in die GK zurück, oder?
jetzt für die Kinder eine Private KV abschließen, bleiben sie mindestens bis 18 J dort,
Nein, das stimmt nicht. Die PKV für die Kinder kann regulär gekündigt werden, wenn gleichzeitig eine andere KV nachgewiesen wird, z.B. die Familienversicherung in der GKV.
Hallo,
Du solltest nicht auf Propagandabegriffe der Politiker
hereinfallen!
Über den Begriff "Propaganda haben wir anscheinend unterschiedliche Meinungen!
- Jedes Versicherungskollektiv - auch das einer PKV - bildet
eine Solidargemeinschaft.
Alle Personen in einem Versicherungstarif bilden eine Risikogemeinschaft.
/t/was-ist-versicherung-eine-einfuehrung-1/665444
Bei der Finanzierung der Kosten unterscheidet man das Äquivalenzprinzip und das Solidarprinzip.
Die Beiträge in der PKV werden nach dem persönlichen Krankheitsrisiko aufgrund von Erkrankung/Gesundheitszustand, Alter und Geschlecht berechnet. Die tatsächlichen Krankheitskosten werden innerhalb eines Tarifes ausgeglichen. Die Beiträge sind aber völlig unabhängig vom Einkommen und dem Familienstand.
Die Beiträge in der GKV werden einkommenabhängig berechnet, d.h. wer mehr verdient, zahlt (bis zur BBG) auch höhere Beiträge. Das alleinstehende Mitglied zahlt für Familien mit (bis es evtl. selber Familie hat). Diese Finanzierung wird als solidarisch bezeichnet.
http://de.wikipedia.org/wiki/Solidarit%C3%A4tsprinzip
VÖLLIG unsolidarisch empfinde ich Personen, die als Alleinstehende in die PKV wechseln und bei der Geburt des 1. Kindes zurück in die GKV wechseln (oder als Jüngere in die PKV wechseln und mit 54 Jahren versuchen - legal oder illegal - in die GKV zurückzukommen).
- Findest Du es solidarisch, dass sich Menschen (die
gegenwärtigen Deutschen) erst nicht um genügend Nachwuchs
kümmern, und sich dann, wenn sie im Alter richtig teuer
werden, von den jungen Mitgliedern ihrer „Solidargemeinschaft“
die Kosten, die sie verursachen, bezahlen lassen?
Ich wäre auch dafür, in der GKV (wie in der Pflegeversicherung) einen Zuschlag für Kinderlose einzuführen (und wer später von der PKV in die GKV wechselt, hat den Zuschlag für die Vergangenheit nachzuzahlen). Nachwuchs ist auch eine Art der Altersvorsorge (wird aktuell aber nur in der Renten- und Pflegeversicherung berücksichtigt).
http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/PolitikGesellschaft…
Oder ist es
womöglích solidarischer, sich die Kosten, die man später
ziemlich sicher verursachen wird, selbst anzusparen?
Die zwei großen Währungsreformen in Deutschland in den letzten 80 Jahren (mit weitgehender Vernichtung von Geldvermögen) haben gezeigt, dass das Ansparen auch seine Tücken hat. Die Bankenkrise hat gezeigt, dass die Anlage in Immobilien auch ihre Probleme hat.
Ein Problem beim Äquivalenzprinzip in der PKV ist die Berechnung der Lebenserwartung: keiner kann das genau berechnen (auch nicht im statistischen Durchschnitt). Man kann berechnen, wie alt Verstorbene aktuell(!) im Durchschnitt sind. Ob man in 40 oder 60 Jahren durchschnittlich 80, 90, 100 oder noch älter wird, kann man nicht berechnen, da zu viele Unwägbarkeiten mit rein spielen.
Gruß
RHW
Hallo,
VÖLLIG unsolidarisch empfinde ich Personen, die als
Alleinstehende in die PKV wechseln und bei der Geburt des 1.
Kindes zurück in die GKV wechseln (oder als Jüngere in die PKV
wechseln und mit 54 Jahren versuchen - legal oder illegal - in
die GKV zurückzukommen).
Das sehe ich auch so.
