Hallo,
in wie weit sich noch zivilrechtliche Ansprüche durchsetzen lassen, kann ich nicht sagen.
Strafrechtlich dürfte sie aber schlechte Karten haben, da der sexuelle Mißbrauch 10 Jahre nach Erreichen des 18. Lebensjahres verjährt, also mit dem 28. Geburtstag.
Zitat aus einem anderen Beitrag hier bei w-w-w
/t/verjaehrung-bei-missbrauch-durch-eltern/750644
"StGB § 176 Sexueller Mißbrauch von Kindern
(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn
Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen
läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn
Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe bis zu
fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
=> § 176 iVm § 78b: es gilt § 78 (3) Nr. 3: 10 Jahre Verjährungsfrist ab 18. Geb., also bis zum 28. Geb."
Gruß
Christian