- Findest Du es solidarisch, dass sich Menschen (die
gegenwärtigen Deutschen) erst nicht um genügend Nachwuchs
kümmern, und sich dann, wenn sie im Alter richtig teuer
werden, von den jungen Mitgliedern ihrer „Solidargemeinschaft“
die Kosten, die sie verursachen, bezahlen lassen?
Das habe ich nicht verstanden, vielleicht mal genauer ausführen.
Ich wäre auch dafür, in der GKV (wie in der
Pflegeversicherung) einen Zuschlag für Kinderlose einzuführen
(und wer später von der PKV in die GKV wechselt, hat den
Zuschlag für die Vergangenheit nachzuzahlen).
Nochmal ganz langsam. Dir reicht nicht, dass Kinderlose schon den Beitrag für die kostenlos mitversicherten Kinder bezahlen? Hier soll auch noch ein Zuschlag her?
Nachwuchs ist auch eine Art der Altersvorsorge (wird aktuell aber
nur in der Renten- und Pflegeversicherung berücksichtigt).
Wie ist das zu verstehen? Und was hat jetzt die Krankenversicherung mit der Altersvorsorge zu tun? Gerade in Anbetracht der Tatsache, dass ja gar nicht fest steht, ob aus dem Kind, dessen finanzielle Förderung lautstark von der Solidargemeinschaft gefordert wird, überhaupt ein leistungsstarkes Mitglied der Gesellschaft wird, und nicht ein Empfänger von Transferleistungen.
http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/PolitikGesellschaft…
Oder ist es
womöglích solidarischer, sich die Kosten, die man später
ziemlich sicher verursachen wird, selbst anzusparen?
Hierzu fällt mir die Sache mit den Rücklagen in der PKV ein. Was spricht dagegen?
Die zwei großen Währungsreformen in Deutschland in den letzten
80 Jahren (mit weitgehender Vernichtung von Geldvermögen)
haben gezeigt, dass das Ansparen auch seine Tücken hat. Die
Bankenkrise hat gezeigt, dass die Anlage in Immobilien auch
ihre Probleme hat.
Und? Es gibt ja immer noch krisensichere Anlagen? Ich weiß jetzt auch nicht genau, was Du damit sagen willst. Dass sparsam haushalten und Rücklagen bilden eh nix bringt?
Ein Problem beim Äquivalenzprinzip in der PKV ist die
Berechnung der Lebenserwartung: keiner kann das genau
berechnen (auch nicht im statistischen Durchschnitt). Man kann
berechnen, wie alt Verstorbene aktuell(!) im Durchschnitt
sind. Ob man in 40 oder 60 Jahren durchschnittlich 80, 90, 100
oder noch älter wird, kann man nicht berechnen, da zu viele
Unwägbarkeiten mit rein spielen.
Und warum ist das nur ein Problem der Privaten?
LG, der Kater
Hallo,
- Findest Du es solidarisch, dass sich Menschen (die
gegenwärtigen Deutschen) erst nicht um genügend Nachwuchs
kümmern, und sich dann, wenn sie im Alter richtig teuer
werden, von den jungen Mitgliedern ihrer „Solidargemeinschaft“
die Kosten, die sie verursachen, bezahlen lassen?Das habe ich nicht verstanden, vielleicht mal genauer
ausführen.
Die Aussage ist von Andreas Gorsler!
Ich wäre auch dafür, in der GKV (wie in der
Pflegeversicherung) einen Zuschlag für Kinderlose einzuführen
(und wer später von der PKV in die GKV wechselt, hat den
Zuschlag für die Vergangenheit nachzuzahlen).Nochmal ganz langsam. Dir reicht nicht, dass Kinderlose schon
den Beitrag für die kostenlos mitversicherten Kinder bezahlen?
Hier soll auch noch ein Zuschlag her?Nachwuchs ist auch eine Art der Altersvorsorge (wird aktuell aber
nur in der Renten- und Pflegeversicherung berücksichtigt).Wie ist das zu verstehen? Und was hat jetzt die
Krankenversicherung mit der Altersvorsorge zu tun? Gerade in
Anbetracht der Tatsache, dass ja gar nicht fest steht, ob aus
dem Kind, dessen finanzielle Förderung lautstark von der
Solidargemeinschaft gefordert wird, überhaupt ein
leistungsstarkes Mitglied der Gesellschaft wird, und nicht ein
Empfänger von Transferleistungen.
Die gesamte Sozialversicherung beruht auf dem gleichen Prinzip: alle Beiträge, die aktuell von den Sozialversicherungsträgern eingenommen werden, werden sofort wieder für Leistungen ausgegeben (z.B. in der Kranken- und der Rentenversicherung).
Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich eine Überprüfung der Besser- bzw. Schlechterstellung von Eltern gefordert:
Bei der Bemessung der Frist hat der Senat berücksichtigt,
dass die Bedeutung des vorliegenden Urteils auch für andere
Zweige(!) der Sozialversicherung zu prüfen sein wird.
Kurzfassung des Urteils:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteil…
Langfassung http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidunge…
Dieses Urteil finde ich sehr nachvollziehbar. Ich habe übrigens ein Kind: in der PV zahlen Kinderlose 0,25% Beitragszuschlag
Auch eine Regelung, dass Kinderlose 0,5% und Eltern mit einem Kind 0,25% Zuschlag zahlen, halte ich für gerecht und solidarisch.
Die zwei großen Währungsreformen in Deutschland in den letzten
80 Jahren (mit weitgehender Vernichtung von Geldvermögen)
haben gezeigt, dass das Ansparen auch seine Tücken hat. Die
Bankenkrise hat gezeigt, dass die Anlage in Immobilien auch
ihre Probleme hat.Und? Es gibt ja immer noch krisensichere Anlagen? Ich weiß
jetzt auch nicht genau, was Du damit sagen willst. Dass
sparsam haushalten und Rücklagen bilden eh nix bringt?
Es gibt ja immer noch krisensichere Anlagen?
Welche Anlagen sind auf 100 Jahre gesehen absolut krisensicher?
Bei Aktien habe ich große Zweifel (vielleicht BP-Aktien?). Bei staatlichen Anleihen zeigen die beiden großen Währungsreformen in Deutschland, dass aus einem großen Vermögen schnell ein kleiner Rest wird. Auch Island und Griechenland zeigen aktuell, dass Staatsanleihen nicht absolut sicher sind. Für die Sozialversicherung halte ich das aktuelle Umlageverfahren für sinnvoller als ein absolutes Rücklageverfahren. Rücklagen wecken m.E. auch immer Begehrlichkeiten von Politikern (was man doch alles Tolles mit der Rücklage machen könnte).
Sparsam haushalten halte ich beim Staat und der Sozialversicherung für SEHR sinnvoll. Rücklagen sind aber nie so sicher, wie man vielleicht denkt. Schulden sind unsolidarisch gegenüber der nachfolgenden Generation.
Ein Problem beim Äquivalenzprinzip in der PKV ist die
Berechnung der Lebenserwartung: keiner kann das genau
berechnen (auch nicht im statistischen Durchschnitt). Man kann
berechnen, wie alt Verstorbene aktuell(!) im Durchschnitt
sind. Ob man in 40 oder 60 Jahren durchschnittlich 80, 90, 100
oder noch älter wird, kann man nicht berechnen, da zu viele
Unwägbarkeiten mit rein spielen.Und warum ist das nur ein Problem der Privaten?
Ganz einfach: die Sozialversicherung (bzw. Krankenversicherung) braucht nicht nach dem Äquivalenzprinzip den Beitrag bis zum vorauss./wahrscheinlichen Lebensende ausrechnen. Für die PKV besteht diese Aufgabe aber bei jedem Versicherungsantrag. Die GKV hat jedes Jahr neu auszurechnen, wie hoch die Beiträge sein müssen, um die Kosten zu decken. Das führt auch zu steigenden Beiträgen, aber nicht zu der m.E. fast unlösbaren Aufgaben die Kosten für die nächsten 40,50 oder 60 Jahre auszurechnen.
Vielleicht ist unter diesem Gesichtspunkt auch die Rentenreform von 1957 interessant:
http://de.wikipedia.org/wiki/Rentenreform_1957
Gruß
RHW